Steindl: "Kinderrechte in die Verfassung"   

erstellt am
05. 08. 09

Kinder haben Rechte. Daran zweifelt heute niemand. Doch oft werden Kinder bei Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, nicht miteinbezogen
Wien (kap) -
"Die Kinderrechte müssen Verfassungsrang erhalten. Nur so kann die Rechtsposition von Kindern und Familien nachhaltig gestärkt werden", stellte der Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreich (KFÖ), Prof. Clemens Steindl, am 05.08. fest. Die "Konvention über die Rechte des Kindes" sei 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen worden. In Österreich sei die Kinderrechtskonvention mit einiger Verspätung im Jahr 1992 in Kraft getreten.

"Kinder haben Rechte. Daran zweifelt heute niemand. Doch oft werden Kinder bei Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, nicht miteinbezogen", bedauerte Steindl. Kinderrechte sollten Vorrang haben, Kinder hätten ein Recht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihre Zukunft aktiv mitzugestalten. Die Politik vergesse oft auf die Kinder und sei in erster Linie an den Bedürfnissen der Erwachsenen orientiert.

Die Kinderrechte gelten für junge Menschen unter 18 und schreiben Menschenrechte fest, die für sie besondere Bedeutung haben, wie zum Beispiel das Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Schutz vor Gewalt sowie Mitbestimmungsrechte. "Mit den Kinderrechten im Verfassungsrang wird der Gesetzgeber verpflichtet, für das Wohl der Kinder in allen Bereichen bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen", so Steindl.
     
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