Regelung des Zweisprachigkeits-Nachweises: "Rückverweisung war Fehler"  

erstellt am
11. 09. 09

Bozen (lpa) - "Die römische Regierung hat einen schweren Fehler begangen, indem sie die neue Regelung des Zweisprachigkeits-Nachweises nicht genehmigt hat." Dieses Fazit zieht der italienische Schul- und Kulturlandesrat Christian Tommasini nach der Rückverweisung der Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut. Die Bürger müssten diesen Fehler mit eingeschränkten Rechten bezahlen, so Tommasini.

Die von der letzten Sechserkommission ausgearbeitete und gestern dem römischen Ministerrat vorgelegte Neuregelung des Zweisprachigkeitsnachweises hätte die in ganz Europa anerkannten Sprachdiplome der in Südtirol abgenommenen Zweisprachigkeitsprüfung gleichgestellt. "Damit wäre man der Forderung des Europäischen Gerichtshofs nachgekommen, der das Monopol der Zweisprachigkeitsprüfung für unzulässig erklärt hatte", so Tommasini. Die Regelung hätte demnach eine der tragenden Säulen der Autonomie mit dem europaweit geltenden Recht ebenso in Einklang gebracht, wie Minderheitenschutz und Schutz der individuellen Rechte", erklärt der Landesrat.

Nachdem die Regierung die Neuregelung eineinhalb Jahre lang aufgeschoben hatte, habe man diese nun zwar behandelt, sei aber zu der "kurzsichtigen und unüberlegten" Entscheidung einer Rückverweisung an die Sechserkommission gekommen. Auch den Gründen, die die Regierung für diese Entscheidung angegeben hatte, kann Tommasini nichts abgewinnen: "Es stimmt einfach nicht, dass das C1-Niveau zu schwierig ist; es entspricht vielmehr der Zweisprachigkeitsprüfung A", so der Landesrat. All jenen, die im Besitz eines solchen C1-Nachweises seien, würden grundlegende Recht verwehrt.

"Ein europäischer Sprachnachweis ist in ganz Europa gültig, während der Südtiroler Nachweis nur in unserem Land gilt", so Tommasini weiter. Zudem könne durch die neue Regelung der Zweitsprachennachweis in ganz Europa erbracht werden. "So würde man psychologische Hürden beseitigen und einen positiven Zugang zur zweiten Sprache schaffen", so der Landesrat. Darüber hinaus könne der Schulunterricht am europäischen B2-Level ausgerichtet werden. "Damit könnten wir den Jugendlichen die Möglichkeit geben, mit der Matura einen Zweisprachigkeitsnachweis zu erreichen", so Tommasini. "Die Neuregelung wäre eine Chance vor allem für die Italiener im Land, die dem Monopol der Zweisprachigkeitsprüfung immer skeptisch gegenüber gestanden haben", schließt der Landesrat.
     
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