Inkraftsetzung des Sprachengesetzes   

erstellt am
04. 12. 09

Bern (bak) - Der Bundesrat hat das Sprachengesetz in Kraft gesetzt und dem Eidgenössischen Departement des Innern den Auftrag erteilt, die Sprachenverordnung bis Ende Juni 2010 vorzubereiten. Damit erfüllt der Bundesrat den sprachpolitischen Verfassungsauftrag. Das Sprachengesetz fördert die individuelle sowie die institutionelle Mehrsprachigkeit der Schweiz und stärkt den Zusammenhalt des Landes.

Im Sprachengesetz ist der Verfassungsauftrag gemäss Art. 70 Absatz 1, 3, 4 und 5 der Bundesverfassung konkretisiert. Es regelt die Verwendung der Amtssprachen des Bundes, die Förderung der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften, die Unterstützung der mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben sowie die Unterstützung der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur. Der Bundesrat beabsichtigt, die Ausführungsbestimmungen zum Sprachengesetz auf den 1. Juli 2010 in Kraft zu setzen.

Die wesentlichen Elemente der neuen Sprachförderung des Bundes sind:

  • die Stärkung der institutionellen und individuellen Mehrsprachigkeit innerhalb der Bundesverwaltung;
  • die Unterstützung des schulischen Austauschs von Lernenden und Lehrenden aller Bildungsstufen.
  • die Unterstützung der Kantone bei der Förderung der Landessprachen im Unterricht;
  • die Unterstützung eines wissenschaftlichen Kompetenzzentrums zur Koordination, Einführung und Durchführung der angewandten Forschung im Bereich der Sprachen und der Mehrsprachigkeit;
  • die Unterstützung von besonderen Aufgaben der mehrsprachigen Kantone im Bereich des Sprachunterrichts und der mehrsprachigen Verwaltung.

Mit der Inkraftsetzung des Sprachengesetzes erhält die seit Jahren praktizierte Unterstützung von Organisationen und Institutionen gesamtschweizerischer Bedeutung, die mit ihrer Tätigkeit die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften des Landes fördern, eine Gesetzesgrundlage. Das bestehende Bundesgesetz aus dem Jahre 1995 zur Förderung des Rätoromanischen und des Italienischen ist in revidierter Form im Sprachengesetz integriert. Das geltende Bundesgesetz bleibt bis zur Inkraftsetzung der Sprachenverordnung in Kraft.

     
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