Arbeitnehmerförderung wird um die Hälfte aufgestockt   

erstellt am
22. 12. 09

Innsbruck (lk) - Auch im neuen Jahr werden Arbeit und Wirtschaft die Hauptthemen sein. Davon ist LH Günther Platter überzeugt. Den großen Herausforderungen am Arbeitsmarkt begegnet Tirol mit einer Reihe von Maßnahmen. In der letzten Regierungssitzung vor dem Jahreswechsel wurde eine Ausweitung bei den Bildungsförderungen beschlossen. Das Budget wird deutlich angehoben. „Wir arbeiten mit voller Kraft gegen die Krise“, so Platter. LHStv Hannes Gschwentner sieht in der Budgetaufstockung „ein deutliches Signal“. Dass Tirol die schwierige Situation am besten gemeistert hat, sei kein Zufall, sondern Ergebnis der verschiedenen Maßnahmen.

Ziel der neuen Arbeitnehmerförderung ist, dass gerade in schwierigen Zeiten mehr Menschen die höheren Förderungen in Anspruch nehmen können. „Qualifikation, Ausbildung und Weiterbildung sind der Schlüssel zum Arbeitsmarkt“, ermutigt Platter zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen. Aus diesem Grund stockt das Land Tirol die Arbeitnehmerförderung 2010 und 2011 um mehr als 50 Prozent von 3,5 auf 5,3 Millionen Euro auf. Finanziert wird dies aus Rücklagen Insgesamt stehen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im kommenden Jahr zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Eckpunkt der Richtlinien in der Arbeitnehmerförderung neu sind die Erhöhung der Fördersätze, die Ausweitung des Förderkreises und die Anhebung der Einkommensgrenzen. Zusätzlich zu den Verbesserungen bei bestehenden Fördermaßnahmen wurden auch neue Förderinstrumentarien entwickelt. Im heurigen Jahr haben rund 10.000 Personen die verschiedenen Bildungsförderungen in Anspruch genommen. Durch die neuen Richtlinien rechnet LH Platter mit einem Anstieg um 20 bis 30 Prozent.

Die Bildungsförderungen im Überblick
Bildungsgeld update: Ziel der Förderung ist die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften durch einen Beitrag zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss und wird einkommensunabhängig ausbezahlt. In den Jahren 2010 und 2011 beträgt die Förderung maximal 35 Prozent der Kurskosten und maximal 700 Euro pro Jahr. Ab 2012 reduziert sich der Landesbeitrag auf 30 Prozent der Kosten und maximal 500 Euro pro Jahr.
Budget 2010: 2,3 Millionen Euro (2008 1,3 Millionen Euro)

Bildungsdarlehen:
Das zinsenfreie Bildungsdarlehen soll die Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten für die berufliche Fortbildung und zur Erreichung der Selbständigkeit erleichtern. Die Förderung ist einkommensabhängig. Gewährt werden kann ein Darlehen über 80 Prozent der Bildungskosten, maximal 5.000 Euro. Die Rückzahlung beginnt spätestens einen Monat nach Kursende.
Budget 2010: 500.000 Euro (2008: 410.000 Euro)

Umwandlung in verlorenen Zuschuss:
Personen, die ein Bildungsdarlehen in Anspruch genommen haben, können dieses in einen verlorenen Zuschuss umwandeln, sofern aufgrund der Bildungsmaßnahme eine selbständige Tätigkeit aufgenommen wird und diese zumindest sechs Monate ausgeübt wurde.

Ausbildungsbeihilfe:
Die Ausbildungshilfe ist ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten. Sie wird ArbeitnehmerInnen gewährt, die zum Zweck der beruflichen Qualifizierung ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst, die Arbeitszeit reduziert oder ihr aufrechtes Arbeitsverhältnis karenziert haben. Wieder- und ErsteinsteigerInnen können ebenso wie Lehrlinge die Ausbildungshilfe in Anspruch nehmen. Für alle gilt, dass die Bildungsmaßnahme mindestens 15 Wochenstunden beträgt und zwischen zwei Monaten und drei Jahren dauert. Die Förderung in der Höhe zwischen 100 und 300 Euro ist einkommensabhängig und wird als nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss gewährt.
Budget 2010: Lehrlinge 1,4 Millionen Euro (2008: Lehrlingsförderungszuschuss 830.000 Euro)
ArbeitnehmerInnen 1,1 Millionen Euro (2008: Bildungsbeihilfe 905.000 Euro)

Begabtenförderung:
Die Begabtenförderung ist eine Prämie für besondere Leistungen von Lehrlingen während der Berufsausbildung. Die nicht rückzahlbare Einmalzahlung setzt sich aus einem Basisbetrag von 100 Euro für den schulischen Erfolg und einer Zusatzförderung von 25 bis 70 Euro zusammen. Grundlage für die Gewährung der Prämie ist neben dem schulischen Erfolg (zwei „Gut“, ansonsten „Sehr Gut“) die Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb.

Bildungskarenz plus:
Die zeitlich begrenzte (bis 30.6.2012) Sonderförderung zielt darauf ab, Arbeitskräfte auch in schwierigen Zeiten im Unternehmen zu halten und zu attraktiven Bedingungen weiterzubilden. Unternehmen können für maximal 30 MitarbeiterInnen bzw. die Hälfte der Belegschaft um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von 50 Prozent der Ausbildungskosten und maximal 3.000 Euro pro Person ansuchen.

EPU-Förderung:
Für die Anstellung der ersten Arbeitskraft durch Ein-Personen-Unternehmen gewährt das Land den ersten 100 Antragstellern einen regelmäßigen monatlichen Zuschuss zu den Lohnkosten. Der Förderzeitraum beträgt ein Jahr pro Arbeitskraft. Gefördert werden Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungen ab 20 Stunden. Der Zuschuss beträgt je nach Beschäftigungsausmaß und Alter der Arbeitskraft zwischen 150 und 400 Euro monatlich. Die Förderrichtlinie gilt bis 31. August 2011.

Objektförderungen:
Zur Integration benachteiligter oder arbeitsmarktferner Personengruppen, die über die Individualförderungen nicht angesprochen werden, gibt es die Objektförderung als neue Maßnahme. Fördernehmer sind Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Vereine und Genossenschaften oder sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen, die arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Bildungs- und Berufsberatung anbieten.
Die genannten Instrumente der Arbeitsmarktförderung gelten nicht für den Besuch von Schulen, Hochschulen oder Universitäten, für die durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen vorgesehen sind. Bis auf die Sonderförderung Bildungskarenz plus und die EPU-Förderung gelten die genannten Richtlinien bis Ende 2014.
     
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