Biopatent Monitoring Komitee legt seinen 2. Bericht vor   

erstellt am
13. 08. 09

Positive Auswirkungen durch Umsetzung der EU-Richtlinie
Wien (pk) - Die Umsetzung der Biopatent-Richtlinie wirkt sich nach wie vor positiv auf Österreichs Biotechnologie-Unternehmen und die heimischen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen aus. Diesen Schluss zieht das Biopatent Monitoring Komitee in seinem Zweiten Bericht an das Parlament, in dem im Übrigen auch festgehalten wird, dass sämtliche 67 im Berichtszeitraum (2006 bis 1. Quartal 2009) vom Österreichischen Patentamt erteilten Patente mit biotechnologischem Bezug den gesetzlichen Vorschriften entsprochen haben.

Biotechnologie braucht Risikokapital und klare Gesetze
In seinem ersten Bericht war es dem Komitee im Hinblick auf den de facto nur sechsmonatigen Beobachtungszeitraum noch nicht möglich, die forschungs- und wirtschaftspolitischen Konsequenzen, insbesondere auch auf die KMU, aus der Umsetzung der EU-Richtlinie zu beurteilen. Eine fundierte Analyse reicht nun der vorliegende Bericht nach. Demnach kommt das mit der Untersuchung beauftragte WIFO im Wesentlichen zum Ergebnis, dass die Hebel zu Veränderungen oft weniger in der Patentierung, sondern in anderen Themenbereichen lägen, etwa in der Bereitstellung von Risikokapital, der Regulierung von Biotechnologien, der Wettbewerbs- und Forschungspolitik und nicht zuletzt der Versachlichung der öffentlichen Debatte. Ferner wird in der Studie eine Prüfung der österreichischen Rechtslage das sogenannte "Forschungsprivileg" betreffend angeregt, um möglichen Lizenzstreitigkeiten vorzubeugen. Um den Technologietransfer zu verbessern, schlägt das WIFO eine weitere Professionalisierung der Vermarktung von an Universitäten gemachten Erfindungen vor, wobei darauf zu achten wäre, dass es nicht zu Einbußen der Forschungsqualität bzw. einer Kommerzialisierung der Forschungsinhalte kommt.

Positives Feedback von Wirtschaft und Forschung
Das Komitee hat darüber hinaus Fragebögen an Biotechnologie-Unternehmen, universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Forschungsförderungsstellen versandt. Es zeigte sich, dass die bereits im ersten Bericht 2006 festgestellten positiven Entwicklungen seit der Umsetzung der Biopatent-Richtlinie im Bereich der Wirtschaft (Investitionstätigkeiten, Arbeitsplätze, Patentierungsaktivität), insbesondere auch bei Biotech-KMUs, auch weiterhin gelten - trotz eines schwierigen Umfeldes. Der Bericht erinnert daran, dass die Fragebögen im Dezember 2008 ausgesendet wurden und die Antworten noch im selben Monat eingingen, also zu einem Zeitpunkt, als die Wirtschafts- und Finanzkrise schon in vollem Gange war. Auch die Universitäten und außeruniversitären Forschungsinstitute entwickeln sich, wie es weiter heißt, stetig hin zur erwünschten zunehmenden Umsetzung von (universitären) Forschungsergebnissen in die wirtschaftliche Praxis. Hierbei scheint nach Einschätzung des Berichts im Rahmen der Universitäten aber vor allem das Universitätsgesetz 2002 eine entscheidende Rolle zu spielen, weniger die Biopatent-Richtlinie. Überdies kommt der Bericht zu dem Schluss, dass die befürchtete negative Auswirkung einer verstärkten Patentierungsaktivität in der Biotechnologie auf die Publikationstätigkeit ausgeblieben ist und sich diese Befürchtung demgemäß als unbegründet herausgestellt hat.
     
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