Kinder(betreuungs)geld  

erstellt am
20. 07. 09

Heinisch-Hosek: Drastische Kürzung des Zuschusses zum Kindergeld kommt nicht in Frage
Das würde für die sozial Schwächsten Einkommenseinbußen von über 10 Prozent bedeuten
Wien (sk) - "Das einkommensabhängige Kindergeld steht außer Streit und wird am 1. Jänner 2010 eingeführt", betonte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek in Reaktion auf die Äußerungen von Familienstaatssekretärin Christine Marek, das Kindergeld könne noch platzen. Die SPÖ stehe aber nicht dafür zur Verfügung, dass den einkommensschwächsten Familien und den Alleinerziehenden in Zeiten der Wirtschaftskrise der Zuschuss zum Kindergeld drastisch gekürzt werde. Das würde für die sozial Schwächsten Einkommenseinbußen von über 10 Prozent bedeuten. "Es geht nicht um Ideologie, wir haben das genau durchgerechnet und der ÖVP-Vorschlag hätte drastische Auswirkungen auf die Lebenssituation der betroffenen Familien und Alleinerziehenden", so die Frauenministerin.

Gehe es nach den Vorstellungen der ÖVP solle der Zuschuss von derzeit 180 Euro monatlich für Alleinerziehende auf 99 Euro und für Familien auf 74 Euro gekürzt werden. "Alleinerziehende Mütter und Väter müssten eine Einkommenskürzung von 972 Euro jährlich hinnehmen. Bei einkommensschwachen Familien würde die Einkommenskürzung sogar 1.272 Euro im Jahr ausmachen", stellte Heinisch-Hosek klar.

"Das kommt für die SPÖ nicht in Frage. Jene Familien und Alleinerziehende, die den Zuschuss tatsächlich brauchen, sollen ihn auch in Zukunft beziehen können. Denn besonders in Zeiten der Wirtschaftskrise muss gerade die Kaufkraft jener gestärkt werden, die es am dringendsten brauchen. Dieses Geld fließt direkt in den Konsum", so die Frauenministerin weiter. Die SPÖ sei bereit, strengere Kriterien beim Zuschuss einzuführen und auch den Kreis der Bezieherinnen und Bezieher einzuschränken. Die Rückzahlungspflicht solle aber in jedem Fall aufgehoben werden.

Die SPÖ habe darüber hinaus Vorschläge zur Finanzierung des Kindergeldes auf den Tisch gelegt. "Ich habe einen Solidaritätsbeitrag der Besserverdienenden vorgeschlagen", führte die Ministerin aus. Dieser Vorschlag sehe vor, dass diejenigen Mütter und Väter, die in Zukunft das einkommensabhängige Kindergeld beziehen, statt den geplanten 80 nur 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens bekommen sollten. Die Untergrenze von 1.000 Euro und die Obergrenze von 2.000 Euro würden wie geplant beibehalten werden. Das würde knapp 20 Millionen Euro an Einsparung bringen, so Heinisch-Hosek abschließend.

 

Haubner für Umwandlung in eine nicht rückzahlbare Familienförderung
Rückwirkende Streichung der geltenden Verpflichtung zur Rückzahlung des Zuschusses gefordert
Wien (bzö) - Zur laufenden Diskussion zwischen SPÖ und ÖVP um das geplante neue Kindergeld, meinte heute BZÖ-Familiensprecherin Abg. Ursula Haubner, dass es seitens der Regierungsparteien wohl immer "große" Ankündigungen gebe, aber im Endeffekt tragen SPÖ und ÖVP ihren Streit am Rücken der Familien aus. "Wir haben daher in der letzten Nationalratssitzung einen Antrag eingebracht, indem wir die Umwandlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld in eine nicht rückzahlbare Familienförderung und die rückwirkende Streichung der geltenden Verpflichtung zur Rückzahlung des Zuschusses fordern", erklärte Haubner.

"Das Kinderbetreuungsgeld wurde ursprünglich mit der Intention eingeführt, die Betreuungsleistung der Eltern, vor allem der Mütter, anzuerkennen und zumindest eine teilweise Abgeltung zu schaffen. Als zusätzliche Maßnahme für einkommensschwache Familien wurde die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines zinsenlosen Kredits in Form eines Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld eingerichtet. Die weltweite Wirtschaftskrise hat Österreich erreicht und trifft finanziell schwache Eltern besonders schwer. Die Erfahrung der vergangenen Monate hat gezeigt, dass kumulierende Zahlungsverpflichtungen im Zusammenwirken mit den durch die Finanzämter verfügten Rückzahlungsverpflichtungen die Betroffenen in Existenz bedrohende Situationen drängen. In diesem Zusammenhang stellt sich die grundsätzlich Frage in wieweit die geltenden Bestimmungen bezüglich der Rückzahlungsverpflichtung der Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers nicht zuwiderläuft", erklärte Haubner.

"Diese von uns geforderte Förderung soll daher jenen zukommen, die es besonders brauchen". Man muß endlich von diesen "wer muß und wie viel zurückzahlen" wegkommen", so Haubner.

 

 Musiol: Hick-Hack wird fortgesetzt
Grüne fordern Aufhebung der Rückzahlungspflicht des Zuschusses beim Kinderbetreuungsgeld
Wien (grüne) - "Es ist höchste Zeit, dass eine Einigung zwischen ÖVP und SPÖ erzielt wird und das Gesetz baldigst in Begutachtung kommt. Denn durch das tägliche Hick-Hack verzögert sich der Zeitplan dermaßen, dass der Regierungsplan nur mehr ein eiliges Durchwinken des neuen Gesetzes im Herbst sein kann", kritisiert die Familiensprecherin der Grünen, Daniela Musiol und weiter: "Wir lehnen diese Vorgangsweise ab. Zudem ist es eine Zumutung für Familien, sich täglich mit neuen Vorschlägen und Varianten auseinandersetzen zu müssen. Eltern, deren Kinder Ende dieses Jahres geboren werden, müssen jetzt wissen, welche Möglichkeiten ihnen ab Jänner zur Verfügung stehen."

Die Reform des Kinderbetreuungsgeldes muss einen sozialen Ausgleich zum Ziel haben. Die größten Ungerechtigkeiten für Alleinerziehende und sozial schwache Familien sieht Musiol beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld sowie bei der Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeld.

"Es ist zynisch, Familien einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld anzubieten, der in Wirklichkeit ein Kredit ist. Gerade in der derzeitig wirtschaftlichen Lage bewirken die rückgeforderten Beträge massive Belastungen und mitunter bedrohliche Situationen. Es ist daher dringend notwendig, dass das Prinzip der Rückzahlungspflicht aufgehoben wird und die Bedürftigkeit von Familien künftig direkt bei der Antragsstellung überprüft wird", fordert Musiol.

Speziell für Alleinerziehende muss es eine verlängerte Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes geben. Diese darf aber nicht nur auf zwei Monate reduziert werden. Eine Gleichstellung mit Paaren ist erst dann erreicht, wenn Alleinerziehenden den vollen Zeitraum ausschöpfen können, der derzeit auch Paaren zur Verfügung steht.

Neben der Reform des Kinderbetreuungsgelds müsse sich die Regierung aber auch dringend der Großbaustelle Familienlastenausgleichsfonds widmen. "Die Grünen haben wiederholt in Anträgen die Schaffung von Beitragsgerechtigkeit gefordert. Die Ausweitung des Kinderbetreuungsgeldbezugs auch auf alle nicht unselbständig Erwerbstätigen, ohne dass gleichzeitig die Beiträge dieser Gruppe zum FLAF erhöht wurden, hat den Schuldenberg in unglaubliche Höhen getrieben. Ohne gezieltes Gegensteuern wird die Rückzahlung der Mittel an den Bund zur Fiktion verkommen", so Musiol.
 

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