Neue Mopedausbildung gilt ab 1. September   

erstellt am
31. 08. 09

Mopedlenker ohne Führerschein können Mopedausweis innerhalb von 2 Jahren beantragen
Wien (bmvit) - Mit 1. September 2009 tritt die einheitliche Mopedausbildung als Teil des gesamten Verkehrssicherheitspakets in Kraft. Verkehrsministerin Doris Bures setzte die Reform als Reaktion auf die hohen Unfallzahlen vor allem bei jungen Mopedlenkern um. So passieren 60 Prozent aller Mopedunfälle Anfängerinnen und Anfängern im ersten halben Jahr. Wesentliche Neuerungen sind: mehr Praxisstunden im Verkehr und die Vereinheitlichung der Ausbildung. Personen, die schon bisher zulässigerweise Moped gefahren sind, haben ab 1. September zwei Jahre Zeit ohne weitere Voraussetzungen den Mopedausweis bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Inhaber von anderen Führerscheinen brauchen keinen eigenen Mopedausweis.

Bisher mussten 15-Jährige acht Stunden Theorie (inklusive Theorieprüfung) und sechs Stunden Fahrpraxis am Übungsplatz absolvieren, 16- bis 24-Jährige nur acht Stunden Theorie (inklusive Theorieprüfung) und ab 24 Jahren gab es überhaupt keine Voraussetzung. Künftig sind für alle Altersgruppen acht Stunden Fahrpraxis (sechs Stunden am Platz, zwei Stunden im Verkehr) und sechs Stunden Theorie (inklusive Theorieprüfung) vorgesehen. "Mehr Fahrpraxis soll mithelfen, Unfälle zu vermeiden", sagt Bures. Sie will damit einen weiteren Schritt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr setzen und die Unfallzahlen bei Mopedlenkerinnen und -lenkern reduzieren.
     
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