Bankgeheimnis / Amtshilfedurchführungsgesetz  

erstellt am
06. 07. 09

Matznetter: Amtshilfedurchführungsgesetz und Unternehmensliquiditätsstärkung die richtigen Schritte
Koalitionspartner konnte von wichtigen Maßnahmen überzeugt werden
Wien (sk) - SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter betonte am 06.07. gegenüber dem Pressedienst der SPÖ erneut die Notwendigkeit des bevorstehenden Amtshilfedurchführungsgesetzes: "Österreich erledigt damit nicht nur 'internationale Hausaufgaben', das geplante Gesetzesvorhaben soll vor allem internationale Steuerkriminalität wirksam bekämpfen." Dass sich die Opposition hier quer lege und "aus der Luft gegriffene Junktimierungen vorschlage", ist für Matznetter ein "Indiz für mangelnde politische Reife und wirtschaftspolitische Kurzsichtigkeit - zu behaupten, dass das Bankgeheimnis damit gefährdet sei, ist schlicht und ergreifend Nonsens und nicht durchdacht."

Zu den jüngst verlautbarten Ergebnissen des Banken-Stresstests sieht sich Matznetter bestätigt: "Der Stresstest beweist, wie punktgenau die Maßnahmen der Bundesregierung zur Rettung des Wirtschafts- und Finanzstandortes Österreich wirken." Dennoch seien die Banken, so Matznetter, was Kreditmodalitäten betreffe einiges schuldig geblieben. Vor allem für KMUs sei es nach wie vor oft schwierig, an entsprechende Finanzierungen zu kommen. "Hier müssen wir die Banken weiter in die Pflicht nehmen - denn eine Kreditklemme ist das letzte, was unsere Unternehmen jetzt brauchen."

Das geplante Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz freut Matznetter ebenfalls: "Noch im Jänner bin ich vom Finanzministerium für den Vorschlag eines zehn Milliarden Euro schweren Haftungs- und Beteiligungsfonds für die Realwirtschaft belächelt worden. Diese Woche wird dieser Vorstoß nun voraussichtlich Realität." Hier ortet der SPÖ-Wirtschaftssprecher "nicht nur, dass wirtschaftspolitische Kompetenz keine Erbpacht anderer Parteien ist, sondern auch, dass die SPÖ in ihrer regierungsinternen Überzeugungsarbeit beachtliches für wirtschaftspolitisch sinnvolle Maßnahmen leisten konnte".

 

Kopf: ÖVP will sich um Abstimmungs-Mehrheit bemühen
ÖVP-Klubobmann: Wichtiges Gesetz derzeit noch ohne Zweidrittelmehrheit
Wien (övp-pk) - Mit dem sogenannten "Amtshilfedurchführungsgesetz" will Österreich die Auskunftserteilung über Ausländer, die von den Behörden ihres Heimatlandes der "Steuerverkürzung" verdächtigt werden, erleichtern. Für Österreicher soll sich dadurch jedoch nichts am bestehenden Bankgeheimnis ändern. Hintergrund dieser geplanten Gesetzesänderung ist der Druck der OECD gegen Steuerparadiese. Das erklärte ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf am 03.07.

Das Gesetz wurde im zuständigen Finanzausschuss mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ beschlossen, braucht aber im Nationalrat kommende Woche eine Zweidrittelmehrheit - also zumindest auch noch die Stimmen einer der Oppositionsparteien. Diese verweigern bis zur Stunde ihre Zustimmung bzw. knüpfen sie an völlig sachfremde Bedingungen. Trotzdem will ÖVP-Klubobmann Kopf, dass das Gesetz am kommenden Mittwoch auf die Tagesordnung des Nationalrats kommt. "Ich will bis dahin jede Möglichkeit nutzen, die anderen Parteien von der Notwendigkeit dieses Gesetzes zu überzeugen, und damit Schaden von Österreich fernzuhalten", so Kopf.

Wenn dieses Gesetz jetzt nicht zustande käme, wäre damit zu rechnen, dass Österreich auf eine "schwarze Liste" der G20 käme. Defensivmaßnahmen anderer Staaten, wie z.B. die Kündigung von Doppelbesteuerungsabkommen oder noch stärkere wirtschaftliche Sanktionen wären die Folge. "Die Oppositionsparteien sollten sich gut überlegen, ob sie Österreich tatsächlich diesen Schaden zufügen wollen" so der ÖVP-Klubobmann.

 

Strache: FPÖ wird Aufhebung oder Aufweichung des Bankgeheimnisses keinesfalls zustimmen
OECD-Musterabkommen ist kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern rechtsunverbindliche Empfehlung
Wien (fpd) - Die FPÖ werde einer Aufhebung oder Aufweichung des österreichischen Bankgeheimnisses keinesfalls zustimmen, kündigte FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache an. Grundlage des Gesetzesentwurfs von SPÖ und ÖVP sei das aktuelle OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. "Dabei handelt es sich aber um keinen völkerrechtlichen Vertrag, sondern lediglich um eine rechtsunverbindliche Empfehlung der OECD an ihre Mitgliedstaaten", stellte Strache klar. Das OECD-Abkommen regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Einkommenssteuern und bei Vermögenssteuern von Personen, die in einem Vertragsstaat ansässig sind.

"Aus der Rechtsnatur des Musterabkommens ergibt sich also noch keine Verpflichtung Österreichs zur Erlassung des vorgeschlagenen Gesetzes, und die vorgeschlagene Einschränkung der Verfassungsbestimmung des § 38 BWG (Bankgeheimnis) unterliegt zusätzlich einem erhöhten Quorum", so Strache.

Unzweifelhaft habe sich aber international großer Druck aufgebaut, der durch die Erstellung schwarzer und grauer Listen, auf denen auch Österreich in mitunter nicht sehr schmeichelhafter Gesellschaft gelistet wurde, noch verstärkt worden sei, führte Strache weiter aus. Aus einem rechtlich nicht gedeckten internationalen Druck erwachse aber noch keine Verpflichtung diesem auch nachzugeben, erklärte Strache. Die FPÖ werde daher ihre ablehnende Haltung nicht aufgeben. "Es kann wirklich nicht angehen, dass Brüssel pfeift und Rot und Schwarz sofort alle österreichischen Interessen über Bord werfen." Es werde keine Zustimmung der FPÖ dafür geben.
 

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