Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg   

erstellt am
07. 07. 09

Pröll: "Wichtiger Schritt Österreichs zur Umsetzung der OECD-Standards" – Besserer und schnellerer Informationsaustausch - heimisches Bankgeheimnis bleibt bestehen
Wien (bmf) - "Das heute unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg ist ein weiterer wichtiger Schritt Österreichs, mit dem wir der internationalen Verpflichtung zur Umsetzung der neuen OECD-Standards zur steuerlichen Transparenz nachkommen", betonte Finanzminister Josef Pröll anlässlich der Unterzeichnung mit dem Großherzogtum Luxemburg am 07.07. Dazu der Finanzminister: "Wir haben nun das erste Protokoll eines bereits bestehenden Abkommens an den neuen Standard des Artikels 26 OECD-Musterabkommens angepasst. Das garantiert einen besseren und schnelleren Informationsaustausch und ist im Sinne der Transparenz ein wichtiges Zeichen."

Das Abänderungsprotokoll gilt jedoch nur für Auskunftsansuchen, die ab dem Inkrafttreten an Österreich gestellt werden. Künftig können auf Grund eines sachlich begründeten Auskunftsansuchens auch Bankauskünfte ausgetauscht werden, sofern diese für die steuerlichen Zwecke im Sinne des getroffenen Abkommens erheblich sind.

"Wir halten Wort! Das heimische Bankgeheimnis bleibt auch in Zukunft bestehen. Kein Pardon bei steuerlichen Unregelmäßigkeiten, aber ein klares Nein zu beliebigen, unbegründeten Zugriffen auf Konten", schloss Pröll.
     
Informationen: http://www.bmf.gv.at    
     
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