Kinderrechte  

erstellt am
29 09. 09

Heinisch-Hosek: Kinderrechte in der Verfassung rasch umsetzen ist mein Ziel
Rechte von Kindern sind dann erstmals einklagbar - Ministerin sprach sich für das Recht von Kindern auf Kinderbetreuungsplatz aus
Wien (sk) - "Es freut mich, dass endlich etwas weiter geht, um die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern. Denn der Schutz von Kindern ist mir immer ein ganz besonderes Anliegen gewesen. Seit mehr als 20 Jahren setze ich mich dafür ein und jetzt besteht die Chance, diese langjährige Forderung umzusetzen", sagte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek am Rande des Ministerrats am 29.09. Kinderrechte in der Verfassung zu verankern sei schon in mehreren Regierungsprogrammen gestanden.

"Ich will auf jeden Fall eine schnelle Lösung. Es darf aber keine Schmalspurvariante werden", so die Ministerin weiter. Daher seien die Entwürfe von SPÖ und ÖVP rasch abzugleichen und dringend abzustimmen, um eine optimale Lösung zu erreichen. "Wenn es gelingt, Kinderrechte in der Verfassung zu verankern, sind diese Rechte erstmals auch einklagbar", erläuterte Heinisch-Hosek.

Als Frauenministerin sei sie immer wieder mit schweren Fällen von häuslicher Gewalt an Frauen und Kindern befasst. Umso mehr gehe es darum, auch die Rechte der Kinder zu schützen. Einmal mehr sprach sich die Ministerin für das Recht von Kindern auf einen qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungsplatz aus.

"Dieses Projekt zügig umzusetzen, ist mein Ziel. Damit können wir die Position der Kinder in unserer Gesellschaft stärken. Und es ist ein großer wichtiger Schritt in der Familienpolitik, den Kindern die entsprechenden Rechte zuzugestehen", so die Frauenministerin abschließend.

 

Steibl: Wohl und Schutz von Kindern auch in der Verfassung verankern
Familienpartei ÖVP setzt zahlreiche Maßnahmen um
Wien (övp-pk) - "Das Wohl und der Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft - der Kinder - hat in der Familienpolitik der ÖVP zentrale Bedeutung. Nach den bereits umgesetzten Maßnahmen wollen wir mit der Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung den nächsten familienpolitischen Meilenstein setzen", so ÖVP-Familiensprecherin Ridi Steibl zum Vorstoß von Familienstaatssekretärin Marek in der "Zeit im Bild" um 9.00 Uhr.

In diesem Zusammenhang verweist die ÖVP-Familiensprecherin auf Maßnahmen wie den seit 1. September geltenden Gratis-Kindergarten für alle Fünf-Jährigen, die 13. Familienbeihilfe, die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten, die steuerliche Erhöhung des Kinderabsetzbetrages und die erst kürzlich beschlossene Schaffung von mehr Wahlfreiheit für alle Eltern durch zusätzliche Varianten beim Kinderbetreuungsgeld.

"Familienstaatssekretärin Marek hat bereits in den Regierungsverhandlungen die Wichtigkeit einer Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung betont und durchgesetzt, dass dieses Anliegen im Regierungsprogramm festgeschrieben wurde, um den Schutz der Kinder noch mehr in den Mittelpunkt zu stellen. Die ÖVP ist sich ihrer Verantwortung für die Familien bewusst und handelt", so Steibl abschließend.

 

Kitzmüller: Kinderschutz muss in der Verfassung verankert werden!
Kinderrechte in der Verfassung zu verankern heißt aber auch Kinderrechte ernst zu nehmen und anzuwenden
Wien (fpd) - "Die FPÖ wird dafür sorgen, dass es nicht bei leeren Lippenbekenntnissen bleibt, sondern auch Taten folgen", so FP- Kitzmüller zur Familien-Staatsekretärin Marek. "Unsere österreichischen Familien haben es nämlich schön langsam satt, immer nur durch leere Versprechungen vertröstet zu werden." Kitzmüller begrüßt zwar den Schritt in die richtige Richtung, zeigt sich aber leicht skeptisch im Bezug auf deren Umsetzung. "Es darf keine Alibiaktion werden, keine weitere leere RegierungsWorthülse bleiben. Kindesschutz, wie Familienpolitik muss gelebt werden! Wer Kinderrechte ernst nimmt, muss Kinder endlich auch als eigenständige Wesen mit eigenen Bedürfnissen, Rechten und Ansprüchen wahrnehmen. Und wer Kinderrechte wirklich ernst nimmt, der kommt auch an einem modernen Scheidungsrecht, in Form einer verpflichtenden gemeinsamen Obsorge nicht vorbei", konstatiert die freiheitliche Familiensprecherin NAbg. Anneliese Kitzmüller. "Wir Freiheitlichen wollen ein Miteinander nach einer Scheidung. Deshalb werden wir das Kindeswohl auf keinem Fall den linkspolitischen Träumereien einiger weniger GenderfundametalistInnen überlassen."

Die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen ist wichtig, denn besonders im Falle einer Scheidung werden Kinderrechte nach wie vor mit Füßen getreten und das im Namen des "Kindeswohls". Kinder werden als Waffe missbraucht und in Loyalitätskonflikte gezwungen, denen sie nicht gewachsen sind. Und das vor den Augen all derer, die sich um das Kindeswohl kümmern sollten: den Richtern, den Jugendämtern und den Gutachtern. Die Folgeschäden dieser Dramen kann man dann täglich in den Tageszeitungen lesen.

"Kinder haben ein Recht auf (beide) Eltern(teile)!"stellte Kitzmüller unmissverständlich klar. Diesem Recht müsse sowohl im Wirtschaftsleben als auch im Trennungs- und Scheidungsrecht mehr entsprochen werden. Die Einführung der gemeinsamen Obsorge beider Elternteile als Regelfall würde in dieser Richtung einen wichtigen Schritt darstellen.

 

Haubner: Die Zeit ist mehr als reif
Die Jugend muss selbst in die politischen Entscheidungsprozesse verstärkt eingebunden werden
Wien (bzö) -
"Nach Jahrzehnten der Versprechungen und Lippenbekenntnisse ist die Zeit nun mehr als reif für eine Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung. Das BZÖ wird sich die beiden Entwürfe der Regierungsparteien genau ansehen und bei einer vernünftigen Einigung werden wir für die notwendige 2/3-Mehrheit im Parlament sorgen", stellte BZÖ-Familiensprecherin Abg. Ursula Haubner fest.

"Es wäre hoch an der Zeit, wenn alle Parteien junge Menschen verstärkt in den Mittelpunkt ihrer politischen Überlegungen stellen. Die Jugend muss selbst in die politischen Entscheidungsprozesse verstärkt eingebunden werden, um ihre Rechte, Forderungen und Chancen noch besser wahrnehmen zu können", meinte Haubner.

 

 Windbüchler-Souschill: Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung längst überfällig
Schutz- und Beteiligungsrechte für sozial benachteiligte Kinder und minderjährige Flüchtlinge muss gewährleistet werden
Wien (grüne) - Die Kinder- und Jugendsprecherin der Grünen, Tanja Windbüchler-Souschill, begrüßt die Ankündigung von Familienstaatssekretärin Christine Marek, eine Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung nun endlich zu realisieren. "Diese ist längst überfällig und eine langjährige Grüne Forderung." Windbüchler-Souschill erwartet Gesprächsbereitschaft aller politischen AkteurInnen, um die konkrete Umsetzung zum Wohl aller Kinder in Österreich auch tatsächlich zu realisieren. "Alle in Österreich lebenden Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf soziale Sicherheit, Gesundheit, Bildung, Spiel und Freizeit. Die Umsetzung der besonderen Schutz- und Beteiligungsrechte für Kinder, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention verankert sind, muss insbesondere auch für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche und minderjährige Flüchtlinge gewährleistet werden", fordert Windbüchler-Souschill.

Vor 20 Jahren, am 20. November 1989, wurde die UN-Kinderrechtskonvention einstimmig von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Tanja Windbücher-Souschill geht davon aus, dass bis zum 20. November 2009, dem 20. Geburtstag der Konvention, ganz konkrete Schritte passiert sind, um diesen Geburtstag gebührend feiern zu können und gleichzeitig als Anlass zu nehmen, Bewusstsein zu schaffen, dass Kinderrechte Menschenrechte sind.

 

Gottweis: Familienbund begrüßt die geplante Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung
Bedeutung von Kindern wird aufgewertet und ihre Anliegen werden ernst genommen
St. Pölten (familienbund) -
Der Österreichische Familienbund begrüßt die geplante Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung, sagte heute die Präsidentin des Österreichischen Familienbundes, LAbg. Andrea Gottweis. Kinder müssen als die Schwächsten in unserer Gesellschaft, so Gottweis, von Beginn an geschützt werden. Die Verankerung in der Verfassung sei ein wichtiger Schritt zu mehr Kinderfreundlichkeit und Wertschätzung von Kinder und Familien, in denen sie leben.

Mit der Verankerung von Kinderrechten in der Bundesverfassung wird die Bedeutung von Kindern aufgewertet und ihre Anliegen werden ernst genommen. Für den Österreichischen Familienbund bedeutet die Aufwertung von Kinderrechten auch einen Schritt in Richtung einer Verankerung von "Familie" in der Verfassung. Kinder brauchen Familien als Hort der Geborgenheit, wo Sie gut behütet aufwachsen können und wo sie ihre soziale Integrationsfähigkeit lernen. Der Österreichische Familienbund unterstützt daher alle Bemühungen Kinderrechte und in der Folge die Familie als Institution in der Verfassung zu verankern, betonte Gottweis abschließend.
 
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