Schmied: "Filmfernsehabkommen und Radiosymphonieorchester von zentraler kulturpolitischer Bedeutung"   

erstellt am
12. 05. 09

Strukturmaßnahmen des ORF dürfen keinesfalls dem Kulturstandort Österreich schaden. Öffentliche Hand muss Gesamtverantwortung wahren
Wien (bmukk) - „Der ORF befindet sich vor wichtigen Weichenstellungen für die Zukunft. Das Unternehmen befindet sich im größten Umstrukturierungsprozess seiner Geschichte. Erste Signale und Konzepte der Geschäftsführung belegen ihren Handlungswillen und zeugen vom Bemühen, den ORF wirtschaftlich für die Zukunft abzusichern“, so Kulturministerin Claudia Schmied.

„Neben der Aufgabe, das Unternehmen wirtschaftlich abzusichern, muss der ORF allerdings auch seine öffentlichrechtliche Legitimation bewahren. Der ORF muss mehr sein, als ein rein kommerzielles Medienunternehmen. Er hat in der Vergangenheit wichtige gesellschafts- und kulturpolitische Aufgaben übernommen, die nicht leichtfertig geopfert werden dürfen. Dazu zähle ich aus kulturpolitischer Sicht auch das Filmfernsehabkommen und das Radiosymphonieorchester“, so Kulturministerin Claudia Schmied.

„Das Beispiel des Filmfernsehabkommens zeigt das Problem auf: Das Gesamtbudget meines Hauses für die Filmförderung – das österreichische Filminstitut und die innovative Filmförderung - wurde zwischen 2006 und 2009 um 7 Mio. Euro von 10,6 Mio. Euro auf 17,6 Mio. Euro erhöht. Sollte der ORF das Abkommen in der Höhe von 6 Millionen Euro pro Jahr aus wirtschaftlichen Gründen beenden oder reduzieren müssen, würden diese Erhöhungen de facto vollkommen aufgebraucht. Das ist nicht im Interesse der öffentlichen Hand und des Filmstandorts Österreich. Das Ende des Filmfernsehabkommens würde die bisherigen filmpolitischen Schritte der Bundesregierung konterkarieren“, betont Schmied.

„Wenn der ORF nach allen Strukturreformen und konzerninternen Effizienzsteigerungen – die absolut unabdingbar sind und natürlich von Seiten des Stiftungsrates akzeptiert werden müssen - noch immer vor dem Problem steht, dass Mittel für die Weiterführung des Filmfernsehabkommens und des Betriebs des Radiosymphonieorchesters fehlen, wird die öffentliche Hand ihrer Verantwortung durch die Teilrefundierung von Gebühren nachkommen müssen. Denn eines ist klar: Es wäre das falsche Signal, wenn das Filmland Österreich oder das Radiosymphonieorchester die Opfer der Umstrukturierung des ORF werden würden. Der ORF muss zukunftsfit und effizient sein, die öffentliche Hand darf ihn allerdings nicht durch zu wenig Mittel auf eine rein kommerzielle Geschäftspolitik reduzieren. Sparen wo möglich ist ein wichtiger Grundsatz. Allerdings nicht bei Säulen der österreichischen Kulturpolitik“, so Schmied abschließend.
     
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