AUVA: Arbeitsunfälle weiterhin rückläufig   

erstellt am
06. 08. 09

Wien (auva) - Die Auswertung der meldepflichtigen Arbeitsunfälle der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) für das Jahr 2008 liegt vor. Demnach geht die Zahl der Arbeitsunfälle, die zu einem mehr als dreitägigen Arbeitsausfall führten, weiterhin signifikant zurück.

"Nach dem Datum der Erfassung kam es 2008 gegenüber 2007 zwar zu einer Steigerung um 10,2 Prozent. Diese Steigerung geht jedoch auf eine EDV-Umstellung im Jahr 2007 zurück. In diesem Jahr konnten viele Unfälle nicht eingegeben werden, was dann 2008 nachgeholt wurde", erklärt die Leiterin der AUVA Statistik, Mag. Beate Mayer. "Nimmt man richtigerweise den Mittelwert beider Jahre, sind die meldepflichtigen Arbeitsunfälle gegenüber 2006, dem Jahr vor der Umstellung, um rund 3,8 % gesunken", so Mayer. Damit hält der langfristig sinkende Trend weiter an.

Die meldepflichtigen Arbeitsunfälle der AUVA werden jährlich mit den Daten der Krankenversicherungen abgeglichen und liegen daher erst Mitte des Jahres vor.


Über die AUVA: Soziale Unfallversicherung für rund 4,5 Millionen Versicherte
Bei der AUVA sind rund 4,5 Mio. Personen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert: 1,3 Mio. Arbeiter, 1,5 Mio. Angestellte, 380.000 Selbständige sowie 1,3 Mio. Schüler und Studenten. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben als soziale Unfallversicherung überwiegend aus Pflichtbeiträgen der Dienstgeber. Diese zahlen 1,4 Prozent der monatlichen Bruttolohnsumme jedes Dienstnehmers (bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 4.020,00 Euro) als Unfallversicherungsbeitrag ein.

Prävention ist die vorrangige Kernaufgabe der AUVA, weil sich damit das Schadensgeschehen ursächlich beeinflussen lässt. Prävention - also die Verhütung von Unfällen und die Vorbeugung von Berufskrankheiten - senkt die Kosten für die Heilbehandlung, die Rehabilitation und die finanzielle Entschädigung von Unfallopfern am wirksamsten. Die AUVA hat sich daher nie als "Verwalter" von Arbeitsunfällen betrachtet oder sich darauf beschränkt, "nur" die Haftung der Arbeitgeber im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten zu übernehmen. Die AUVA hat es immer als ihre vorrangige Aufgabe angesehen, aktiv und offensiv Arbeitsunfälle zu verhüten: etwa durch intensive Aufklärung über Gefahren am Arbeitsplatz, Information oder Motivation der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch Forschung oder durch vorbeugende Betreuung von besonders bedrohten Versicherten. In die Säule Prävention wurden 2007 rund 60 Mio. Euro investiert.
     
zurück