"Spendenrechner" ermittelt Steuerersparnis   

erstellt am
24. 07. 09

Finanzministerium veröffentlicht am 31. Juli Liste aller begünstigten Spendenempfänger
Wien (pew) - Die Päpstlichen Missionswerke in Österreich ("Missio"-Austria) bieten jetzt ein besonderes Internet-Service für Spender an. Unter http://www.spendenrechner.at kann man sich ausrechnen, wie viel an Steuern man sich durch die neu eingeführte Spendenabsetzbarkeit erspart. Die von "Missio" zur Verfügung gestellte Website weist einerseits den persönlichen Steuervorteil aus und zeigt andererseits, um wie viel man mehr spenden kann, ohne in Summe mehr zu bezahlen.

"Mit der Spendenabsetzbarkeit fördert Österreich die globalen 'Netze der Nächstenliebe', die Papst Benedikt XVI. in seiner jüngst veröffentlichten Enzyklika 'Caritas in Veritate' einmahnt", freut sich "Missio"-Nationaldirektor Msgr. Leo Maasburg. Die Absetzbarkeit sei ein richtiger Schritt und werde sich gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten als Motor für eine noch größere Hilfsbereitschaft erweisen, so Maasburg. 400 Österreicherinnen und Österreicher seien derzeit als Missionare in den Ländern des "Südens" tätig und zigtausende Menschen würden von Österreich aus die Arbeit der Kirche im "Süden" durch ihre spirituelle und materielle Solidarität unterstützen.

"Missio" ist bereits als eine der "spendenabsetzberechtigten Organisationen" anerkannt. Am 31. Juli wird das Finanzministerium erstmals eine vollständige Liste aller begünstigten Spendenempfänger veröffentlichen. Spenden an die darin genannten Einrichtungen können dann rückwirkend ab 1. Jänner 2009 von der Steuer abgesetzt werden. Spenden an später hinzukommende Einrichtungen sind erst ab der Aufnahme in die Liste begünstigt.

Die neuen Regeln sehen vor, dass Privatpersonen Spenden bis zu 10 Prozent der Jahreseinkünfte bei der Arbeitnehmerveranlagung oder dem Einkommensteuerausgleich geltend machen können. Firmen können Geld- und Sachspenden bis zur Höhe von 10 Prozent des Jahresgewinns absetzen. Auf Verlangen des Finanzamtes müssen die Spenden nachgewiesen werden.
     
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