Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung kommt   

erstellt am
09. 07. 09

Kritik an unzulänglicher Unabhängigkeit
Wien (pk) - Zu später Stunde debattierte der Nationalrat am 08.07. über die Errichtung eines Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung. Unter einem wurde ein Antrag der FPÖ diskutiert.

Abgeordneter Harald VILIMSKY (F) begrüßte die Einrichtung einer Behörde zur Korruptionsbekämpfung, auch wenn er den vorliegenden Gesetzentwurf nicht unbedingt als "großen Wurf" wertete. Die FPÖ hätte sich eine unabhängige, weisungsfreie Behörde erwartet, die sich aus Vertretern der Polizei, der Finanz und der Justiz zusammensetze, skizzierte er. An die Abgeordneten appellierte Vilimsky, dem Antrag der FPÖ zuzustimmen, wonach das Büro für Interne Angelegenheiten im Nachhinein all jene Personen informieren soll, gegen die es ermittelt hat.

Abgeordneter Günter KÖßL (V) wies darauf hin, dass es sich beim neu eingerichteten Bundesamt zur Korruptionsprävention und zur Korruptionsbekämpfung um eine eigenständige Behörde handle. Das Amt soll seiner Ausführung nach eine Ergänzung zur Korruptionsstaatsanwaltschaft darstellen. Das Amt sei gegenüber Innenministerin Fekter weisungsgebunden, erklärte Kößl, gleichzeitig werde es einen Rechtsschutzbeauftragten geben, an den sich alle Betroffenen wenden können.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) führte aus, das BZÖ lehne den vorliegenden Gesetzentwurf ab, und begründete dies damit, dass nichts anderes als ein "Türschildwechsel" vorgenommen werde. Das Büro für Interne Angelegenheiten werde durch ein Bundesamt ersetzt, das weder weisungsfrei noch unabhängig sei. Westenthaler vermutet zudem, dass die Direktorenstelle für das Bundesamt exakt auf BIA-Chef Martin Kreutner zugeschnitten ist. Dieser ist ihm zufolge für die illegale Rufdatenerfassung von Abgeordneten verantwortlich. Zustimmung kündigte Westenthaler zum Antrag der FPÖ an.

Abgeordneter Otto PENDL (S) machte darauf aufmerksam, dass das Büro für Interne Angelegenheiten auf keiner Rechtsgrundlage beruhe. Insofern begrüßte er die Einrichtung des neuen Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung. Die gewählte Konstruktion sei eine ordentliche, betonte er, außerdem sei der Einrichtung des Amtes eine ausführliche Diskussion mit Experten vorangegangen. Auch der Rechtsschutz sei gegenüber dem Ist-Zustand wesentlich verbessert. Das Innenressort hat nach Meinung Pendls nur eine sehr eingeschränkte Weisungsmöglichkeit. Ein von Pendl eingebrachter Abänderungsantrag hat eine Anpassung der Bestimmungen an die gesetzlichen Vorgaben für die Korruptionsstaatsanwaltschaft zum Inhalt.

Abgeordneter Peter PILZ (G) räumte ein, dass die Einrichtung eines Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung ein guter Schritt sei, meldete aber einige Bedenken an. Es werde ein Amt mit einzelnen Zähnen eingerichtet, das "an der Leine der Ministerin" wenig Spielraum haben werde, prophezeite er. Insbesondere vermisst er die Weisungsfreiheit des Bundesamts. Generell wertete Pilz die Korruptionsbekämpfung in Österreich als schwach ausgebildet und verwies etwa auf Korruptionsmöglichkeiten durch Parteispenden.

Abgeordneter Erwin HORNEK (V) erwartet sich vom Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung einen weiteren Beitrag dazu, Österreich zum sichersten Land der Welt zu machen. Das Amt werde auch viel Präventionsarbeit leisten, um Korruption an den Wurzeln zu bekämpfen, stellte er in Aussicht. Die Transparenz der Arbeit des Bundesamts ist Hornek zufolge nicht zuletzt durch den Rechtsschutzbeauftragten gewahrt.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) kündigte die Zustimmung der FPÖ zur Einrichtung des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung an. Nachdrücklich bekräftigte Rosenkranz die Forderung der FPÖ, im Rahmen der Auflösung des Büros für Interne Angelegenheiten die Personen, gegen die ermittelt wurde, zu informieren.

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) zeigte sich darüber erfreut, dass die Korruptionsbekämpfung nunmehr auf eine rechtliche Basis gestellt werde. Die durchgehende Transparenz ist ihr zufolge durch die Einrichtung eines Rechtsschutzbeauftragten, notwendige schriftliche Weisungen und die Vorlage eines jährlichen Berichts an den Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses gewährleistet.

Abgeordneter Christoph HAGEN (B) übte Kritik am Büro für Interne Angelegenheiten und schilderte in diesem Zusammenhang einen konkreten Fall in Vorarlberg.

Abgeordneter Norbert KAPELLER (V) fragte sich, warum sich die Opposition so auf den Leiter des BIA einschießt. Aber dass Abgeordneter Westenthaler, ein rechtskräftig verurteilter Mandatar, ein Problem mit polizeilichen Ermittlungen, der Justiz und somit dem Rechtsstaat hat, sei nicht verwunderlich.

Abgeordneter Leopold MAYERHOFER (F) kündigte an, dass seine Fraktion dem vorliegenden Gesetz zustimmen wird, weil damit der richtige Weg eingeschlagen wird. Er sei allerdings schon gespannt darauf, wie wirksam das Bundesamt zur Korruptionsprävention und –bekämpfung sein wird. Dass allerdings der Leiter für dieses Amt schon quasi vorbestimmt sein soll, trage den Keim der Korruption schon in sich, kritisierte Mayerhofer.

Abgeordnete Angela LUEGER (S) legte dar, dass mit dem Bundesgesetz über die Errichtung und Organisation des unabhängigen Bundesamtes zur Korruptionsprävention und –bekämpfung eine klare Rechtsgrundlage geschaffen werden soll. Damit werden auch die internationalen Vorgaben in diesem Bereich erfüllt. Hinsichtlich der Kritik von Pilz an der mangelnden Unabhängigkeit der Behörde, weist Lueger auf eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes hin, wonach die politische Letztverantwortung nicht in Abrede gestellt wird.

Abgeordnete Adelheid Irina FÜRNTRATH-MORETTI (V) hielt es für sehr wichtig, dass im Gesetz eine Meldepflicht und ein Melderecht festgelegt wurden.

Für den Abgeordneten Rudolf PLESSL (S) stellte die Regierungsvorlage einen wichtigen Schritt in Richtung Bekämpfung nationaler und internationaler Korruption dar. Durch die gleichzeitige Einrichtung der unabhängigen und verfahrensbegleitenden Rechtsschutzkommission, an die sich jeder wenden könne, werde mehr Rechtssicherheit geschaffen und Willkür vorgebeugt.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) wies darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft Wien die Rufdaten des Abgeordneten Westenthaler am 14. August 2008, und zwar hinsichtlich aller SMS und aller Telefonate, illegalerweise und sanktionslos überwacht habe. Obwohl Westenthaler dagegen in einem Brief protestiert habe, habe die Staatsanwaltschaft bis heute nicht reagiert. Er ersuchte daher die Nationalratspräsidentin mit Nachdruck, auch die Rechte der Oppositionsabgeordneten des Hauses zu schützen. Dies sei wieder ein Beleg dafür, wie das Immunitätsrecht zu Lasten der Opposition benutzt wird, kritisierte Stadler, da könne man es gleich abschaffen.

Nationalratspräsidentin Barbara PRAMMER hielt fest, dass sie stets für alle Abgeordneten erreichbar sei. Sie könne jedoch nur dann etwas unternehmen, wenn sie von den Sachverhalten auch in Kenntnis gesetzt werde.

Die Bekämpfung von Amts- und Machtmissbrauch sowie die Vorbeugung und Verhinderung von Korruption stehe im Mittelpunkt dieser Vorlage, erklärte Abgeordneter Jochen PACK (V). Sodann ging er noch auf die Aufgaben des Bundesamts sowie der Rechtsschutzkommission ein.

Bundesministerin Maria Theresia FEKTER ging auf die Vorwürfe von Seiten des Abgeordneten Stadler ein. Abgeordneter Westenthaler habe ihr vor kurzem ein Schreiben gezeigt, in dem eine Rufdatenerfassung der Staatsanwaltschaft angeblich gegen ein Handy, das ihm zuzuordnen ist, angeordnet wurde. Sie könne dies momentan nicht verifizieren, meinte Fekter, garantiere aber allen Abgeordneten, dass die Immunität von ihr und all ihren Beamten hoch geschätzt wird.

Das vorliegende Gesetz schütze vor Amts- und Machtmissbrauch, war Abgeordneter Gabriel OBERNOSTERER (V) überzeugt. Auch wenn er den konkreten Vorfall rund um Westenthaler nicht gutheiße, so möchte er doch die Vertreter des BZÖ daran erinnern, dass gerade sie immer für den gläsernen Abgeordneten und die völlig transparente Partei eingetreten sind.

Abgeordneter Peter PILZ (G) berichtete von seinen Erfahrungen mit dem Justizapparat, als er begann, die einschlägigen E-Mails des früheren Innenministers Strasser zu veröffentlichen. So habe etwa der Staatsanwalt das BIA aufgefordert, so Anzeige zu erstatten, dass er die Möglichkeit habe, die Beschlagnahme seines Computers anzuordnen. Auch im Fall des Abgeordneten Westenthaler müsse man sehr genau prüfen, wie es möglich ist, dass ein Staatsanwalt eine derartige Maßnahme beantragen und ein Richter das genehmigen kann. Dabei handle es sich nämlich um keine Privatprobleme, sondern dies sei ein Problem des ganzen Hohen Hauses. Schließlich verwies Pilz auf ein zweites Gutachten des Verfassungsdienstes, worin empfohlen wird, den Entwurf einer verfassungsrechtlichen Überarbeitung zu unterziehen.

Es liege ihr eine kurze Information darüber vor, dass die Rufdatenrückerfassung im August 2008 gegenüber einem Polizisten erfolgt sei, erklärte Bundesministerin Maria Theresia FEKTER. Abgeordneter Westenthaler sei in der Causa Zeuge und nicht Beschuldigter gewesen. Sie werde ein Gespräch mit der Justizministerin über eine eventuelle Nachjustierung des Immunitätsgesetzes führen, kündigte die Ressortchefin an.

Der Gesetzentwurf wurde in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrags mehrheitlich angenommen; der (negative) Ausschussbericht bezüglich des F-Entschließungsantrags betreffend Informationsverpflichtung des BIA an Betroffene wurde mehrheitlich angenommen.
     
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