Nationalrat stimmt Budgets 2009 und 2010 zu   

erstellt am
02. 06. 09

Misstrauensanträge gegen Innenministerin Fekter abgelehnt
Wien (pk) - Der Nationalrat gab am Abend des 29.05. Grünes Licht für die Budgets 2009 und 2010. Nach mehr als einmonatigen Ausschuss- und Plenarberatungen stimmten die Abgeordneten mehrheitlich für die beiden von der Regierung vorgelegten Bundesfinanzgesetze und das Bundesfinanzrahmengesetz. Im letzten Augenblick wurden noch einige Abänderungen vorgenommen, davon betroffen sind jedoch nur Detailbereiche. An den Eckdaten des Budgets ändert sich dadurch nichts Wesentliches.

Mehr Geld gibt es etwa für das Parlament und den Tierschutz sowie, vorbehaltlich entsprechender Lotto-Einnahmen, für die Sportförderung. Außerdem werden dem Landwirtschafts- und Umweltressort zusätzliche Budgetmittel für die Kofinanzierung von EU-Förderungen zugestanden und die beiden neuen Fördertöpfe für private, kommerzielle und nichtkommerzielle, Rundfunkveranstalter budgetiert. Im Unterrichtsressort kommt es zu größeren – saldenneutralen - Umschichtungen: die Budgetmittel, die durch die vereinbarte Stundung der Mietzahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) frei werden, können nun für Personalkosten verwendet werden.

Bei der Abstimmung wurde das Bundesfinanzrahmengesetz vom Nationalrat unter Berücksichtigung eines V-S-Abänderungsantrags mit den Stimmen der Koalitionsparteien verabschiedet. Ein Abänderungsantrag der FPÖ blieb in der Minderheit.

Auch beide Budgets erhielten in Dritter Lesung – nach Ablehnung eines Rückverweisungsantrages des BZÖ - die Unterstützung von SPÖ und ÖVP. FPÖ, BZÖ und Grüne hatten zuvor in Zweiter Lesung lediglich einigen wenigen Budgetansätzen zugestimmt, etwa der Erhöhung der Sportförderung oder der im Budget wirksamen Nulllohnrunde für PolitikerInnen. Mitberücksichtigt bei der Abstimmung wurden Abänderungsanträge der Koalitionsparteien und ein gemeinsamer Fünf-Parteien-Antrag zum Parlamentsbudget. Der Antrag der FPÖ, das Budget des Verteidigungsressorts für Beschaffungen und für die Weiterführung der Bundesheerreform um jährlich jeweils mehr als 600 Mio. € und damit auf 1 % des BIP zu erhöhen, fand hingegen keine Mehrheit. Eine dazu durchgeführte namentliche Abstimmung ergab 53 Ja-Stimmen bei 125 Nein-Stimmen.

Auch mit weiteren Initiativen konnte sich die Opposition nicht durchsetzen. So lehnte der Nationalrat den Misstrauensantrag sowohl des BZÖ als auch jenen der Grünen gegen Innenministerin Maria Fekter ab, wobei eine namentliche Abstimmung zum BZÖ-Antrag 40 Ja-Stimmen bei 138 Nein-Stimmen erbrachte. Gleichfalls in der Minderheit blieben der Entschließungsantrag des BZÖ betreffend sofortigen Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei (53 Ja-Stimmen, 177 Nein-Stimmen), der Entschließungsantrag der FPÖ betreffend die geplante EU-Asylrichtlinie (53 Ja-Stimmen, 122 Nein-Stimmen) sowie weitere rund 60 Entschließungsanträge der Opposition, über die nicht namentlich abgestimmt wurde.

Schließlich blitzten die Grünen mit einem Antrag ab, mit dem Dritter Nationalratspräsident Martin Graf von den Abgeordneten zum Rücktritt aufgefordert werden hätte sollen. Dieser Antrag erhielt lediglich 21 Ja-Stimmen. Stattdessen nahmen die Abgeordneten in Reaktion auf die durch die Aussagen Grafs ausgelöste Debatte mit breiter Mehrheit (122 Ja-Stimmen, 53 Nein-Stimmen) einen von SPÖ und ÖVP allgemeiner formulierten Antrag an. Darin wird die Regierung ersucht, den Entwicklungen im Bereich des politischen Extremismus größtes Augenmerk zu widmen und Initiativen zu ergreifen, um den Jugendlichen den Wert von Toleranz und Respekt vor anderen Religionen und Ethnien zu vermitteln.

Angenommen wurden darüber hinaus zwei gemeinsame Entschließungsanträge aller fünf Fraktionen betreffend eindeutige Kennzeichnung von "Kunst-Käse" und betreffend Atommüllendlager in Tschechien, ein S-V-Entschließungsantrag betreffend Maßnahmen zur Stärkung des österreichischen Films sowie ein V-S-Entschließungsantrag betreffend die so genannte "Nordafrikaner-Szene" in Innsbruck.

Im Zuge der Abstimmungen erhielten die Abgeordneten Lutz Weinzinger und Harald Vilimsky von Drittem Nationalratspräsidenten Martin Graf einen Ordnungsruf, weil Weinzinger in zwei Fällen nicht nur seinen, sondern auch Vilimskys Stimmzettel in die Wahlurne geworfen hatte, was klar der Geschäftsordnung widerspricht. Diese Vorgehensweise löste auch eine Geschäftsordnungsdiskussion aus.

Gemäß Beschluss des Nationalrats sind nun für 2009 Einnahmen in der Höhe von 63,88 Mrd. € und Ausgaben in der Höhe von 77,47 Mrd. € veranschlagt. Das entspricht einem administrativen Defizit von 4,8 % des BIP. Im Jahr 2010 ist – bei Einnahmen von 57,59 Mrd. € und Ausgaben von 70,77 Mrd. € – ein Abgang von 4,6 % vorgesehen. Das gesamtstaatliche Defizit, berechnet nach Maastricht-Kriterien, wird vom Finanzministerium für 2009 mit 3,5 % und für 2010 mit 4,7 % prognostiziert, die Schuldenquote steigt 2009 voraussichtlich auf 68,5 %, 2010 auf 73 % und 2013 auf 78,5 % des BIP. Da der Bundesrat beim Budget kein Mitspracherecht hat, können die beiden Bundesfinanzgesetze nach der Gegenzeichnung durch den Bundespräsidenten kundgemacht werden.
     
Informationen: http://www.parlinkom.gv.at    
     
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