Spindelegger/Hundstorfer: Brief zu Verlängerung der Übergangsregelungen an EU-Kommissar Spidla übergeben   

erstellt am
29. 04. 09

Geografische Lage, Unterschiede im Lohnniveau und wirtschaftliche Situation als Gründe
Wien (bmsk) - Der Brief mit der Begründung für die Verlängerung der Übergangsregelungen für die am 1. Mai 2004 der EU beigetretenen Mitgliedsstaaten wurde am 29.04. von Sozialminister Rudolf Hundstorfer an EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla in Brüssel übergeben. Außenminister Michael Spindelegger und Sozialminister Rudolf Hundstorfer begründen die Verlängerung der Übergangsregelungen für die 10 EU-Staaten bis 30. April 2011 mit der besonderen Situation Österreichs. Demnach sei mit "schweren Störungen des österreichischen Arbeitsmarktes" zu rechnen, falls der Arbeitsmarkt für alle neuen Mitgliedsstaaten sofort völlig geöffnet wird.

So wäre Österreich aufgrund seiner geografischen Lage und Nähe zu den neuen EU-Mitgliedsstaaten wesentlich stärker als andere Mitglieder der EU von einer erhöhten Arbeitsmigration aus diesen Staaten betroffen. Die Unterschiede zwischen den Lohnniveaus Österreichs und seiner 2004 der EU beigetretenen Nachbarländer würden eine Zuwanderung weiterhin attraktiv erscheinen lassen, so Hundstorfer und Spindelegger. "Es wird noch Jahre dauern, bis die Unterschiede verschwunden sind. Das Bruttosozialprodukt pro Kopf betrug für die EU-10 im Jahr 2000 46 Prozent von jenem der EU-15, 2007 erreichte es 55 Prozent. Die Löhne in den Nachbarländern entwickeln sich positiv, die Kluft wird kleiner, aber sie ist noch da", betonten die beiden Minister. Bei einer ungesteuerten und raschen Zuwanderung könnten sich angesichts der großen Einkommensunterschiede kurzfristig negative Verdrängungs- und Verteilungswirkungen besonders in einzelnen Regionen ergeben.

Die aktuelle wirtschaftliche Krise zeige auch tiefgreifende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Der Anstieg der Beschäftigung sei in Österreich zum Stillstand gekommen. Steigendes Arbeitskräfteangebot und sinkende Beschäftigung führen zu einem entsprechenden Anstieg der Arbeitslosigkeit. Es sei leider davon auszugehen, dass sich dieser Umstand in den nächsten Monaten nicht ändern wird, unterstrichen der Außen- und der Sozialminister. Hier wäre eine weitere Öffnung des Arbeitsmarktes kontraproduktiv, da jene Wirtschaftsbereiche besonders stark von der Krise betroffen sind, in denen bereits jetzt viele AusländerInnen beschäftigt sind.

Der österreichische Arbeitsmarkt ist aber trotz der Übergangsregelungen nicht abgeschottet, versichern Spindelegger und Hundstorfer. Die Übergangsregelungen wurden konsequent genutzt, um den Arbeitsmarktzugang für Arbeitskräfte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten bedarfsgerecht zu steuern. Mit einer Reihe von Ausnahme- und Sonderregelungen für WissenschaftlerInnen, Führungskräfte, Schlüsselpersonal, Pflegekräfte und Fachkräfte in 67 Berufen sowie im Rahmen bilateraler Grenzgänger- und Praktikantenabkommen mit Ungarn und Tschechien wurde der Arbeitsmarkt schrittweise geöffnet. Durch die zielgerichtete Anwendung der Übergangsregelungen sei es gelungen, dass die neu zugelassenen Arbeitskräfte zu ordnungsgemäßen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt wurden, schlossen Spindelegger und Hundstorfer.
     
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