ÖBFA-Spekulationen  

erstellt am
25 11. 09

Faymann begrüßt weitere Prüfung durch Rechnungshof
Expertengruppe für Vier-Augen-Prinzip, strengere Kontrollstandards und Investmentlimits für Veranlagungen mit Geldern der Republik
Wien (sk) - Bundeskanzler Werner Faymann präsentierte am 24.11. im Pressefoyer nach dem Ministerrat Neuigkeiten in der Spekulationsaffäre rund um die Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA).

Werner Faymann machte im Zusammenhang mit den Spekulationsverlusten der ÖBFA klar, dass eine weitere vollständige Prüfung durch den Rechnungshof in Auftrag gegeben wurde. Bisher beanstandete der Rechnungshof bekanntlich lediglich die hohen Verluste bis Ende 2007, weiter offen sei, welche Risiken seither insgesamt aufgelaufen sind. Der Finanzminister hat beim Spekulationsgipfel vor dem Sommer zugesagt, dass der Status quo raschestmöglich festgestellt wird, hier bestehe Handlungsbedarf. Die vom Spekulationsgipfel Ende Juli 2009 eingesetzte Expertenarbeitsgruppe hat erste Ergebnisse vorgelegt, der Bericht wurde dem Ministerrat zur Kenntnis gebracht. Daraus ergibt sich, dass bei der ÖBFA wesentliche Standards nicht eingehalten worden sind. Die Expertengruppe machte eine Reihe von Vorschlägen für Veranlagungen mit Geldern der Republik - beispielsweise für strengere Kontrollstandards in ethischen Fragen und für Reputationsrisiken sowie das Vier-Augen-Prinzip. Faymann: "Aus den Vorgängen der Vergangenheit muss gelernt werden."

 

Pröll: Unabhängige Expertengruppe stellt ÖBFA gutes Zeugnis aus
Der Staat muss festlegen, welches Ziel erreicht werden soll, und welches Risiko dafür vertretbar erscheint
Wien (bmf) - "Die im Juli eingesetzte, unabhängige Expertengruppe zu Veranlagungen der öffentlichen Hand hat nun ihren Bericht vorgelegt, welcher der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) - auch für die Vergangenheit - ein gutes Zeugnis ausstellt", so Finanzminister Josef Pröll im Anschluss an den Ministerrat vom 24.11. Die Leitlinien, die nach Ansicht der Experten für Finanzmanagement der öffentlichen Hand gelten sollen, werden von der ÖBFA bereits heute eingehalten. Auf der Grundlage der bestehenden Richtlinien soll es aber Weiterentwicklungen und klarere Kompetenztrennungen geben. Vor allem die risikonehmenden und risikokontrollierenden Bereiche sollen auf allen Ebenen - insbesondere im BMF, da bei der ÖBFA diese Trennung bereits existiert - klar getrennt werden. "Es soll eine klare Trennung geben zwischen den Personen, die Veranlagungsentscheidungen treffen und den Personen, die das damit einhergehende Risiko kontrollieren", so der Finanzminister.

Der Staat muss festlegen, welches Ziel erreicht werden soll, und welches Risiko dafür vertretbar erscheint. Die Risiko-Kontrollstellen der ausführenden Organe müssen dann darauf achten, dass nur jene Risiken eingegangen werden, die zur Erfüllung der Staatsaufgaben nötig sind. Völlig klar ist, dass die öffentliche Hand auch in Zukunft die nicht benötigte Liquidität kurzfristig veranlagen muss, "um Verluste für den Steuerzahler zu verhindern. Darüber hinaus soll in Zukunft stärker auf ethische Veranlagungsprinzipien Wert gelegt werden", betonte der Finanzminister. Auf die Frage, welches Liquiditätsrisiko der Staat eingehen soll bzw. wie viel Liquidität die öffentliche Hand halten soll, kommt die Expertengruppe zum Schluss, dass eine Liquiditätsreserve von einem Drittel des jährlichen Volumens angemessen erscheint. Das entspricht ebenfalls der bereits jetzt geübten Praxis bei der ÖBFA.

 

  Kogler: Bericht ersetzt Aufklärung über Spekulationsverluste nicht
Grüne begrüßen Vorschläge der Experten
Wien (grüne) - Der Grüne Vizeklubchef und Budgetsprecher Werner Kogler begrüßt die Vorschläge im Bericht der Expertengruppe, die die riskanten Veranlagungen der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) untersuchen sollte, grundsätzlich positiv. "Die Kritik an der bisherigen Praxis im Finanzministerium bestätigt unsere Einwände, als der Skandal im Sommer bekannt wurde", betont Kogler.

Er stimmt den Experten zu, dass eine Strukturentflechtung dringend notwendig sei. "Entscheidungsträger und Aufsicht müssen im Finanzministerium klarer getrennt werden." Lob hat der Grüne ebenso für die Regeln und Rahmenbedingungen, die für die staatlichen Veranlagungen in Zukunft vorgeschlagen werden - wie etwa das Liquiditätslimit.

Besonders positiv streicht der Grüne hervor, dass die Experten einmahnen, die Risiken künftig möglichst gering zu halten. "Es ist auch völlig richtig, die Vorbildwirkung des Staates hervorzustreichen. Veranlagungen in ethischen vertretbarer Ausrichtung und die Warnung, Geld nicht in zweifelhafte Unternehmen und Steueroasen zu stecken, halte ich für besonders wichtig."

Mit dem Bericht dürfe die Sache aber nicht ad acta gelegt werden. Kogler: "Der Bericht darf nicht davon ablenken, dass man endgültig aufklärt, wie viel Schaden durch Spekulationen der vergangenen Jahre entstanden ist. Es besteht weiter der dringende Verdacht, dass über die Jahre mit wesentlich weniger Risko eine bessere Gesamtertragslage erzielt hätte werden können." Das soll parlamentarisch im Rechnungshof-Ausschuss geklärt werden. "Finanzminister Pröll und vor allem auch seine Vorgänger Grasser und Molterer werden sich weiteren kritischen Analysen und Befragungen auf Basis des dramatischen Rechnungshofberichts nicht entziehen können", sagt Kogler.
 

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