Neue EU-Spielzeugrichtlinie angenommen   

erstellt am
11. 05. 09

Österreich wollte mehr
Wien (bgf) - Eine Neufassung der EU-Spielzeugrichtlinie wurde heute Montag im Rat Bildung, Jugend und Kultur angenommen und wird demnächst im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die neue Richtlinie ist in vielen Bereichen ausführlicher gefasst als die 20 Jahre alte Vorgängerversion und bringt auch Verbesserungen im Hinblick auf die Verantwortung für die Produktsicherheit. Österreich stimmte aus mehreren Gründen gegen die Annahme des Vorschlags.

Ziel der Neufassung waren klarere Vorschriften für Hersteller, Importeure und Händler von Spielzeug, eine Stärkung der Kontrolle und letztlich die Verbesserung der Sicherheit von Spielzeug durch Aktualisierung wesentlicher Sicherheitsanforderungen. Allerdings weist die neue Richtlinie aus österreichischer Sicht Schwachstellen auf. Vor allem bei kanzerogenen, mutagenen und reproduktionsgefährdenden Stoffen (CMR), bei allergenen Duftstoffen und bestimmten Schwermetallen hatte Österreich eine Verbesserung zum derzeit geltenden Recht verlangt, sich aber nicht durchgesetzt.

Für Österreich war auch die unabhängige Prüfung durch Drittstellen eine zentrale Forderung für einen höheren Sicherheitsstandard von Spielzeug. Mit dem CE-Zeichen bestätigt der Hersteller selbst, dass sein Produkt mit den Sicherheitsanforderungen übereinstimmt. Die angemessene Forderung Deutschlands und Österreichs, dieses Verfahren durch eine verpflichtende unabhängige Prüfung von Produkten und Qualitätsmanagementsystem im Herstellerbetrieb zu objektivieren, fand nach langen Diskussionen letztlich leider keine Mehrheit. Im Gegensatz zur EU haben die USA bei ihrer neuen Spielzeugregelung (14.8.2008) eine solche Prüfung aufgenommen. Freiwillige Qualitätssiegel (wie etwa das GS-Zeichen,"geprüfte Sicherheit") sind aber möglich, diese werden nach Prüfung von einer unabhängigen Stelle vergeben.

Grundsätzlich bleibt also die unabhängige Kontrolle Sache der staatlichen Marktüberwachung, die allerdings erst ansetzen kann, wenn das Produkt bereits im Handel ist. Verstärkte Aktivitäten dieser Behörden und neue Berichtspflichten an die Europäische Kommission sind aber vorgesehen.

Österreich stimmte aus den genannten Gründen gegen die Annahme des Vorschlags in der nun beschlossenen Form. Spielzeug für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr unterliegt in Österreich dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Das LMSVG muss nun um eine geänderte Verordnung ergänzt werden, um die neuen rechtlichen EU-Vorgaben in Österreich zu übernehmen. Österreich hat dafür nun zwei Jahre Zeit, allerdings nur wenig nationalen Umsetzungsspielraum. Der Grundsatz, dass in Verkehr befindliches Spielzeug sicher sein muss, blieb auch in der neuen Richtlinie erhalten. "Über diese Generalklausel werden wir versuchen, die neuen EU- Spielzeugvorgaben in Österreich bestmöglich im Sinne der Sicherheit der Kinder umzusetzen", so Gesundheitsminister Alois Stöger am 11.05..
     
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