Parlamentarischer Untersuchungsausschuss  

erstellt am
09. 09. 09

Pendl: Erste Handlungsaufträge für die Politik aufgezeigt
Pendl regt für die Verhandlungen im Geschäftsordnungskomitee an
Wien (sk) -
"Handlungsaufträge für die Politik und Gesetzeslücken, die geschlossen werden müssen", resümierte SPÖ-Fraktionsführer Otto Pendl nach den ersten Sitzungstagen im Untersuchungsausschuss zu Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen am 09.09. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Notwendig sei, so Pendl, die parlamentarische Kontrolle der staatsanwaltlichen Tätigkeiten, eine Klarstellung der Rechte von Zeugen, die schriftliche Festlegung von Ermittlungsaufträgen sowie der bessere Schutz von Abgeordnetenmitarbeitern und Journalisten.

"Bereits die bisherigen Befragungen haben gezeigt, dass die Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen sollten". Vorstellbar sei etwa, so Pendl, die Einrichtung eines ständigen Unterausschusses im Justizausschuss, ähnlich wie dies im Innenausschuss und Landesverteidigungsausschuss des Parlaments der Fall ist. Davon ausgenommen müssen laufende Verfahren sein.

Pendl forderte weiters eine Klarstellung der Rechte von Zeugen insbesondere im Vorverfahren eines Strafverfahrens. "Diese dürfen nicht schlechter als Beschuldigte gestellt werden und es darf keine Anordnungen geben, die in die Grundrechte eines Zeugen eingreifen, wie etwa durch Telefonüberwachungen", stellte Pendl klar. Auch sei nicht tragbar, dass in Wirklichkeit ein Beschuldigter als Zeuge geführt werde.

Notwendig sei auch, wie der Untersuchungsausschuss gezeigt habe, dass es einen besseren Schutz für Mitarbeiter von Abgeordneten und Journalisten geben muss. "Es kann nicht sein, so wie vorgefallen, dass Mitarbeiter eines Parlamentsklubs für einen wahrheitsgetreuen Bericht über eine Parlamentsrede verfolgt werden. Das ist zudem nach Art. 33 unserer Bundesverfassung verfassungswidrig", so Pendl. Zudem hätten widersprüchliche Aussagen der Beamten gestern gezeigt, dass Ermittlungsaufträge der Staatsanwaltschaft an Polizisten immer schriftlich festgelegt werden sollten, außer wenn "Gefahr in Verzug" ist. Ansonsten sei nicht klar geregelt, unter welcher Verantwortung die Ermittlungen geführt werden.

Pendl regt für die Verhandlungen im Geschäftsordnungskomitee an, im Zuge der Überlegungen für eine Einsetzung von Untersuchungsausschüssen als Minderheitenrecht die Möglichkeit zu schaffen, die Sitzungen für ORF und Privatsender entweder Live zu übertragen oder Mitschnitte zu ermöglichen. Bisher ist nur die Teilnahme von Journalisten möglich, Bild und Tonaufnahmen sind jedoch nicht zulässig. "Diese Möglichkeit wäre im Sinne der vollständigen Transparenz der Sitzungen, sowie hinsichtlich eines angebrachten Verhaltens von manchen Ausschussmitgliedern gegenüber Auskunftspersonen jedenfalls zu begrüßen."

Abschließend appelliert Pendl, den Untersuchungsauftrag präzise, sachlich und rasch durchzuführen und nicht durch nicht in Zusammenhang stehende Themen zu "verwässern". "Eines ist klar: Gesetzliche Lücken, die im U-Ausschuss ans Licht gebracht werden, müssen geschlossen werden." "Und", so Pendl, "es darf gegen keine Staatsbürgerin und Staatsbürger in diesem Land ohne Rechtsgrundlage ermittelt werden."

 

Amon: BZÖ auffällig oft betroffen
Ja zu Untersuchungsausschuss war absolut richtig
Wien (övp-pk) - "Die Entscheidung, diesen Untersuchungsausschuss einzusetzen, war absolut richtig", zog der ÖVP-Fraktionsführer im Untersuchungsausschuss Werner Amon MBA am 09.09. nach den ersten beiden Tagen des Untersuchungsausschusses mit Auskunftspersonen ein erstes Resümee.

Ein auslösendes Kriterium für den Untersuchungsausschuss sei die Causa Westenthaler mit der Rufdatenrückerfassung gewesen. Westenthaler habe diese Rufdatenerfassung allerdings erst in der ersten Juli-Woche dem Nationalrat bekannt gegeben, obwohl er schon am 9. Februar davon in Kenntnis gesetzt worden sei. "Wir haben daher sechs wichtige Monate vertan", merkte Amon kritisch an und stellte die Frage in den Raum, warum sich der BZÖ-Abgeordnete damit so lange Zeit gelassen habe. "Das ändert aber nichts daran, dass in der Sache selbst die Frage der Untersuchung gerechtfertigt ist", so Amon weiter.

Entscheidend sei, dass der Untersuchungsausschuss erfolgreich und nicht wie in der Vergangenheit ein Tribunal abgehalten werde. "Es geht um eine sachliche Aufklärung." In Ansätzen gewinne man allerdings den Eindruck, dass auf der einen Seite der Chefinquisitor Ewald Stadler und auf der anderen Seite der selbst ernannte Co-Vorsitzende Peter Pilz versuchen, den Untersuchungsausschuss für sich zu arrogieren. Ein Untersuchungsausschuss sei aber kein Gericht und die eingeladenen Personen seien keine Beschuldigten, sondern Auskunftspersonen. Amon: "Daher fordere ich ausdrücklich ein, mit diesen ordentlich umzugehen." Stadler und Pilz sollten weniger aufgeregt an die Dinge herangehen und nicht schon im Tonfall mit der Schärfe von Inquisitoren Vorverurteilungen treffen. Das schade der sachlichen Aufklärung der Fälle. Insgesamt verzeichne der Untersuchungsausschuss aber einen guten Start, er könne auch dem Image des Parlaments zuträglich sein, wenn "wir bei der sachlichen Aufklärung bleiben und die Kontrolle der exekutiven Instanzen in Ruhe abarbeiten".

Entscheidend sei zudem, dass die Struktur des Ausschusses funktioniere. Dr. Martin Bartenstein zeichne sich durch eine exzellente Vorsitzführung aus und stelle auch sicher, dass die zeitlichen Vorgaben samt Zeugenladungen eingehalten würden. Auch der von der FPÖ vorgeschlagene Verfahrensanwalt handle höchst korrekt und professionell.
Konkret zog Amon folgende Schlussfolgerungen aus den ersten beiden Tagen sowie der bisherigen Aktenlage:

Erhöhte Sensibilität bei Immunität von Abgeordneten
Im Zentrum sei die Debatte um die Abgeordnetenimmunität gestanden. "Es geht um einen sensibleren Umgang mit der Immunität von Abgeordneten, auch Staatsanwälte müssen im Zweifelsfall diese anerkennen. Letztlich geht es darum, dass auch Staatsbürgerinnen und -bürger, die sich mit vertraulichen Informationen an die Abgeordneten wenden, sicher sein können, dass diese tatsächlich vertraulich bleiben. Hier ist eine klare Abgrenzung auch gegenüber der exekutiven Staatsgewalt sicherzustellen", so Amon. Am Ende werde der Untersuchungsausschuss zu beurteilen haben, ob es zu rechtlichen Nachschärfungen kommen muss.

Grundrechtsschutz muss im Zentrum stehen
Die Frage der Rufdatenerfassung sei natürlich ein wichtiges Instrument bei der Aufklärung von Verbrechen oder im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität. "Trotzdem muss der Grundrechtsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger im Zentrum der Überlegungen stehen", unterstrich der ÖVP-Fraktionsführer. Er regte in diesem Zusammenhang an, jene Personen, bei denen eine Rufdatenerfassung angedacht sei, zunächst mit den Vorhalten zu konfrontieren. "Möglicherweise kann man dabei bereits Dinge vorab klären, und es muss erst gar nicht zu diesem Grundrechtseingriff kommen. Es geht dabei darum, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Zentrum der Überlegungen zu haben, - auch bei der Wahl der Mittel durch die Ermittlungsbehörden. Wir brauchen klare Vorgaben", so Amon weiter.

Problematisch erachtete Amon auch, dass sich die Untersuchungen in der Causa Westenthaler gegen seine Mitarbeiter richten. Es könne nicht sein, dass man sich bei Untersuchungen auf parlamentarische Mitarbeiter oder Pressemitarbeiter konzentriere, nur weil der betroffene Abgeordnete immun ist. Hier müsste seiner Meinung nach eine Art "Redaktionsschutz" gelten. Insgesamt falle aber auf, dass bei den Immunitätsfällen immer wieder das BZÖ im Zentrum stehe. "Das habe wohl auch ein wenig mit der Struktur der Partei zu tun", so Amon in Richtung BZÖ.

 

Graf: Parteien und Journalisten müssen vor übereifrigen Staatsanwälten geschützt werden
Erste U-Auschuss-Tage zeigen dringenden Handlungsbedarf beim Immunitätsrecht auf
Wien (fpd) - Nach den ersten beiden Befragungs-Tagen im Untersuchungsausschuss sieht sich FPÖ-Fraktionsführer Martin Graf in seiner Forderung nach einer Reform des Immunitätsrechts bestätigt. Sowohl in der Anwendung durch den Nationalrat als auch in der Anwendung durch die Staatsanwaltschaft werde offenbar mit zweierlei Maß gemessen. "Es darf diese Grauzonen nicht mehr geben, die gestern zu Tage getreten sind. Für die Staatsanwaltschaft muss klar sein: Sobald Ermittlungen ergeben, dass ein Abgeordneter Beschuldigter ist oder durch den weiteren Gang der Ermittlungen zum Beschuldigten werden könnte, muss die Aufhebung der Immunität beantragt werden", verlangt Graf. Damit einhergehend müsse aber auch für den Nationalrat klar gemacht werden, wann Abgeordnete unter Immunität stehen und wann nicht. "Die Praxis ist: Ausgeliefert werden Oppositions-Abgeordnete, nicht ausgeliefert werden Abgeordnete der Regierungsparteien. Das ist kein Zustand. Es muss definiert werden, welche Delikte durch Immunität geschützt werden und welche nicht." Graf verlangt nun ein rasches Handeln im Immunitätsausschuss, um entsprechende Gesetzesänderungen vorzubereiten.

Als besonders anschauliches Beispiel für die Missinterpretation des Immunitätsrechts durch die Staatsanwaltschaft bezeichnet Graf die gestern im Ausschuss diskutierte APA-Affäre. "Wenn ein Staatsanwalt zuerst gegen die Verfasser einer Pressemeldung ermittelt, die Aussagen eines Abgeordneten wiedergibt, und nicht die Überprüfung der Immunität des Abgeordneten verlangt, ist das ein Skandal. Auf diese Art werden alle Journalisten und Presse-Mitarbeiter der Parteien im Prinzip vogelfrei", so Graf. Jeder könne auf Grund eines Artikels oder einer Pressemeldung Anzeige erstatten. "Wenn die Staatsanwaltschaft dann mit derart üblen Tricks arbeitet, stehen die Journalisten regelmäßig vor dem Richter und müssen sich verantworten, ob sie die Aussagen der Politiker auch korrekt wiedergegeben haben", so Graf.

 

Stadler: BZÖ lädt zu Parteiengesprächen für stärkere Bürgerrechte
Es gebe bereits eine Reihe durchaus vernünftiger Vorschläge
Wien (bzö) -
Der Fraktionschef des BZÖ im Spitzel-U-Ausschuss, Mag. Ewald Stadler, begrüßt die Einsicht der Regierungsparteien betreffend stärkerer Bürgerrechte als Konsequenz aus den bisherigen Ergebnissen des Ausschusses. "SPÖ und ÖVP sind offenbar zur Einsicht gelangt, dass Handlungsbedarf besteht und dringend Lücken und Umgehungsmöglichkeiten zum Schutz aller Bürger geschlossen werden müssen. Das BZÖ lädt alle Parlamentsparteien zu Gesprächen ein, um hier die Bürgerrechte schnellstmöglich auszubauen", so Stadler. Es gehe um einen möglichst breiten Konsens aller Parteien, auch um eine Kontrolle der Justiz zu gewährleisten. Es gebe bereits eine Reihe durchaus vernünftiger Vorschläge, weshalb man sich bei ernsthaftem Bemühen sehr schnell einigen könne.

Die organisierte Verfolgung von Abgeordneten und Mitarbeitern hätte bewiesen, welche Apparate beispielsweise im Innenminister existieren. Es entstehe immer mehr der Eindruck, dass BIA und LVT als eine Art "austriakische-Stasi" agieren würden. Der ÖVP die die Fragemethoden der Opposition in dieser Causa kritisiert, empfiehlt der BZÖ-Fraktionschef, dass "die VP-Mitglieder des Spitzel-Ausschusses sich vor den Sitzungen besser dem Aktenstudium widmen sollen, dann würden ihnen auch der Sinn, der Hintergrund und die Qualität der Oppositionsfragen deutlich klarer". Die ÖVP solle sich lieber darum kümmern, dass die Innenministerin endlich erklärt, "warum es für jede Partei im LVT einen Sonderbeauftragten gibt - angeblich eine Servicestelle, von der die Opposition aber seltsamerweise nichts weiß? Und warum das BIA der Frau Fekter gegen Abgeordnete ermittelt, aber nicht gegen unbekannte Täter, beispielsweise bei Infoflüssen an spezielle Medien, wo auch Mitarbeiter des BIA als Täter nicht auszuschließen sind?", betont Stadler.
 

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