Stöger unterschreibt Transfettsäuren-Verordnung   

erstellt am
20. 08. 09

Wien (bgf) - "Künstliche Transfettsäuren sind gefährliche Fette. Sie haben in Lebensmitteln keine notwendige Funktion, fördern aber vor allem Herzkreislauf-Erkrankungen", begründete Gesundheitsminister Alois Stöger, warum er am 20.08. seine Unterschrift unter jene Verordnung setzte, durch die ein strenger Grenzwert für Transfette in Lebensmitteln eingeführt wird. Die "Österreichische trans-Fettsäuren Verordnung" sieht vor, dass ein in Verkehrbringen von Fetten und Ölen und daraus hergestellten Lebensmitteln in Österreich mit mehr als zwei Prozent künstlichen Transfettsäuren (TFS) im Gesamtfett verboten sein wird. Bei zusammengesetzten Lebensmitteln mit einem Fettgehalt von weniger als 20 Prozent soll ein Transfettsäuregehalt von bis zu vier Prozent erlaubt sein. Die Verordnung wird mit 1. September oder spätestens mit 1. Oktober 2009 kundgemacht sein.

Aus Sicht Stögers ist die Begrenzung der Transfettsäuren in Lebensmitteln "eine seit Jahren überfällige Maßnahme zum Gesundheitsschutz". Zwar habe die Lebensmittelwirtschaft in den vergangenen Jahren viel zur Reduktion der Transfette getan, dies sei aber leider nicht durchgängig der Fall gewesen. Die Notwendigkeit der Maßnahme begründete Stöger zudem mit einem Beispiel: durch falsche Lebensmittelauswahl könne man durchaus auf eine Transfett-Zufuhr von zwölf Gramm pro Tag kommen - empfohlen sei allerdings ein Maximalwert von drei Gramm für Erwachsene und 1,5 Gramm für Kinder.

Durch die nun verordnete Begrenzung sei sichergestellt, dass keine gesundheitsgefährdenden Mengen an Transfettsäuren mehr konsumiert werden. Damit stehen allen Konsumentinnen und Konsumenten unabhängig von ihrem sozioökonomischen Status TFS-ärmere Produkte zur Verfügung. Zu den "Risikowaren" zählen u.a. Backwaren, Fertigprodukte wie Fertigteige, Fast Food, Snacks, Knabbereien und süße Brotaufstriche sowie Mikrowellenpopcorn . Das Beispiel Dänemark - bisher alleiniger Vorreiter in der EU - zeigt, dass die Zufuhr von TFS durch eine gesetzliche Begrenzung stark zurückgeht.

Umsetzung trotz drohendem Vertragsverletzungsverfahren
Stögers Plan war es ursprünglich, die Verordnung bereits Ende Mai erlassen zu können. Dies wurde von der EU-Kommission verhindert, die zur österreichischen Verordnung zwei Mal Daten nachforderte. Stöger: "Für mich steht die Prävention im Vordergrund, und zwar die Verhaltens- wie die Verhältnisprävention. Bei ersterer müssen sich die Menschen ändern, bei Zweiterer deren Umwelt. Beides ist wichtig." Österreich hatte seine Argumente mehrmals bei der EU-Kommission vorgebracht - diese verweigerte bis dato der Verordnung ihr grünes Licht. Da mit 19.8.2009 die "Stillhaltefrist" abgelaufen sei, nutzte Stöger den ersten Moment zur Unterschrift. Nun drohe zwar ein Vertragsverletzungsverfahren der Kommission, die EK klagte aber auch Dänemark bisher nicht, dort gibt es seit 2004 eine entsprechende Regelung. Seit 2008 hat zudem auch die Schweiz ein Transfettgesetz. Österreich wird somit in Europa das dritte Land mit einer eigenen Begrenzung sein.
     
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