Bandion-Ortner unterstreicht Reformbedarf   

erstellt am
16. 12. 09

Wien (bmj) - Im Rahmen eines dreitägigen Seminars der Richtervereinigung zum Thema Laiengerichtsbarkeit im steirischen Fohnsdorf unterstrich Bundesministerin Bandion-Ortner die ihrer Ansicht nach unausweichliche Notwendigkeit einer Reform der Geschworenengerichtsbarkeit.

Gerichtssaal"Das Geschworenengericht. Bereicherung oder Bürde des Rechtsstaats?" lautete das Motto des Seminars, bei dem die Justizministerin betonte, dass die Laiengerichtsbarkeit in der Form "nicht mehr zeitgemäß" sei. Bandion-Ortner: „Die Geschworenen sind überfordert, das habe ich in meiner 15jährigen Tätigkeit als Strafrichterin immer wieder festgestellt.“

Dass Laienrichter bei Kapitalverbrechen und politischen Delikten allein über die Schuldfrage zu entscheiden haben bringe mit sich, dass diese einer großen Belastung ausgesetzt seien, meinte Bandion-Ortner. Sie habe sogar Nervenzusammenbrüche erlebt.

Noch dazu würden die Rechtsfragen, mit denen Laien konfrontiert seien, immer schwieriger. „Oder können Sie beurteilen, ob ein Putativnotwehrexzess vorliegt?“

Sie habe sich viele Jahre lang gedacht, wenn sie einmal etwas zu sagen habe, wolle sie das ändern: „Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen", so Bandion-Ortner, die in Schwurgerichtsfällen künftig Berufs- und Laienrichter gemeinsam entscheiden lassen will.

Das brächte mit sich, dass das Urteil in Zukunft auch begründet werde, sagte Bandion-Ortner.

Dass Geschworene ihren Wahrspruch nicht begründen müssen, hat erst vor kurzem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Bezug auf ein belgisches Urteil als gravierendes Manko gerügt.

Die Justizministerin kündigte in diesem Zusammenhang den "Startschuss" für die beabsichtigten Reformen der Schwurgerichtsbarkeit an. Bis Anfang 2010 soll eine mit hochrangigen Experten bestückten Arbeitsgruppe an, die "beste Lösung" erarbeiten.
     
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