Zehn Jahre Menschenrechtsbeirat  

erstellt am
09. 07. 09

Sechs Kommissionen sind nach regionalen Gesichtspunkten eingerichtet
Wien (bmi) -
Der Menschenrechtsbeirat im Innenministerium ist eine in Europa einzigartige Institution", erklärte Innenministerin Maria Fekter anlässlich des zehnjährigen Bestands des Menschenrechtsbeirats. "Am 5. Juli 1999 fand die erste konstituierende Sitzung des Beirats statt. In den darauf folgenden zehn Jahren konnte das Innenministerium viel von der Beratung des Beirats profitieren."

Ausgangspunkt für die Einrichtung des Menschenrechtsbeirats im Bundesministerium für Inneres war die anlässlich zweier Monitoring-Besuche in den Jahren 1990 und 1994 an Österreich gerichtete Empfehlung des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT), ein unabhängiges Organ mit der regelmäßigen Inspektion der Haftbedingungen in den Polizeianhaltezentren zu betrauen.

Die legistischen Vorarbeiten waren im Sommer 1999 bereits so weit gediehen, dass Innenminister Karl Schlögl den Menschenrechtsbeirat schon vor der parlamentarischen Beschlussfassung über die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG), die die einschlägigen Regelungen vorsah, durch Verordnung einrichtete. Wenige Tage nach der Konstituierung des Beirats am 5. Juli 1999 beschloss der Nationalrat die SPG-Novelle 1999. Am 1. September desselben Jahres traten die Bestimmungen in Kraft (§ 15 a SPG).

Der MRB hat elf Mitglieder und ebenso viele Ersatzmitglieder. Sie werden von der Bundesministerin für Inneres für drei Jahre bestellt. Für die Person des Vorsitzenden und seiner Stellvertreterin kommt dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs das Vorschlagsrecht zu, die Wahl ist aus dem Kreis der Verfassungs- und Verwaltungsrichter bzw. der Personen mit Lehrbefugnis in österreichischem Verfassungsrecht zu treffen. Drei (Ersatz-)Mitglieder werden ohne Vorschlagsrecht von dritter Seite von der Bundesministerin für Inneres bestellt, je ein weiteres (Ersatz-)Mitglied wird vom Bundeskanzler und von der Bundesministerin für Justiz vorgeschlagen. Fünf (Ersatz-)Mitglieder werden von privaten gemeinnützigen Einrichtungen nominiert, die sich der Wahrung der Menschenrechte widmen. Gegenwärtig sind dies Caritas, Diakonie, SOS Menschenrechte, Verein Menschenrechte und Volkshilfe. Die Auswahl der Organisationen trifft die Bundesministerin für Inneres. Diese Zusammensetzung soll den Dialog zwischen der Zivilgesellschaft und Angehörigen der Sicherheitsexekutive und der mit ihnen zusammenarbeitenden Ministerien garantieren und institutionalisieren.

Der Menschenrechtsbeirat ist mit einer umfassenden Befugnis zur Beratung der Bundesministerin für Inneres in Fragen der Wahrung der Menschenrechte ausgestattet. Dazu obliegt es dem Beirat, die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden, der sonst dem Innenministerium nachgeordneten Behörden und der zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigten Organe zu beobachten und begleitend zu überprüfen.

Seine Aufgabe besteht im Aufzeigen struktureller Mängel, wobei dies auch in Bezug auf besonders gelagerte Fälle geschehen kann, die seinen Kommissionen zur Kenntnis gelangen. Seine Verbesserungsvorschläge unterbreitet der Beirat in Form von Empfehlungen.

Die meisten Berührungspunkte mit dem Menschenrechtsbeirat ergeben sich für die Angehörigen der Sicherheitsexekutive auf Ebene der Kommissionen. Charakteristisch ist die institutionelle Verknüpfung des Beratungsgremiums mit unabhängigen Monitoring-Kommissionen, die als Sachverständige und gleichsam verlängerter Arm des Menschenrechtsbeirats die eigentliche Arbeit der begleitenden Überprüfung der Anhaltung von Menschen an Dienststellen der Sicherheitsexekutive leisten und Orte der Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (Razzien, Demonstrationen, Flugabschiebungen und Großveranstaltungen wie die EURO 2008) beobachten.

Die Besuche an Haftorten erfolgen sowohl routinemäßig und flächendeckend als auch bei Bekanntwerden besonderer Umstände, wobei es keiner Ankündigung bedarf. Über sämtliche Besuche, die dabei wahrgenommenen menschenrechtlich relevanten Aspekte sowie notwendig erscheinende Maßnahmen und Anregungen wird an den Menschenrechtsbeirat berichtet. In schwerwiegenden Fällen können "Dringlichkeitsberichte" erstattet werden, damit der Menschenrechtsbeirat und das Innenministerium sofort reagieren können.

Die sechs Kommissionen sind nach regionalen Gesichtspunkten eingerichtet, drei für den Sprengel des OLG Wien, und je eine für die OLG-Sprengel Linz, Innsbruck und Graz. Leiter und Mitglieder der Kommissionen werden auf Vorschlag des MRB durch die Bundesministerin für Inneres für die Dauer von vier Jahren bestellt. Dem Vorschlag hat eine Ausschreibung voranzugehen. Als Leiterin oder Leiter ist eine auf dem Gebiet der Menschenrechte anerkannte Persönlichkeit zu bestellen, die weiteren Mitglieder sind Expertinnen und Experten unter anderem aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit oder Rechtswissenschaften. Angehörige der Sicherheitsexekutive sind von der Kommissionstätigkeit ausgeschlossen.

"Die Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates werden in die Entscheidungen des Innenministeriums eingebunden und das Gespräch mit den Mitgliedern des Menschenrechtsbeirates wird kontinuierlich fortgesetzt", betont die Innenministerin.
     
Informationen: http://www.bmi.gv.at    
     
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