Paraphierung des Bildungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU   

erstellt am
06. 08. 09

Bern (sbf) - Mit der heutigen Paraphierung des Bildungsabkommens mit der EU ist ein wichtiger Schritt zur offiziellen Schweizer Teilnahme an den europäischen Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen ab 2011 erfolgt. Das Abkommen ermöglicht Schweizerinnen und Schweizern eine rechtlich abgestützte und den EU-Partnern weitgehend gleichgestellte Teilnahme an Mobilitätsaktivitäten und Zusammenarbeitsprojekten. Dies wird die bisherigen Aktivitäten der Schweiz im europäischen Bildungs- und Forschungsraum, zu denen insbesondere auch die Teilnahme am Forschungsrahmenprogramm der EU gehört, ideal ergänzen. Nach der Paraphierung am 06.08. wird die Genehmigung des Abkommens durch Bundesrat und Parlament sowie die Bereitstellung der nötigen Mittel vorbereitet.

,Lebenslanges Lernen" und ,Jugend in Aktion" sind die aktuellen Programme der EU (2007 - 2013) in den Bereichen Bildung, Berufsbildung und ausserschulische Jugendaktivitäten. Der Schwerpunkt der Programme liegt auf dem Austausch: Gefördert werden die Mobilität von Studierenden zu Ausbildungszwecken, der Austausch von Personen vor oder während dem Erwerbsleben für Berufspraktika sowie Auslandaufenthalte von Jugendlichen für kulturelle Erfahrungen. Wichtige Programmmassnahmen sind aber auch der Austausch von Informationen und Expertenwissen zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildung oder zur verstärkten Zusammenarbeit von schulischen Institutionen und Unternehmen.

Die ersten Bildungsprogramme wurden von der EU bereits in den achtziger Jahren lanciert. Auf der Basis eines bilateralen Abkommens hat die Schweiz Anfang der 90er-Jahre an zwei dieser Programme offiziell teilgenommen. Mit der Lancierung neuer Programme ab 1995 war dies wegen des EWR-Neins vom 6. Dezember 1992 nicht mehr möglich. Seither nimmt die Schweiz indirekt teil: Schweizer Institutionen können sich mit Bundesfinanzierung projektweise den Programmaktivitäten anschliessen.

Um eine offizielle Teilnahme erneut realisieren zu können, wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Schritte unternommen: In der Schlussakte zu den bilateralen Abkommen I wurde die Bildung als ein noch zu verhandelnder Bereich definiert. Im Rahmen der bilateralen Verhandlungen II wurde von Seiten der Schweiz und der EU der Wille bekräftigt, die offizielle Teilnahme an dieser nun laufenden Programmgeneration (2007 - 2013) vorzubereiten. Im April 2008 konnten die entsprechenden Verhandlungen aufgenommen werden.

Das Abkommen wird den Schweizerinnen und Schweizern eine rechtlich abgestützte und den EU-Partnern weitgehend gleichgestellte Teilnahme an allen Programmaktivitäten bieten. Dies beinhaltet auch, dass Projekte von Schweizer Institutionen lanciert und geleitet werden können. Zudem kann die Schweiz die strategische Ausrichtung der Programme in den dafür zuständigen Gremien mitgestalten.

Gemäss dem Abkommen wird in der Schweiz, wie in allen teilnehmenden Staaten, eine Agentur für die Umsetzung der Programme eingerichtet. Die ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit der Kantone wurde nach der Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung des Staatssekretariates für Bildung und Forschung mit dieser Aufgabe betraut. Sie kann mit dem Aufbau der Strukturen beginnen, sobald die dazu nötigen finanziellen Mittel von den Eidgenössischen Räten gutgeheissen sind.

Für die Programmteilnahme an ,Lebenslanges Lernen" und ,Jugend in Aktion" in den Jahren 2011 bis 2013 ist im vorliegenden Bildungsabkommen ein Beitrag von insgesamt 50,1 Mio. Euro (ca. 77 Mio. CHF) vereinbart.
     
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