EU-Haushalt 2010: Investitionen für Arbeitsplätze und Wachstum   

erstellt am
17. 12. 09

Brüssel (ec.europa) - Die größten Ausgabenposten im EU-Haushaltsplan für das Jahr 2010 bilden Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Förderung der Wirtschaft. Mehr als 64 Mrd. Euro (45 % der Gesamtmittel von 141 Mrd. Euro) werden für Forschung, Bildung und Innovation ausgegeben. Die Ausgaben für Forschung werden um fast 12 % (7,5 Mrd. Euro) und die Mittel für Energie und Verkehr um über 10 % (2 Mrd. Euro) steigen. Auch die Mittel für strategische Projekte im Energiebereich und für Breitbandnetze im ländlichen Raum sowie für Direktzahlungen zur Unterstützung ländlicher Gemeinschaften werden der europäischen Wirtschaft einen willkommenen Impuls vermitteln – hierfür werden 2,4 Mrd. Euro der im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms für 2010 vorgesehenen 5 Mrd. Euro verwendet. Die Agrarausgaben werden mit fast 44 Mrd. Euro auch im kommenden Jahr stabil bleiben, wobei über 14 Mrd. Euro (+ 2,6 %) zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums und zusätzlich 300 Mio. Euro an Nothilfe zur Unterstützung von Milcherzeugern ausgegeben werden. Den höchsten Zuwachs verzeichnen 2010 die EU-Ausgaben für Vorhaben zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus sowie zur Steuerung der Migrationsströme – die Mittel hierfür steigen gegenüber 2009 um 16,2 % auf fast 1 Mrd. Euro.

Nach der Abstimmung über den EU-Haushaltsplan 2010 erklärte Algirdas Šemeta , EU-Kommissar für Finanzplanung und Haushalt, vor dem Europäischen Parlament: „Der Haushalt 2010 ist ein Wiederaufbauhaushalt. Wir müssen uns auf bessere Zeiten vorbereiten, Arbeitsplätze erhalten und Wachstum fördern.“ Der Presse gegenüber erklärte Kommissar Šemeta außerdem: „Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage sorgt der Haushaltsplan 2010 dafür, dass die EU-Programme fortgeführt und die Mittel auf Bereiche konzentriert werden, die mit dem Wirtschaftsaufschwung zusammenhängen. Die höchsten Zuwächse sind in den Bereichen zu verzeichnen, die am meisten aufschwungorientiert sind, wie Innovation, Forschung oder Energienetze, wo die Zuwachsraten über der des Gesamthaushalts liegen.“

Gemäß dem im April vorgeschlagenen Haushaltsvorentwurf mit einem Volumen von 1,2 % des EU-27-Bruttonationaleinkommens (BNE) beläuft sich das Gesamtvolumen des nunmehr angenommenen Haushalts 2010 auf 141,5 Mrd. Euro an Verpflichtungsermächtigungen [1], verglichen mit 2009 ein Anstieg um 3,6 %. Die Zahlungsermächtigungen [2] belaufen sich auf 122,9 Mrd. Euro – ein Anstieg um nominal 8,8 % – und machen damit 1,04 % des EU-27-BNE aus.

Schwerpunkt Aufschwung – Erhaltung von Arbeitsplätzen und Förderung des Wachstums
2010 werden fast 15 Mrd. Euro, 7,9 % mehr als 2009, in Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit investiert. Davon entfallen 7,5 Mrd. Euro (+ 11,7 %) auf das 7. Forschungsrahmenprogramm und 500 Mio. Euro (+ 3,4 %) auf das der Förderung von Spitzentechnologie dienende Programm für Wettbewerb und Innovation (CIP). Die Mittel für transeuropäische Verkehrs- und Energienetze werden gegenüber 2009 um 1,1 Mrd. Euro aufgestockt (+ 12,7 %) .

Beschleunigte Einbeziehung der EU-12 in die Kohäsionspolitik
2010 steigen die Mittel für die Kohäsionspolitik im Vergleich zu 2009 um 2 % an. Die Mittel im Umfang von 49,4 Mrd. Euro fließen direkt in die 27 EU-Mitgliedstaaten. Die schrittweise Einbeziehung der 2004 und 2007 beigetretenen Mitgliedstaaten (EU-12) wird weitergeführt. Erstmals erhalten diese Länder den größten Teil (52 %) der Mittel aus den EU-Kohäsions- und Strukturfonds. Der Europäische Sozialfonds wird 2010 mit 10,8 Mrd. Euro ausgestattet, die der Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für neun Millionen Unternehmen und Menschen dienen.

Unterstützung für ländliche Gemeinschaften und Förderung einer gesunden Umwelt
Die Mittel für die Agrarpolitik im kaum veränderten Umfang von 43,8 Mrd. Euro tragen dazu bei, dass über sieben Millionen europäische Landwirte als Gegenleistung für den ökologischen Umgang mit ihren Flächen über ein angemessenes Einkommen verfügen. Für die Entwicklung des ländlichen Raums sind höhere Mittel (14,4 Mrd. Euro) angesetzt, insbesondere für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen, den Tierschutz und die Förderung des biologischen Landbaus.

Reaktion auf Erfordernisse jenseits der EU-Grenzen
Auch 2010 wird die EU ärmere Länder unterstützen und ihre Führungsrolle bei der Bewältigung globaler Herausforderungen wie Klimawandel, Ernährungssicherheit und Globalisierung festigen (8,1 Mrd. Euro). Die Entwicklungshilfe der EU im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit wird um 3,9 % auf insgesamt 2,5 Mrd. Euro aufgestockt. Die Mittel für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und für das Stabilitätsinstrument werden ebenfalls erheblich aufgestockt (um 15,9 % bzw. 16,7 %).

Sicherheit für alle – in der EU und an ihren Grenzen
Die Steuerung der Migrationsströme stellt nach wie vor eine gemeinsame Herausforderung für alle EU-Mitgliedstaaten dar. Daher ist 2010 der stärkste Anstieg der Ausgaben bei der Unterstützung der Justiz- und Sicherheitsprogramme zu verzeichnen (+ 16,2 % gegenüber 2009). Aus Mitteln des Außengrenzenfonds werden 208 Mio. Euro zur Verbesserung der Überwachungsinfrastruktur eingesetzt und der Europäische Fonds zur Integration von Drittstaatsangehörigen wird 111 Mio. Euro in die Entwicklung von nationalen Integrationsstrategien investieren.

Das Europäische Polizeiamt (Europol) wird 2010 erstmals 80 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt erhalten, um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung aller Arten von organisierter Kriminalität und Terrorismus zu unterstützen.

[1] Die Verpflichtungsermächtigungen decken sämtliche rechtlichen Verpflichtungen ab, die im laufenden Haushaltsjahr für Maßnahmen eingegangen werden, die in dem betreffenden Haushaltsjahr und ggf. den Folgejahren durchgeführt werden. Jedes Jahr werden dann die jeweils erforderlichen Zahlungsermächtigungen bereitgestellt. Sofern nicht anders angegeben, sind alle aufgeführten Beträge Verpflichtungsermächtigungen.

[2] Die Zahlungsermächtigungen decken die Ausgaben, die bei der Erfüllung der im Laufe des Haushaltsjahres und/oder früherer Haushaltsjahre eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen entstehen.
     
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