Überweisungen ab 1. November 2009 europaweit schneller   

erstellt am
07. 09. 09

Kontoschließungsgebühren entfallen – Gutschriften in Euro werden mit taggleicher Valuta gebucht
Wien (erste bank) - Mit 1. November 2009 tritt das neue Zahlungsdienstegesetz für Österreich in Kraft. Für Bankkunden verändert sich damit einiges zum Positiven: Überweisungen werden europaweit von einem Tag auf den anderen durchgeführt, Kontoschließungsgebühren entfallen und Einspruchsfristen werden verlängert.

Im Wesentlichen bringt das Zahlungsdienstegesetz, im Rechtsjargon ZaDiG genannt, fünf Neuerungen:

1. Euro-Überweisungen dauern zukünftig EU-weit 1 Werktag
Ab 1. November 2009 werden elektronische Zahlungsaufträge in Euro innerhalb der EU bereits am nächsten Tag dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Bisher galten fünf Tage als Regel. Bei Überweisungen in Papierform verlängert sich der Zeitraum um einen Tag. Überweisungen, die nicht auf Euro lauten, aber auf eine der Währungen eines EWR-Mitgliedstaats, werden in maximal vier Bankwerktagen durchgeführt. Neu ist auch, dass eine Gutschrift eines Euro-Betrags mit taggleicher Valuta auf das Empfängergirokonto gebucht wird (ausgenommen sind Währungsumrechnungen). Da die technischen Voraussetzungen nicht immer gegeben sind, ist bis 1.1.2012 eine Übergangsfrist von drei Tagen vorgesehen. Die Sparkassengruppe führt Überweisungen in der Regel jedoch jetzt schon innerhalb von 24 Stunden durch.

2. Kontoschließungsgebühren entfallen
Mit dem neuen Gesetz entfallen die Kontoschließungsgebühren bei Girokonten in Österreich. Die Erste Bank übernimmt in der Praxis bereits heute schon die Kontoschließungsgebühren für Neukunden.

3. Lastschrift: Einspruchsfrist von 42 auf 56 Tage verlängert
Eine Änderung gibt es auch bei der Einspruchsfrist. Bei einer unberechtigten Abbuchung können Kunden Lastschriften innerhalb von 56 Tagen (acht Wochen) ab dem Zeitpunkt der Belastung ohne Angabe von Gründen rückrechnen lassen. Bisher waren hierfür 42 Tage vorgesehen. "Wir raten unseren Kunden, ihre Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren, um nicht autorisierte Zahlungen so rasch wie möglich festzustellen. Wir können so die unberechtigten Überweisungen rascher von der Fremdbank zurückholen", erklärt Klaus Mattes, Zahlungsverkehrsexperte der Erste Bank. Der falsche Betrag wird auf das Konto rückerstattet und mit dem Tag der Belastung wertgestellt.

4. Rückerstattung bei nicht autorisierten Einzügen
Für Reklamationen bei nicht autorisierten Abbuchungen sieht das neue Gesetz zukünftig 13 Monate Einspruchsfrist vor. Solche Abbuchungen passieren häufig im Zusammenhang mit Glücksspielen. Die Erste Bank warnt hier insbesondere vor Anrufen von unbekannten Firmen, die per Telefon zur Teilnahme an Gewinnspielen werben und dabei die Kontodaten erfragen. Zahlungsverkehrsexperte Mattes: "In der Praxis können nicht autorisierte Einzüge auch länger nachverfolgt werden. Kunden raten wir deshalb, auch nach dem Ablaufen der Einspruchsfrist auf alle Fälle mit der Bank Rücksprache zu halten."

5. Gebühren werden ausgewiesen
Das Zahlungsdienstegesetz setzt weiters klare Richtlinien bei der Darstellung von Gebühren fest. Bei Überweisungen wird der Betrag dem Empfänger in voller Höhe gutgeschrieben. Etwaige anfallende Spesen müssen separat ausgewiesen werden. Mattes dazu: "Das wird in unserem Institut bereits seit geraumer Zeit so gehandhabt. Information und Transparenz sind uns sehr wichtig."

Wissen: Was ist eine Lastschrift?
Lastschriftverfahren: Eine Vereinbarung zwischen Kunden, Bank und Unternehmen für den Einzug wiederholt anfallender Geldforderungen in unterschiedlicher Betragshöhe. Für den Einzug besonders geeignet sind z.B. Strom- und Gasrechnungen, Telefongebühren etc.
     
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