Weniger als 6.000 Einbürgerungen bis Ende September 2009  

erstellt am
17. 11. 09

Wien (statistik austria) - In den ersten drei Quartalen des Jahres 2009 wurde an insgesamt 5.848 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Die Zahl der Einbürgerungen bleibt damit weiterhin stark rückläufig: Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2008 wurden um 26,5% weniger Personen eingebürgert. In den Jahren 2002 bis 2005 waren die Einbürgerungszahlen laut Statistik Austria bis Ende September sogar jeweils vier bis fünf Mal so hoch. Im März 2006 trat die Novelle 2005 zum Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 in Kraft, die den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft an strengere Voraussetzungen knüpft als zuvor.

In allen Bundesländern wurden von Jänner bis September 2009 weniger Einbürgerungsbescheide ausgestellt als im gleichen Vorjahreszeitraum. Den stärksten Rückgang gegenüber den ersten drei Quartalen 2008 verzeichnete Vorarlberg mit -38,0%, auf 299 Einbürgerungsfälle, gefolgt von der Steiermark (-37,7%, auf 386), Kärnten (-32,5%, auf 224), Niederösterreich (-30,2%, auf 896) sowie Wien (-29,8%, auf 2.094) und Tirol (-28,1%, auf 474). Unterdurchschnittliche Rückgänge wurden in Oberösterreich (-9,8%, auf 951), in Salzburg (-5,0%, auf 417) und im Burgenland (-3,0%, auf 96) verzeichnet. Weiters wurden insgesamt elf Personen mit Auslandswohnsitz nach §10(4) Z2 bzw. nach §58c StBG 1985 idF 2005 eingebürgert, das sind um 3 Personen mehr als im Vergleichszeitraum des Jahres 2008.

Nach dem Einbürgerungsgrund betrachtet wurde im bisherigen Jahresverlauf 2009 an insgesamt 1.089 Personen (-40,5%) wegen eines mindestens zehnjährigen Wohnsitzes in Österreich die österreichische Staatsbürgerschaft nach §10(1) verliehen. Nach mindestens vier- bzw. sechsjährigem Wohnsitz und aus weiteren besonders berücksichtigungswürdigen Gründen erhielten nach altem Recht 84 Personen im Ermessen (-31,7%) und nach neuem Recht weitere 961 Personen (+12,1%) aufgrund eines Rechtsanspruches die Staatsbürgerschaft. Insgesamt wurden 2.760 Personen aufgrund eines Rechtsanspruches eingebürgert, darunter 492 (-16,6%) aufgrund der Ehe mit einer Österreicherin oder mit einem Österreicher, und 654 (-28,7%) Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes und nachhaltiger Integration. Unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" wurden 1.915 Ehegatten und Kinder österreichische Staatsbürger (-33,5%).

Knapp zwei Fünftel (38,5%) der eingebürgerten Personen sind bereits in Österreich geboren, die restlichen 61,5% im Ausland. Von den über 100 Ländern der bisherigen Staatsangehörigkeit war laut Statistik Austria 2009 Serbien mit 1.265 Eingebürgerten absoluter Spitzenreiter. Aus Bosnien-Herzegowina kamen 1.061, aus der Türkei 950 und aus Kroatien 325 Neo-Österreicher. Zwischen 50 und 300 eingebürgerte Personen waren zuvor Staatsangehörige des Kosovo (264), Mazedoniens (224), Rumäniens (185), Deutschlands (121), Polens (102), Ägyptens (80), der Russischen Föderation (76), des Irans (68), Indiens (64), der Ukraine (58) sowie Bulgariens und Chinas (je 54).
     
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