Pflege: Mitversicherung beschlossen  

erstellt am
10. 07. 09

Marek: Pflege und Betreuung sind zentrale Herausforderung für Gesellschaft und Politik
Über 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden - zumindest teilweise - zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt und betreut.
Wien (övp-pk) - "
Heute sprechen wir über ein Thema, das eine zentrale Herausforderung für unsere Gesellschaft ist. Es geht darum, dass Menschen in Würde bei ihren Familien zu Hause gepflegt und betreut werden können", erklärte ÖVP-Staatssekretärin Christine Marek am 10.07. im Plenum des Nationalrates, wo das 2. Sozialrechtsänderungsgesetz und damit die Pflegethematik auf der Tagesordnung stand.

Marek: "Pflege und Betreuung älterer Menschen gehört angesichts der demografischen Entwicklungen zu den größten gesellschaftlichen und sozialpolitischen Herausforderungen. Das betrifft den Einzelnen genauso wie die Familien, das Gemeinwesen und die Politik und ist eine Herausforderung für das Sozialsystem, aber auch die junge Generation, die in immer stärkerem Ausmaß von Pflegefällen im direkten familiären Umfeld betroffen ist."

"Die Stärkung der Familien und der Zusammenhalt der Generationen war und ist für uns zentrales Thema. Die Würde des Menschen in jeder Phase des Lebens steht für uns an erster Stelle. Deshalb wollen wir erreichen, dass - jeder/jede Betreuungs- und Pflegebedürftige die für ihn/sie bestmögliche Form der Betreuung nach seinen Vorstellungen erhalten kann, - jedem/jeder Betreuungs- und Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die größtmögliche Wahlfreiheit zukommt, - Pflege daheim genauso möglich ist, wie Pflege im Heim. - Menschen in Würde daheim bei ihren Familien alt werden können. - und neben der Bereitstellung ausreichender bedarfsgerechter Infrastruktur den pflegenden Angehörigen die größtmögliche Stärkung und Unterstützung zuteil wird.

"Wir sind noch lange nicht am Ziel, in der Vergangenheit haben wir aber bereits wesentliche Verbesserungen sowohl für die Pflege daheim im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung, als auch für die Pflege im Heim erreicht", fuhr Marek fort. "So wurde das Pflegegeld ab 1. Jänner 2009 erhöht: plus 4 Prozent für die Stufen 1 und 2, plus 5 Prozent für die Stufen 3, 4 und 5, plus 6 Prozent für die Stufen 6 und 7. Darüber hinaus wurde die Einstufung von schwer behinderten, an Demenz erkrankten Personen und von schwerst behinderten Kindern und Jugendlichen verbessert".

"Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 haben wir die Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen wieder ein Stück weiter verbessert", betonte Marek weiter und verwies auf aktuelle Zahlen: "Rund 400.000 pflegebedürftige Menschen beziehen derzeit in Österreich Pflegegeld - 2040 werden es voraussichtlich 800.000 sein. Heute kommen auf einen 80-jährigen 4,5 junge Menschen - 2040 werden nur noch 2 junge Menschen auf einen 80-jährigen kommen. Insgesamt beträgt der Nettoaufwand der öffentlichen Hände für Pflegevorsorge rund 3,5 Milliarden Euro."

Über 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden - zumindest teilweise - zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt und betreut. Damit nehmen pflegende Angehörige große Belastungen auf sich, leisten gesellschaftspolitisch äußerst wertvollen Beitrag. "Daher ist der Bundesregierung die Unterstützung pflegender Angehöriger, aber auch ihre Entlastung ein zentrales Anliegen. "Wir sind dabei auf einem guten und wichtigen Weg", schloss Marek.

 

Königsberger-Ludwig: Bundesregierung stellt sich den Herausforderungen
Mitversicherung von HausgenossInnen wichtiger Schritt
Wien (sk) - "Die Änderungen und Verbesserungen im 3. Sozialrechtsänderungsgesetz sind wichtige und richtige Maßnahmen", so die SPÖ-Behindertensprecherin Ulrike Königsberger-Ludwig. Sie begrüßte zusätzlich die Veränderungen bei der Regelung der HausgenossInnen, die die Mitversicherung von nicht verwandten Personen erleichtert.

Weiters begrüßte Königsberger-Ludwig den gesellschaftspolitischen Fortschritt von gleichgeschlechtlichen Paaren. Eine wesentliche Verbesserung werde es in der sozialrechtlichen Absicherung für Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige geben. Die SPÖ-Abgeordnete lobte, dass die Kosten für die Krankenversicherung unbefristet übernommen werden. Dies sei eine wichtige Maßnahme, die soziale Absicherung schaffe. Dies reihe sich in die heuer bereits gesetzten Maßnahmen, die in der Pflege umgesetzt werden. So wurde das Pflegegeld erhöht, die Einstufung von demenzkranken und behinderten Kindern wurde verbessert und ein Erschwerniszuschlag wurde eingeführt. "Diese Maßnahmen zeigen, dass sich die Bundesregierung den großen Herausforderungen in der Pflege stellt. Wir werden aber trotzdem ein Bündel von weiteren Maßnahmen brauchen, um diese gemeinsam meistern zu können", so Königsberger-Ludwig abschließend.

 

Gartelgruber: Erster Schritt für pflegende Angehörige
Häusliche Pflege braucht aber noch mehr Unterstützung, Würde der Pflegebedürftigen muss gewahrt werden
Wien (fpd) - "Die pflegenden Angehörigen sind der größte Pflegedienst in Österreich und rund 80 Prozent dieser Arbeit wird von Frauen erbracht. Ob Mutter, Ehemann oder behindertes Kind, die Betreuung oder Pflege von Angehörigen ist in den allermeisten Fällen die Arbeit der Frauen. An vorderster Stelle einer ausgewogenen Förderung der familiären Arbeit muss deshalb die soziale Absicherung der Frauen stehen", erklärt FPÖ-NAbg. Carmen Gartelgruber.

Vielen der pflegenden Angehörigen sei die Bedeutung einer eigenständigen sozialrechtlichen Absicherung zum Zeitpunkt der Betreuung nicht bewusst, da sie sich meistens durch die Mitversicherung beim Partner in Sicherheit fühlen würden. Rund 18 Prozent der Frauen, die ihre Angehörigen pflegen, verfügten aber über keinerlei Pensionsversicherung, ihre eigene Versorgung im Alter wäre damit nicht geklärt, so die FP-Frauensprecherin.

"Ein erster nicht unbedeutender Schritt wurde mit dem aktuellen Sozialrechtsänderungsgesetz nun vollzogen. Damit ist eine von uns schon lange geforderte sozialversicherungsrechtliche Besserstellung von pflegenden Angehörigen endlich erreicht. Auch wenn dabei neue Kosten für die öffentlichen Haushalte entstehen, muss in diesem Zusammenhang das Argument angeführt werden, dass die Pflege zu Hause im Vergleich zu den Alten- und Pflegeheimen der Allgemeinheit immer noch gewaltige Summen erspart. Im häuslichen Bereich ist aber noch viel zu tun. So sind z.B. die Kindererziehungszeiten viel stärker zu berücksichtigen, wie überhaupt der generative Beitrag im Pensionssystem mehr Berücksichtigung finden muss", meint Gartelgruber.

Eine weiterer Missstand sei auch, dass die Pflege in den Bundesländern rechtlich unterschiedlich gehandhabt werde, kritisiert die FP-Abgeordnete: "Es kann nicht angehen, dass Pflege in Tirol anders bewertet wird, als in Oberösterreich oder Kärnten. Wir fordern eine bundesweit einheitliche Regelung, damit hier endlich die Ungleichbehandlung von Pflegebedürftigen abgeschafft wird! Eine weitaus überragende Zahl unter den pflegebedürftigen Menschen will ihren Lebensabend zu Hause im eigenen Heim verbringen zu dürfen. Wie wir mit hilfsbedürftigen und alten Menschen umgehen, ist eine entscheidende Frage. Dieser Umgang ist nicht zuletzt auch der Spiegel unserer Gesellschaft."
 

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