BM Schmied erlässt Museumsordnungen   

erstellt am
01. 12. 09

Fundament der Museumslandschaft des 21. Jahrhunderts
Wien (bmukk) - Am 01.12. wurden die neugestalteten Museumsordnungen der Bundesmuseen und der Nationalbibliothek durch Kulturministerin Claudia Schmied erlassen. Die 21 Stellungnahmen der Direktoren der Bundesmuseen, der Kuratoriumsvorsitzenden, des Finanzministeriums, des Wissenschaftsministeriums, des Rechnungshofes, des Kunstsenats und anderer involvierter Stellen sind in die Überarbeitung der Begutachtungsentwürfe eingeflossen. Außerdem hat Kulturministerin Claudia Schmied eine Diskussion mit der Direktorenkonferenz zu diesem Thema durchgeführt.

"Durch den Erlass der Museumsordnungen ist ein zentraler Schritt für die Museumslandschaft des 21.Jahrhunderts gesetzt worden. Ich danke allen Beteiligten für die konstruktive und wertschätzende Zusammenarbeit", so Kulturministerin Claudia Schmied.

Die durchgeführten Änderungen betreffen überwiegend Ergänzungen, Präzisierungen und sprachliche Anpassungen auf Basis der Stellungnahmen.

Die wichtigsten Weiterentwicklungen im Rahmen der Begutachtung im Überblick:

Im Rahmen der zentralen Zielbestimmung der Vermittlungsarbeit der Bundesmuseen wurde der barrierefreie Zugang für Menschen mit Behinderungen explizit aufgenommen.

Die Zahl der stellvertretenden Direktoren wurde auf maximal zwei limitiert und das damit verbundene Bestellungsprozedere vereinfacht.

Die Abhaltung der Direktorenkonferenz wurde präzisiert. In Analogie zu den entsprechenden Bestimmungen des GmbH Gesetzes betreffend die jährliche Abhaltung einer Gesellschafterversammlung ist eine Teilnahme der Bundesministerin oder ihrer Vertretung in Zukunft ebenfalls einmal jährlich erforderlich. Weiters wurde eine laufende Abstimmung im Sinn einer Berichtspflicht für den Vorsitzenden der Direktorenkonferenz eingerichtet.

Die Rechte und Pflichten des Kuratoriums im Rahmen der neuen Governance-Struktur wurden klarer herausgearbeitet. Das betrifft vor allem das Erfordernis der Genehmigung von Neuerwerbungen durch das Kuratorium im Fall von finanziellen Auswirkungen auf das Museum. Die Definition, ab wann eine finanzielle Auswirkung vorliegt, erfolgt in den jeweiligen Geschäftsordnungen der Kuratorien unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der einzelnen Museen.

Im Rahmen der besonderen Teile der Bundesmuseen wurden keine essentiellen Veränderungen durchgeführt. Lediglich eingebrachte Verbesserungsvorschläge im Bezug auf Terminologie und Konkretisierungen wurden übernommen.

Was sind Museumsordnungen?
Auf Basis des Bundesmuseengesetzes, der bisherigen Museumsordnungen und der Diskussionen im Rahmen der museumspolitischen Initiative wurden für jedes Bundesmuseum und die Nationalbibliothek in intensivem Dialog nach einheitlichen Kriterien klare und transparente "Spielregeln" für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erstellt und somit ein Fundament für eine Museumslandschaft des 21. Jahrhunderts und zeitgemäße Governance-Abläufe geschaffen.

"Wir schaffen mehr Klarheit und Transparenz für unsere Bundesmuseen.
Erstmals haben wir ein einheitliches, nachvollziehbares Regelwerk geschaffen, das das Verhältnis zwischen Ministerium, Kuratorien, Geschäftsführungen sowie das Verhältnis der Museen untereinander klar und transparent gestaltet. Die neuen Museumsordnungen sind keine Revolution, sie sind eine Evolution: Die Bundesmuseenlandschaft wird in ihren Stärken gestärkt. Strukturelle Schwächen und Intransparenz werden minimiert. Die Museumsordnungen sind eine gute Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten", so Kulturministerin Claudia Schmied zu den neuen Museumsordnungen.

Was sind die wichtigsten Innovationen der neuen Museumsordnungen?

1. Transparenz und Klarheit in den Bestimmungen
Die neuen Museumsordnungen gliedern sich in einen allgemeinen - für alle Häuser wortgleichen - Teil und einen für jedes Haus individuellen Abschnitt.

Erstmals wurde neben den individuellen Regelungen für die einzelnen Häuser eine gemeinsame und einheitliche organisatorische Regelung für alle Bundesmuseen und die Nationalbibliothek geschaffen. Der allgemeine Teil (in den Museumsordnungen §1-12) regelt zum Beispiel die grundsätzlichen Aufgaben der Häuser, die Struktur der Geschäftsführung sowie die Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Aufsicht.

Im besonderen Teil der Häuser (in den Museumsordnungen ab §13) werden im Rahmen einer einheitlichen Struktur und eines vergleichbaren Aufbaus die individuellen Kernkompetenzen der Häuser und die jeweiligen Sammlungen dargestellt und festgeschrieben.

Durch diesen klaren und transparenten Aufbau wird erstmals Vergleichbarkeit zwischen den verschiedenen Museumsordnungen sichergestellt und die Individualität der einzelnen Häuser sichtbarer gemacht.

2. Transparenz und Klarheit in der Kompetenzverteilung der Museen
Für jedes Haus werden im Rahmen der neuen Museumsordnungen klare Kernkompetenzen festgelegt. Diese sollen den Schwerpunkt der Arbeit der einzelnen Museen beschreiben und somit die Individualität der einzelnen Häuser unterstreichen und eine klare Profilbildung ermöglichen.

Die Kernkompetenzen der einzelnen Häuser im Überblick:

Albertina: Grafik und Papierarbeiten
Belvedere: österreichische Kunst
MUMOK: internationale Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts
MAK: angewandte Kunst an der Schnittstelle zu Design, Architektur und Gegenwartskunst
KHM: Bildende Kunst bis zum Ende des 19. Jahrhunderts
NHM: Geo- und Humanwissenschaft
TMW: Technische Entwicklung
ÖNB: Zentrale österreichische Bibliothek Bei Kunstmuseen werden zusätzlich "Ergänzende Kompetenzen" für deren erweiterten, historisch gewachsenen Wirkungsbereich festgelegt.

Durch die Festlegung von transparenten Kernkompetenzen wird der individuelle Auftrag jedes einzelnen Hauses unterstrichen und dargelegt.

3. Transparenz und Klarheit im Umgang der Museen untereinander
Der Dialog als wichtiges Element der museumspolitischen Initiative wird durch die neuen Museumsordnungen weiter gestärkt:

Die Direktor/innenkonferenz wird in den Museumsordnungen im Rahmen des allgemeinen Teils erstmals als Institution festgeschrieben. Sie soll auch in Zukunft eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der einzelnen Bundesmuseen untereinander und im Dialog zwischen Ministerium und Bundesmuseen spielen.

Außerdem wird ein neuer Abstimmungsprozess für Kunstmuseen bei Ankäufen in historisch gewachsenen Querschnittsbereichen festgelegt.

Durch diese Schritte soll Kooperation statt Konflikt in den Vordergrund gerückt werden und eine bestmögliche Zusammenarbeit der Museen untereinander ermöglicht werden.

4. Transparenz und Klarheit in der Verantwortung der Gremien
Im allgemeinen Teil der Museumsordnungen wird einheitlich für alle Häuser das Zusammenspiel aus Geschäftsführung, Kuratorium und Ministerium neu geregelt:

Das Kuratorium wird in seiner Stellung als wirtschaftliches Aufsichtsorgan gestärkt. Die Kompetenzen werden im Bereich der wirtschaftlichen Gebarung der Häuser und im Bereich von Geschäften mit möglichen finanziellen Dauerfolgen (etwa Genehmigungen von Erwerbungen über einer bestimmten Betragsgrenze) ausgeweitet. Damit verbunden zieht sich das Ministerium in diesen Bereichen auf seine Rolle in der operativen Aufsicht zurück.
Damit wird eine klare Rollenverteilung in der Zusammenarbeit der Organe geschaffen und durch die neue Governance die künstlerische Eigenständigkeit der Häuser gestärkt.
Wie geht es bei der Weiterentwicklung der Bundesmuseenlandschaft weiter?
Die neuen Museumsordnungen sind der erste Schritt und das Fundament in einem 3-Stufen-Plan für eine moderne Governance-Struktur zur Koordinierung und Planung der Bundesmuseen:

Stufe 1: Schaffung neuer Museumsordnungen Grundlegendes, transparentes Regelwerk für jedes einzelne Bundesmuseum und die Nationalbibliothek sowie zur Regelung der Abläufe zwischen den Beteiligten.

Stufe 2: Abschluss von Rahmenzielvereinbarungen Die Rahmenzielvereinbarungen werden mit jedem Bundesmuseum und der Nationalbibliothek auf Basis der Museumsordnungen bis Jahresende abgeschlossen. Sie sind ein mittelfristiges, dreijähriges Planungsinstrument für die Kernaufgaben der einzelnen Bundesmuseen und der Nationalbibliothek und regeln die grundlegenden, konkreten Vorhaben der einzelnen Museen in diesem Zeitraum.

Stufe 3: Abschluss von Vorhabensberichten Die Vorhabensberichte werden mit jedem Bundesmuseum und der Nationalbibliothek auf Basis der dreijährigen Rahmenzielvereinbarung ebenfalls bis Jahresende abgeschlossen. Sie sind ein kurzfristiges, einjähriges Planungsinstrument.
Auf Basis der Vorhabensberichte sowie der Rahmenzielvereinbarung werden künftig Zielerreichungsanalysen durchgeführt werden können und somit - auf Basis der festgelegten mittelfristigen und kurzfristigen Ziele - Output-Analysen der einzelnen Museen und ihrer Aktivitäten ermöglicht.
"Durch diese neue Struktur wird eine zukunftsweisende Public Governance etabliert, eine gute Basis für die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Akteure. Die weltweit beachtete Position der Bundesmuseen und der Nationalbibliothek wird dadurch gestärkt", betont Kulturministerin Claudia Schmied abschließend.
     
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