Darabos: Bundesheer wird auch 2010 für mehr Sicherheit im Grenzraum sorgen   

erstellt am
09. 12. 09

Ministerrat beschließt Fortsetzung des Assistenzeinsatzes bis Ende 2010
Wien (bmlvs) - Am 09.12. hat der Ministerrat die Fortsetzung des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes des Bundesheeres im östlichen Grenzraum bis Ende 2010 beschlossen. Der Ministerratsbeschluss sieht als Unterstützung der Sicherheitsbehörden bis zu 1.500 Soldatinnen und Soldaten vor. Im Einsatz werden wie bisher etwa 750 Soldatinnen und Soldaten sein. "Das Bundesheer wird auch im kommenden Jahr Schutz und Hilfe im östlichen Grenzraum leisten. Die Bevölkerung im Burgenland und in Niederösterreich kann sich auf unsere Soldatinnen und Soldaten verlassen", sagt Verteidigungsminister Norbert Darabos zum heutigen Beschluss. Dass in einer Umfrage des Innenministeriums 86 % der Burgenländer für die Fortsetzung des Einsatzes votierten, sei ein großer Vertrauensbeweis gewesen. Einen größeren Beweis für den Erfolg des Einsatzes gebe es nicht, so Darabos. "Die Soldatinnen und Soldaten sind Augen und Ohren der Polizei. Sie patrouillieren, beobachten und zeigen Präsenz. Mit der Durchführung dieser ureigenen militärischen Aufgaben wird die Polizei auch 2010 tatkräftig unterstützt", so Darabos.

Bisher wurden im "Assistenzeinsatz neu" 11.593 Soldaten eingesetzt. Die Polizei hat 259 Mal Unterstützung des Bundesheeres angefordert. Lebensrettende Maßnahmen wurden durch die Soldaten 51 Mal gesetzt. Seit Beginn 2008 wurden 1.794 Wahrnehmungen durch die Soldatinnen und Soldaten getätigt, in 1.352 Fällen wurde die Polizei alarmiert. Im Juli 2009 haben Assistenzsoldaten zum Beispiel der Polizei den entscheidenden Hinweis auf die Festnahme eines mutmaßlichen Serieneinbrechers im Weinviertel gegeben. Der mutmaßliche Einbrecher, dem 50 Einbrüche in Firmen, Häuser, Kantinen und Gasthäuser zur Last gelegt werden, konnte bei einer Schwerpunktkontrolle durch Polizei und Bundesheer gefasst werden.

Die Assistenzeinsätze des Österreichischen Bundesheeres sind in der Bundesverfassung (Art. 79 B-VG) und im Wehrgesetz geregelt (§ 2). In der Bundesverfassung wird zwischen sicherheitspolizeilicher Assistenz und Assistenz im Katastrophenfall unterschieden. Beim Assistenzeinsatz des Bundesheers an der Grenze handelt es sich um einen sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz gemäß Art. 79 der Bundesverfassung.
     
zurück