Opposition blockiert Verfassungsrang für Kinderrechte  

erstellt am
02 12. 09

Lueger: Unverständnis für Oppositionsblockade
Lueger fordert die Oppositionsparteien auf, im Sinne der Kinder in Österreich ihre Totalblockade aufzugeben
Wien (sk) -
Als "völlig unverständlich" bezeichnete SPÖ-Kinder- und Jugendsprecherin Angela Lueger die Totalblockade der Opposition. "Diese Totalblockade ist schlecht für den österreichischen Parlamentarismus und schadet dem Ansehen des Parlaments", so Lueger am 01.12. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Alle drei Oppositionsparteien hatten soeben bekanntgegeben, dass sie der Verankerung der Kinderrechte in die Verfassung nicht zustimmen werden. Besonders verärgert zeigte sich Lueger über die Grünen, die bis vor kurzem noch der Verankerung der Kinderrechte in die Verfassung zugestimmt und plötzlich Mängel im Entwurf "entdeckt" hätten. "Offensichtlich ist den Grünen die Blockadehaltung der One-Man-Show von Pilz im Untersuchungsausschuss peinlich, anders kann ich mir das plötzliche Entdecken von Mängeln nicht erklären", so Lueger.

Lueger fordert nun die Oppositionsparteien auf, im Sinne der Kinder in Österreich ihre Totalblockade aufzugeben und sich einer vernünftigen parlamentarischen Auseinandersetzung zu stellen. "Es ist äußerst bedauerlich, dass die Oppositionsparteien ihre Totalblockade fortsetzen und immer wieder neue Scheinargumente gegen die Beschlussfassung ins Spiel bringen", so Lueger abschließend.

 

Molterer: Setzen ein gesellschaftspolitisches Signal
ÖVP-Verfassungssprecher: FPÖ an Doppelzüngigkeit nicht zu überbieten
Wien (övp-.pk) - Mit einem gemeinsamen Antrag legetn ÖVP und SPÖ am 01.12. im Verfassungsausschuss den Grundstein für die Verankerung von Kinderrechten in der österreichischen Bundesverfassung. Die Gesetzesinitiative folgt den Vorarbeiten des Österreich-Konvents, der darauf abzielte, Kinderrechte als Menschenrechte ins österreichische Verfassungsgefüge zu übernehmen. Das sagte ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Mag. Wilhelm Molterer zu Beginn der Ausschusssitzung. Massive Kritik übte er in diesem Zusammenhang an der Opposition für ihre Blockadehaltung - allen voran aber an der FPÖ. Diese sei "an Doppelzüngigkeit wohl nicht zu überbieten. Was ist das für eine politische Haltung, grundsätzlich für das Projekt zu sein, im Verfassungsausschuss auch für den Entwurf stimmen zu wollen, dann aber im Plenum keine Zustimmung zu geben?", so Molterer.

"Mit dieser Gesetzesinitiative setzen wir ein gesellschaftspolitisches Signal. Wir zeigen auf, dass das umfassende Wohl von Kindern und Jugendlichen zu den grundlegenden Zielen unseres Staates gehört", erklärt Molterer.

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist vor 20 Jahren in Kraft getreten. In Österreich wurde sie 1992 ratifiziert. Auch die Grundrechte-Charta der Europäischen Union, die übrigens heute, Dienstag, in Kraft tritt, enthält eigene Bestimmungen über die Rechte der Kinder - auf diesen beiden Grundlagen baut der vorliegende Initiativantrag auf.

"Mit der Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung setzen wir einen normativen Rahmen für Gesetzgebung und Vollziehung und verbessern damit den individuellen Rechtsschutz von Kindern, andererseits wird die Stellung von Kindern als eigenständige Träger grundlegender Rechte in der Gesellschaft gestärkt", erklärt Molterer. Konkret werden der Schutz und die Fürsorge zum Wohle eines jeden Kindes festge?schrieben sowie das Recht auf Partizipation. Das Kindeswohl gilt als zentraler Maßstab für jedes Handeln.

Mit der Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung wäre Österreich Vorreiter in Europa: In Belgien, Luxemburg und Estland sind zwar internationale, ratifizierte Verträge (also auch die Kinderrechtekonvention) gleichwertig mit der Verfassung - dies bedeutet aber nicht automatisch einen besseren Grundrechtsschutz. "Ein eigenes BVG Kinderrechte für Österreich wäre in Europa einzigartig", erklärt Molterer abschließend.

 

Stefan: Kinderrechts-Entwurf wird von der FPÖ als unzureichend abgelehnt
Familiensprecherin Kitzmüller fordert Verankerung der gemeinsamen Obsorge
Wien (fpd) - Die FPÖ wird dem Regierungsentwurf zur Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung nicht zustimmen, stellt Verfassungssprecher NAbg. Harald Stefan klar: "Wir werden uns auch im Verfassungsausschuss gegen den Antrag aussprechen, weil er inhaltlich nicht weit genug geht", so Stefan. Durch die Übereinkunft der Oppositionsparteien, derzeit grundsätzlich keinen Zweitdrittelmaterien zuzustimmen, gewinne man Zeit, um wesentliche Elemente in den Kinderrechts-Katalog aufzunehmen. "Was derzeit auf dem Tisch liegt, sind nicht mehr als Selbstverständlichkeiten", so Stefan.

FPÖ-Familiensprecherin NAbg. Anneliese Kitzmüller präzisiert die freiheitlichen Forderungen: "Wir verlangen, dass auch der Artikel 18 der Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang gehoben wird und damit endlich die gemeinsame Obsorge beider Eltern auch in Österreich umgesetzt wird." Man solle die Kinderrechtskonvention zum Anlass nehmen, ausführlich zu diskutieren und entsprechende Regelungen in die Verfassung zu schreiben, anstatt sich jetzt in einer Husch-Pfusch-Aktion schnell des Themas zu entledigen, so Kitzmüller.

 


 

 Windbüchler: Kein Pfusch bei den Kinderrechten!
Seit 17 Jahren fordern wir, Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren eigenständige Grundrechte zuzusichern.
Wien (grüne) - Nun legen die Regierungsparteien endlich einen Entwurf über die Rechte von Kindern vor, aber dieser Antrag von ÖVP und SPÖ ist inhaltsleer und die Grünen werden ihm nicht zustimmen!

Wir fordern für Kinder und Jugendliche ein ...

* Recht auf Partizipation
* Recht auf Bildung
* Recht auf Freizeit und Erholung
* Recht auf Antidiskriminierung

Diese Kernstücke der Kinderrechte fehlen im vorgelegten Gesetzentwurf völlig! Kinderrechte in der Verfassung sind der entscheidende Schritt zu einer neuen aktiven Kinder- und Jugend-Mitmachpolitik, die sich dem Schutz vor Diskriminierung und der Chancengleichheit verpflichtet sieht.

Entwurf ist Pfusch!
Wir kritisieren außerdem, dass Kinder und Jugendorganisationen von den Regierungsparteien nicht eingebunden wurden. Begleitmaßnahmen und ein Monitoring fehlen. Die externe Expertise scheint von Seiten der Regierung nicht gewollt.

Die Absicht, Kinderrechte in der Bundesverfassung zu verankern und Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren zu einem verbessertem Rechtsstatus und Rechtsschutz zu verhelfen, sind in dem vorliegenden Entwurf nicht verwirklicht.

45 inhaltliche Artikel der UN-Kinderrechtskonvention wurden auf ganze 6 Artikel für Österreich gekürzt. Diese österreichische Variante der Kinderrechte ist ein Pfusch! Hier lieferten sich offensichtlich SPÖ und ÖVP ein Wettspiel auf Kosten echter Kinder- und Jugendpolitik.

 

 

 

 

 

 
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion

    
zurück