Außenhandel: Meldeerleichterungen für zahlreiche Unternehmen ab Berichtsjahr 2010   

erstellt am
10. 12. 09

WKÖ-Präsident Leitl und Statistik Austria-Generaldirektor Hackl sehen spürbare Entlastung vor allem für kleinere und mittlere Betriebe
Wien (pwk) -"Zahlreiche österreichische Außenhandelsunternehmen werden ab dem Berichtsjahr 2010 von wesentlichen Meldeerleichterungen profitieren", betonen Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl und Statistik Austria-Generaldirektor Peter Hackl.

Zwecks Verwaltungsvereinfachung hat die Europäische Kommission mit der Verordnung (EG) Nr. 222/2008 zuletzt den Mindestabdeckungsgrad für die Eingänge im Rahmen der Erhebung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs (INTRASTAT) von 97% auf 95% abgesenkt. Entsprechend diesen Vorgaben und im Sinne des von der Wirtschaftskammer Österreich ebenfalls unterstützten Ziels der weitgehenden Entlastung der Wirtschaft sieht die Statistik Austria eine deutliche Anhebung der Schwelle von 300.000 auf 500.000 Euro (je Handelsrichtung) vor, ab der Unternehmen mit Meldepflichten konfrontiert sind. Die Schwellenerhöhung wurde mit der neu erlassenen Handelsstatistikverordnung (BGBl. II Nr. 306/2009) des Wirtschaftsministeriums national umgesetzt und gilt ab dem Berichtsjahr 2010.

Sowohl die Wirtschaftskammer Österreich als auch die Statistik Austria sehen in der Anhebung der Schwellen eine wirkungsvolle und rasch umsetzbare Maßnahme zur Meldeerleichterung: "Das entspricht einer Entlastung für rund 40% der Gesamtzahl der momentan meldepflichtigen Außenhandelsunternehmen", betont Statistik Austria-Generaldirektor Hackl. WKÖ-Präsident Leitl ergänzt: "Gerade nach den wirtschaftlich extrem herausfordernden vergangenen Monaten ist diese Erleichterung, von der vor allem kleine und mittlere Betriebe profitieren, immens wichtig."

Nach Berechnungen von Statistik Austria wird ein beträchtlicher Anteil von kleinen und mittleren Unternehmen von der Meldeverpflichtung befreit: Etwa 8.000 Unternehmen müssen zumindest für eine der Handelsrichtungen (Eingänge oder Versendungen) keine Meldungen mehr abgeben, ca. 6.000 davon werden gänzlich von der Meldepflicht befreit sein. Derzeit muss jedes achte der 150.000 Unternehmen, die im innergemeinschaftlichen Warenverkehr aktiv sind, eine statistische Meldung abgeben. Künftig wird es nur mehr jedes zwölfte sein, was rund 13.000 meldepflichtigen Unternehmen entspricht.

Auf das Meldevolumen hat die Änderung der Schwelle eine nur geringe Auswirkung. Der Handel der zusätzlich befreiten Unternehmen beträgt nur 1-2% des Gesamtmeldevolumens, wodurch die Qualität der Exportstatistiken weitgehend erhalten bleibt. In der neuen Handelsstatistikverordnung wird neben den Meldeschwellen auch die statistische Schwelle angehoben. Bisher mussten ca. 10.000 große Unternehmen, deren Umsatz im inngemeinschaftlichen Warenverkehr 6,5 Mio. Euro überschritt, noch zusätzliche statistische Angaben machen (Statistischer Wert, Statistisches Verfahren und Verkehrszweig). Diese Schwelle steigt auf 10 Mio. Euro, so dass nur noch ca. 2.000 Unternehmen diese zusätzlichen Merkmale melden müssen. Damit können von den größeren Unternehmen 8.000 Unternehmen zumindest teilentlastet werden. Die Erhebung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs - kurz Intrastat genannt - ist seit der Einführung des europäischen Binnenmarktes eine zentrale Säule der Außenhandelsstatistik. Intrastat stellt im Vergleich zum Zollverfahren eine starke Entlastung der österreichischen Außenwirtschaft dar. Zum einen müssen für Intrastat weit weniger Daten als im Zollverfahren gemeldet werden, zum anderen werden bei Intrastat durch die Anwendung von Meldeschwellen eine Vielzahl der Unternehmen von der Abgabe einer Meldung gänzlich befreit. Die berechneten Meldeschwellen dienen dem Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer der Statistiken an möglichst genauen Daten einerseits und der Auskunftspflichtigen an einer möglichst geringen Antwortlast andererseits.
     
zurück