Kinderbeistand soll Kinder bei Trennung der Eltern unterstützen   

erstellt am
04. 12. 09

Breite Zustimmung, Opposition kritisiert aber Kostenbeitrag
Wien (pk) - Hilfen für Kinder bei Scheidungen soll das am 03.12. vom Justizausschuss mehrheitlich beschlossene Kinderbeistand-Gesetz bringen, und zwar in Gestalt eines "Kinderbeistands". Er soll als "Sprachrohr" des Kindes vor Gericht wirken und die Belastung in Obsorge- und Besuchsstreitigkeiten vermindern helfen. Der Ausschuss debattierte die Regierungsvorlagen gemeinsam mit Anträgen der FPÖ, in denen der Abgeordnete Walter Rosenkranz die gemeinsame verpflichtende Obsorge beider Elternteile forderte ( 281/A[E], 446/A[E]), die bei der Abstimmung jedoch abgelehnt wurden. Vertagt wurde hingegen eine weitere Initiative der FPÖ (91/A) betreffend Fristregelungen in Obsorgeverfahren.

Einigkeit herrschte in der Debatte über die Bedeutung des Kinderbeistands, der, wie es etwa Abgeordneter Johannes Jarolim (S) formulierte, dazu beitragen soll, dass Eltern in Ehescheidungsverfahren ihre Kinder nicht als Waffe einsetzen. Abgeordneter Albert Steinhauser (G) wiederum meinte, in der aufgeheizten Situation, in der Ehescheidungen stattfinden, würden Kinder nun Unterstützung finden.

Keine Einigkeit gab es allerdings hinsichtlich der Kostentragung durch die Eltern. Während Abgeordnete Karin Hakl (V) mit dieser Regelung den Eltern bewusst machen wollte, "was sie ihren Kindern mit ihrem Gezerre eigentlich antun", erinnerte Abgeordneter Albert Steinhauser (G) an die Kostenbelastungen durch eine Scheidung und meinte, wenn die Bestellung eines Kinderbeistands nun auch noch als finanzielle Bestrafung erlebt werde, könne dies wohl kaum zur emotionalen Entspannung beitragen. Sein Entschließungsantrag, in dem er von der Justizministerin Verhandlungen über Budgetmittel für den Kinderbeistand verlangte, fand bei der Abstimmung allerdings keine Mehrheit.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) kritisierte ebenfalls die Regelung der Kostentragung durch die Eltern und argumentierte, es gehe unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern um das Wohl der Kinder.

Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) teilte mit, seine Fraktion werde im Ausschuss zwar gegen die Vorlage stimmen, lasse sich eine allfällige Zustimmung im Plenum allerdings noch offen. Er deponierte weiters die Forderung der FPÖ nach gemeinsamer Obsorge sowie nach Fristen, um im Interesse der Kinder eine Verschleppung von Obsorgeverfahren zu verhindern.

Abgeordneter Johannes Jarolim (S) zeigte Verständnis für die Forderung nach Fristen und kündigte weitere Gespräche darüber an.

Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner erkannte gleichfalls Handlungsbedarf zur Vermeidung der Verschleppung von Obsorgeverfahren. Die Kostentragung verteidigte sie, wobei sie bemerkte, es gehe nicht an, den ohnehin schon leidgeprüften Steuerzahlern alles aufzubrummen. 400 € für das Wohl der Kinder sei durchaus zumutbar. Die Ministerin wies in diesem Zusammenhang überdies auf die Möglichkeit einer Teilverfahrenshilfe hin.
     
Informationen: http://www.parlament.gv.at    
     
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