Spindelegger: "Brutale Gewalt an Kindern darf international nicht straflos bleiben"  

erstellt am
04. 08. 09

Österreich setzt sich im UNO-Sicherheitsrat erfolgreich für den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten ein
Wien (bmeia) - "Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat heute einen wichtigen und notwendigen Schritt zum besseren Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten gesetzt. Mit der neuen UNO-Resolution wird der Druck auf Konfliktparteien erhöht, Verletzungen der Kinderrechte und Übergriffe gegen Kinder abzustellen", erklärte Außenminister Michael Spindelegger anlässlich der Annahme von Resolution 1882. Mit dieser Resolution wird der UNO-Generalsekretär beauftragt, jährlich dem Sicherheitsrat eine Schwarze Liste von bewaffneten Gruppen vorzulegen, die Kindersoldaten einsetzen, Kinder sexuell missbrauchen, töten oder verstümmeln. "Weltweit sind Kinder in vielen aktuellen Konflikten Opfer brutaler Gewalt. Sie werden entführt und gezwungen, an Kampfhandlungen und Gewalttaten teilzunehmen. Sie selbst sind Opfer von Mord, Vergewaltigung und Verstümmelung. Die Täter müssen international geächtet und an den Pranger gestellt werden", so Spindelegger.

"Es ist zutiefst erschütternd, wie viele Kinder immer noch ihrer Kindheit und damit auch ihrer Zukunft beraubt werden, indem sie Opfer von Konflikten werden oder gar zur Teilnahme an Kampfhandlungen gezwungen werden", so der Minister weiter. "Diese brutale Gewalt an Kindern darf nicht straflos bleiben. Der globale Kampf gegen Verbrechen an Kindern ist ein Hauptanliegen der österreichischen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat", betonte Spindelegger. "Die erfolgreiche Annahme der Resolution ist auch das Ergebnis des aktiven österreichischen Engagements. Österreich hat sich an den Verhandlungen intensiv beteiligt und sich für konkrete Maßnahmen des Sicherheitsrates zur Prävention von bzw. als Antwort auf Kinderrechtsverletzungen eingesetzt".

Die UNO-Resolution weitet den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten aus. Neben der Rekrutierung von Kindersoldaten, für die Konfliktpartien schon bisher auf die Schwarze Liste kamen, werden nunmehr auch sexuelle Gewalt gegen Kinder sowie Tötungen und Verstümmelungen von Kindern entsprechend geahndet. Alle Konfliktparteien sind verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der körperlichen Integrität von Kindern zu ergreifen. Bei Verletzung dieser Resolution besteht die Möglichkeit der Verhängung gezielter Sanktionen durch den Sicherheitsrat.

Österreich setzt sich schon seit langem aktiv für den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten ein. So wurden etwa eine Reihe konkreter Projekte im Kongo, Uganda oder Irak unterstützt, die auf die Prävention von Gewalt gegen Kindern und Reintegration von Kindern nach bewaffneten Konflikten abzielen. Auch österreichische Soldaten, die an internationalen Friedensmissionen teilnehmen, werden vor dem Einsatz besonders über Kinderrechte und Kinderschutz geschult.
     
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