Personifizierte Gerechtigkeit gibt es nicht   

erstellt am
10. 09. 09

Wien (bmj) - In einem Interview mit den „Salzburger Nachrichten“ (SN, 5.9.2009) nahm Justizministerin Claudia Bandion-Ortner zu den Diskussionen der Sommermonate Stellung und bekennt sich zum ministeriellen Weisungsrecht. Schließlich sei der Minister dem Parlament verantwortlich und könne nicht Weisungen erteilen, „wie es gerade passt“.

„Das stimmt ganz sicher nicht“, so die Bundesministerin auf die Vermutung, dass die österreichische Justiz nicht alle Bürger gleich behandle: „Das konnte ich auch in meiner 15-jährigen richterlichen Tätigkeit nicht erkennen.“ Darüberhinaus reiche vieles, was in den Sommermonaten diskutiert wurde, in die Amtszeit ihrer Vorgänger zurück.

Aber, so Bandion-Ortner: „Bis jetzt habe ich jedenfalls noch keinen ‚Skandal’ entdecken können. Die Berichterstattung, die es dazu in manchen Medien gab, war tendenziös, reißerisch und unseriös.“ Wenn es tatsächlich Missstände gäbe, seien diese jedenfalls abzustellen.
Sie stehe aber nicht an, so Bandion-Ortner, zuzugeben, dass ihr manche Formulierungen der Staatsanwaltschaft im Einstellungsbeschluss zum Fall Landeshauptmann Gerhard Dörfler/Ortstafelverrückung „auch nicht gut gefallen“ hätten: „Das war auch ein Mitgrund, warum ich bei meinem Amtsantritt im Jänner diesen Vorhabensbericht an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt habe. Der zweite Vorhabensbericht war dann um einiges nachvollziehbarer.“
Die Experten im Ministerium – „das sind hervorragende Strafjuristen“ – hätten sich den Akt angeschaut und seien zum Ergebnis gekommen, dass die Einstellung des Verfahrens juristisch vertretbar ist. „Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat das so gesehen, die Oberstaatsanwaltschaft Graz auch, wie auch die Experten im Justizministerium. Daraus jetzt einen Skandal zu machen – das halte ich für den eigentlichen Skandal: Denn man verunsichert die Bevölkerung und versucht, ihr das Vertrauen in die Justiz zu nehmen.“

In dem Interview repliziert Bandion-Ortner die Frage, ob sie das Verschwinden vertraulicher Justizakten aus dem Ministerium beunruhigt folgendermaßen: „Die Amtsverschwiegenheit hat ihren Sinn. Dadurch werden Rechte von Betroffenen geschützt. Ich bin aber nicht sonderlich beunruhigt. Angesichts der heftigen Diskussionen, was die Fachaufsicht über die Staatsanwälte betrifft, habe ich einen Expertenrat einberufen. Dieser soll sich das System anschauen und die Frage beantworten, wie man etwa die staatsanwaltlichen Entscheidungen noch transparenter gestalten kann, um Missverständnissen von vornherein vorzubeugen.“

Das in Folge der Veröffentlichungen in den Mittelpunkt gerückte Weisungssystem habe durchaus seine Vorteile. Denn der Minister sei dem Parlament verantwortlich und könne keinesfalls Weisungen erteilen, wie es ihm gerade passt: „In keinem dieser Fälle, die man jetzt diskutiert, wurde je vom Ministerium eine Weisung erteilt. Man hätte offenbar eine erwartet, aber es ist keine ergangen. Das Weisungsrecht ist in den vergangenen Jahren viel transparenter geworden.“ Das jetzige System sei durchaus gut und sie habe noch keine durchdachte Lösung präsentiert bekommen, wie man es besser machen könnte. Aber sie sei natürlich für Diskussionen offen. „Auch ein ‚Bundesstaatsanwalt’ müsste jemandem verantwortlich sein. Ich glaube nicht, dass es die ‚personifizierte Gerechtigkeit’ gibt.“
     
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