Asyl-Paket im EU-Parlament sorgt für Auseinandersetzungen  

erstellt am
11. 05. 09

EU-Parlament: EU-Asylsystem verbessern und Rechte von Asylbewerbern stärken
Brüssel (europarl) - Das Europäische Parlament hat über ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des EU-Asylsystems und zur Stärkung der Asylbewerberrechte abgestimmt. Die Abgeordneten sprechen sich unter anderem für mehr Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, die Schaffung eines europäischen "Asyl-Support Office", angemessene Aufnahmebedingungen sowie kostenlose Rechtsberatung für Asylbewerber aus.

Das Asylpaket besteht aus insgesamt fünf Verordnungen und Richtlinien. Als erster Teil der Gesetzgebung wurde der Bericht von Antonio MASIP HIDALGO (SPE, Spanien) mit großer Mehrheit angenommen. Dieser fordert angemessene Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Bezug auf Wohnen, Nahrung, Kleidung, medizinische Versorgung, finanzielle Vorteile, der Freizügigkeit und den Zugang zu Arbeit. Der Text enthält auch Bestimmungen über den Schutz von gefährdeten Personen wie Minderjährigen, schwangeren Frauen und Opfer von Folter und Gewalt.

Haftbestimmungen
Nach den neuen Regelungen soll über die Anwendung von Haft von Fall zu Fall entschieden werden. Asylbewerber sollten zudem nicht in Gefängnissen, sondern in speziell hierfür vorgesehenen Einrichtungen untergebracht werden. Auch müssten rechtliche Garantien gegen willkürliche Inhaftierungen eingeführt werden. Die Inhaftierung von unbegleiteten Minderjährigen müsse verboten werden.

Kostenlose Rechtsberatung für Asylbewerber
Die Gesetzgebung soll zudem darauf hinwirken, dass allein Justizbehörden Haftbefehle ausstellen können. Verwaltungsbehörden hingegen sollen nur in dringenden Fällen Migranten verhaften dürfen. Ihre Entscheidung soll aber in jedem Fall von den zuständigen Justizbehörden innerhalb von 72 Stunden bestätigt werden; wird keine Entscheidung gefällt, muss der Asylbewerber sofort freigelassen werden. Inhaftierte Asylbewerber müssen in einer ihnen bekannten Sprache darüber informiert werden, dass sie Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung und Vertretung haben, so die Abgeordneten. Ihnen steht nach der neuen Regelung zudem medizinische Versorgung und eine angemessene psychologische Unterstützung zu.

Die Abgeordneten glauben auch, dass die administrativen Verfahren für die Prüfung von Asylanträgen schneller durchgeführt werden müssen und dass Verzögerungen, die nicht die Schuld der Asylbewerber sind, eine Verlängerung der Haft nicht rechtfertigen.

Darüber hinaus ist das EP der Ansicht, dass die Asylbewerber innerhalb von sechs Monaten nachdem ein Antrag auf internationalen Schutz gestellt worden ist, eine Arbeitserlaubnis erhalten müssen. Minderjährige müssen innerhalb von drei Monaten Zugang zu Bildung erhalten.

Gefährdete Personen
Mitgliedstaaten müssen nach den neuen Regelungen prüfen, ob der Antragsteller besondere Bedürfnisse hat: dabei geht es vor allem um gefährdete Personen, darunter Minderjährige, schwangere Frauen und Opfer von Folter, Gewalt und Genitalverstümmelung bei Frauen. Folteropfer müssten so schnell wie möglich in ein Pflege-Zentrum eingewiesen werden, so das Parlament. Die Mitgliedstaaten werden zudem verpflichtet, auch bei der Familienzusammenführung zu helfen.

Neufassung der "Dublin-Verordnung"
Ein weiterer Bericht von Jeanine HENNIS-PLASSCHAERT (ALDE, Niederlande) betrifft die Novelle der seit 2003 bestehenden sog. "Dublin-Verordnung". Diese gewährleistet den freien Zugang zur Asyl-Antragstellung sowie die rasche Antragsbearbeitung. Sie soll zudem unterbinden, dass die Antragsteller sich in mehreren Mitgliedsstaaten bewerben. Der Bericht fordert, höhere Standards für den Schutz von Asylbewerbern zu garantieren und schlägt Maßnahmen zur Verbesserung der Situationen derjenigen Mitgliedstaaten vor, die durch einen verstärken Zustrom von Asylsuchenden unter besonderem Druck stehen. So soll es nun Fristen geben, um die Verfahren effizienter und schneller zu machen.

Durch die neue Verordnung müssen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass alle Rechte von Asylbewerbern, die internationalen Schutz genießen, voll umgesetzt werden: dazu gehört das Recht der Berufung gegen Entscheidungen, einschließlich des Rechtes auf Prozesskostenhilfe, sowie die Familienzusammenführung. Zudem bestätigt der Bericht das rechtliche Prinzip, dass niemand verhaftet werden darf, nur weil er um internationalen Schutz bittet.

Die Abgeordneten weisen zudem darauf hin, dass die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt werden muss. Dazu sollen Teams aus nationalen Experten gebildet werden, um diejenigen Mitgliedstaaten zu unterstützen, die mit einer besonders großen Anzahl von Asylanträgen konfrontiert sind. Auch soll dafür gesorgt werden, dass eine Person, die internationalen Schutz genießt, von einem anderen Mitgliedstaat aufgenommen werden kann, als dem, der die Aufnahme ursprünglich genehmigte - auch um die Lasten zwischen den Ländern besser zu verteilen. Die entsprechenden Rechtsverordnungen sollen bis Anfang 2012 umgesetzt werden. Auch im Falle von unbegleiteten Minderjährigen soll die Zusammenführung mit der Familie erleichtert werden. Wenn Überstellungen erfolgen, müssten diese unter Wahrung der Grundrechte und der Menschenwürde stattfinden, so die Abgeordneten; außerdem müssten dem Asylsuchenden ausreichend Informationen in einer ihm verständlichen Sprache zur Verfügung stehen.

Verbesserung der Fingerabdruck-Datenbank Eurodac
Das Dublin-System kann nicht ohne ein System zur Identifizierung von Ausländern funktionieren, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben. Dieses System ist Eurodac, ein digitales Set-up für den Vergleich von Fingerabdrücken, das bereits 2003 eingeführt wurde. Die allgemeine Funktionsweise des Systems hinsichtlich der verschiedenen Phasen der Operation und der Festlegung von Datenschutzvorschriften soll verbessert werden. So werden die Mitgliedstaaten beispielsweise verpflichtet, solche Daten zu löschen, die nicht mehr benötigt werden. Der Bericht von Nicolae Vlad POPA (EVP-ED, Rumänien) unterstützt diesen Vorschlag.

Ein Büro, um den Mitgliedstaaten zu helfen
Schließlich hat das Parlament auch den Bericht von Jean LAMBERT (Grüne/EFA, Großbritannien) zur Schaffung eines europäischen "Asyl-Support Office" angenommen. Dieses Gremium wird Experten-Hilfe bei der Umsetzung der EU-Asylpolitik bereitstellen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördern. Die Abgeordneten plädieren dafür, dass dieses Büro in Zusammenareit mit dem UN-Hochkommissar für Flüchtlinge und Nichtregierungsorganisationen Aus- und Fortbildungsprogramme im Bereich Asyl entwickelt. Das Büro solle auch ein Frühwarnsystem einrichten, um den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zu ermöglichen, große Zuströme von Bewerbern rechtzeitig voraussehen zu können.

Die Verordnung wird durch einen weiteren Beschluss begleitet, der vorsieht, dass die Finanzierung des Asyl Support Office durch umgeschichtete Mittel aus dem Europäischen Flüchtlingsfond erfolgt. Dies wird in dem ebenfalls verabschiedeten Bericht von Barbara DÜHRKOP DÜHRKOP (SPE, Spanien) festgelegt.

 

 Amon wirft SPÖ arbeitnehmerfeindliche Haltung in Europa vor
Was sagt AK-Präsident Tumpel zum Abstimmungsverhalten der SPÖ-Delegation?
Wien (övp-pd) - ÖAAB Generalsekretär Werner Amon wirft der SPÖ eine "arbeitnehmerfeindliche Haltung in Europa vor" und nimmt damit Bezug auf das Abstimmungsverhalten der SPÖ-Europa- Abgeordneten über das Asyl-Paket. Bei dieser Abstimmung hätten vergangen Donnerstag mehrere Mitglieder von Swobodas SPÖ-Delegation dafür gestimmt, dass Asylwerber nach sechs Monaten automatisch einen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. "Was sagt eigentlich AK- Präsident Tumpel zum Abstimmungsverhalten der SPÖ-Delegation für Europa? Wird er erneut auf Tauchstation gehen, wenn es darum geht sich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzusetzen", fragt Amon.

"Angesichts der derzeitigen Situation auf dem Arbeitsmarkt und der steigenden Arbeitslosigkeit ist diese Maßnahme ein Irrsinn. Die SPÖ attackiert damit die österreichischen Arbeitnehmer frontal", so Amon der abschließend betont: "Die ÖVP muss jetzt alles daran setzen, diesen falschen Weg schleunigst zu korrigieren. Dafür braucht es Vollprofis mit Erfahrung und europäischer Glaubwürdigkeit. Die ÖVP ist daher die richtige Partei, um dieses Sache in die richtigen Bahnen zu lenken."

 

 Strache: EU-Asylpläne sind Aufforderung zur Massenzuwanderung
Österreich muss Veto einlegen
Wien (fpd) - FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache kritisierte die absurden Asylpläne der EU und erinnerte daran, dass die FPÖ bereits vor drei Wochen im EU-Unterausschuss einen - von den anderen Parteien abgelehnten - Antrag eingebracht hat, in dem sie gegen diese Asylpläne entschieden Stellung bezogen habe.

Ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt sei gerade jetzt völlig kontraproduktiv und verschärfe die ohnehin mehr als angespannte Situation am Arbeitsmarkt, führte Strache weiter aus. Allein in Österreich würde laut Expertenwarnungen bis Jahresende ein Anstieg der Arbeitslosenzahlen auf bis zu 600.000 drohen. Eine Öffnung des Arbeitsmarkts für Asylwerber nach sechs Monaten sowie weitere Vergünstigungen seien nichts anderes als eine Aufforderung zur Massenzuwanderung. Hinzu komme noch Fekters Bleiberecht, mit dem Asylmissbrauch geradezu legalisiert worden sei. Daher sei auch die Aufregung der ÖVP über die EU-Pläne nur bedingt glaubwürdig, so Strache.

Die österreichische Bundesregierung habe die Pflicht, gegen diese Asylpläne ein Veto einzulegen, forderte Strache. Hier gehe es in Wahrheit nämlich nicht um Asyl, sondern um eine weitere Erleichterung der ohnehin schon nahezu außer Kontrolle geratenen Massenzuwanderung nach Europa. Weiters müssten in Österreich die Asylbestimmungen verschärft und Fekters Bleiberecht wieder abgeschafft werden.

 

 Stadler: Swoboda, Karas, Mölzer und Co. für Asylwahnsinn verantwortlich
Österreichische EU-Abgeordnete haben Interessen Österreichs verraten
Wien (bzö) - Der BZÖ-Spitzenkandidat bei den EU-Wahlen am 7. Juni, Mag. Ewald Stadler, zeigte sich empört über das Verhalten der österreichischen EU-Abgeordneten von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grünen und Martin bei der Abstimmung zur neuen Asylrichtlinie. "Die Damen und Herren Abgeordneten in Brüssel sind dafür verantwortlich, dass zukünftig jeder Asylwerber nach sechs Monaten Aufenthalt in Österreich automatisch eine Arbeitsgenehmigung erhalten soll, Asylwerber EU-Staatsbürgern gleichgestellt werden und sich Asylwerber aussuchen können, in welchem Land ihr Asylverfahren abgewickelt werden soll. Diese Politiker haben die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher verraten und sind schuld am künftigen Asylwahnsinn und einer noch nie da gewesenen Einwanderungswelle nach Österreich", kritisierte Stadler.

Stadler verwies auf das heuchlerische Verhalten von SPÖ, ÖVP und FPÖ. "Dass die Grünen und Herr Martin die Vertreter der Asylanten und nicht der Österreicher sind, ist keine Überraschung. Die SPÖ-Vertreter haben auch größtenteils für die Asylrichtlinie gestimmt und damit ihren Spitzenkandidaten Swoboda desavouiert. Die ÖVP tut völlig überrascht, hat sich aber nie dagegen gewehrt. Der Gipfel ist aber das Verhalten von FPÖ-Mölzer, der seinen Status als faulster Abgeordneter wieder einmal unter Beweis gestellt hat und der Abstimmung überhaupt ferngeblieben ist. Die FPÖ und Mölzer sind dafür verantwortlich, wenn in den kommenden Jahren Asylantenströme nach Österreich kommen", betonte Stadler.

"Das BZÖ hat als erste Partei vor diesem Asylwahnsinn der EU gewarnt. SPÖ, ÖVP und FPÖ war dies völlig egal. Sie haben die EU-Asylrichtlinie widerstandslos zu Kenntnis genommen und sie sogar noch unterstützt. Bis jetzt hat Österreich keinen einzigen Vertreter der heimischen Interessen in Brüssel. Das wird sich nach dem 7. Juni mit dem Einzug des BZÖ in das EU-Parlament ändern. Ich werde als Volksanwalt in Brüssel mit aller Kraft die Anliegen und Interessen der Österreicherinnen und Österreicher kompromisslos ehrlich, überzeugend konsequent und garantiert unbestechlich vertreten und verteidigen", so Stadler.
 

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