Europäische Bürgerinitiative: NR-Stellungnahme für Jänner geplant   

erstellt am
22. 12. 09

Zivilgesellschaft von EU-Kommission zu Stellungnahmen eingeladen
Wien (pk) - Mit dem Lissabon-Vertrag wird ein neues Instrument der Bürgerbeteiligung geschaffen. Eine Million Bürgerinnen und Bürger können in einer Initiative europapolitische Initiativen setzen, die die Kommission aufgreifen muss. Eine Ablehnung kann nur in begründeter Form erfolgen.

Im Oktober hat der EU-Hauptausschuss zum neuen Bürgerbeteiligungsinstrument in Europa beschlossen: "Unter anderem ist auch darauf zu achten, dass unverzüglich Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung der "Europäischen Bürgerinitiative" mit klaren, einfachen und nutzerfreundlichen Bedingungen für die Wahrnehmung dieses Bürgerrechts vorgelegt werden, damit auch in den nationalen Wahlordnungen die entsprechenden Voraussetzungen so bald wie möglich gesetzt werden können."

Am Dezembergipfel haben die Staats- und Regierungschefs von der Europäischen Kommission eine Umsetzung der Bürgerinitiative bis Mitte 2010 verlangt.

Die Europäische Kommission hat bis 31.Jänner 2010 Parlamente, Institutionen, NGOs und Einzelpersonen zu Stellungnahmen eingeladen.

In dem Umsetzungsprozess sind verschiedene Fragen zu beantworten, die die Europäische Kommission auch in einem eigenen Grünbuch aufbereitet hat: In wie vielen Ländern müssen wie viele Unterschriften gesammelt werden? - Welches Alter gilt für eine Beteiligung?

Im Jänner 2010 wird nun im Nationalrat eine Stellungnahme erarbeitet werden. Auch Stellungnahmen von Organisationen der Zivilgesellschaft zu den von der Kommission zur Diskussion gestellten Fragen sind im Nationalrat willkommen. Stellungnahmen, die bis 15. Jänner 2010 in der Parlamentsdirektion eintreffen, können bei den Überlegungen des Nationalrates bereits mitbedacht werden.

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