EKVK: Neuer Folder zur "e-card im Ausland" mit den wichtigsten Fragen an den Arzt in 5 Sprachen   

erstellt am
03. 07. 09

Praktischer Service der Sozialversicherung für Unfall und Krankheit im Ausland =
Wien (sva) - Mit der EKVK (kurz für "Europäische Krankenversicherungskarte") hat jeder österreichische Sozialversicherte Anspruch auf medizinische Behandlung im EU-Raum sowie in den Staaten des EWR und der Schweiz. Die EKVK gilt als Nachweis dieses Anspruchs und gehört daher unbedingt in die Brieftasche, damit sie immer griffbereit ist. Bereits im Vorjahr hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger einen Informationsfolder zur e-card herausgegeben, der nun in einer Neuauflage entscheidend erweitert wurde. Er enthält jetzt alle wichtigen Fragen an einen Arzt im Ausland, die sich im Zusammenhang mit einer notwendigen Behandlung und der Abrechnung ergeben können - und das in den wichtigsten Sprachen der EU (neben Deutsch daher in Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch). Dies ist nicht zuletzt deshalb wichtig, da in den verschiedenen Ländern die Abrechnung unterschiedlich gehandhabt wird und ÖsterreicherInnen grundsätzlich wie inländische PatientInnen des Gastgeberlandes behandelt werden. Darum bietet der Folder Fragen und Wünsche an den Arzt wie etwa "Haben Sie einen Vertrag mit der öffentlichen Krankenkasse Ihres Landes?" (wichtig, um in den genannten Staaten nicht in Bar oder gar ein teures Privathonorar zahlen zu müssen) oder "Stellen Sie mir bitte eine detaillierte Rechnung aus!" (weil die Kosten sonst in Österreich nicht refundiert werden können). Dazu enthält der Folder alle Informationen darüber, wie die EKVK zu verwenden ist und wie die Abrechnung von ausländischen medizinischen Honoraren generell verläuft. Der Folder ist kostenlos im Internet als pdf-Datei herunterzuladen.

Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,2 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Arzt durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem Arzt aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten bzw. einer Patientin und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.
     
Informationen: http://www.sozialversicherung.at    
     
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