Positives Gutachten zum Verbleib der Sammlungen in der Basteihalle der Albertina   

erstellt am
20. 08. 09

Entscheidung des Bundesdenkmalamts für kommende Woche erwartet
Wien (albertina) - Der vom Institut für angewandte Sicherheitstechnik (IfaS, DI K. D. Okorn) beauftragte Gutachter und Bauphysiker Dr. Christian Fischer wurde gestern in einem Meeting in der Burghauptmannschaft Österreich über die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der Oberfläche des Zentraldepots der Albertina im Detail informiert. Nach erfolgter genauer Überprüfung der Unterlagen - insbesondere hinsichtlich des weiteren temporären Verbleibs der Sammlungen in der Basteihalle - sieht Dr. Fischer keine Hindernisse für eine weitere temporäre Nutzung dieser Halle. Nach Ansicht des Gutachters können die Kunstwerke also weiterhin in der Basteihalle(Wechselausstellungshalle) der Albertina zwischengelagert werden.

Die Albertina wird das Gutachten von Dr. Fischer auf kürzestem Weg dem Bundesdenkmalamt übermitteln, das urlaubsbedingt erst Anfang kommender Woche seine Entscheidung zum Verbleib der Sammlung in der Basteihalle der Albertina treffen wird.
     
Informationen: http://www.albertina.at    
     
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