Ostermayer: Start der EU-Dienstleistungsrichtlinie   

erstellt am
29. 12. 09

Bundeskanzleramt bietet elektronischen Assistenten
Wien (bka/sts) - Heute endet die Umsetzungsfrist für die Dienstleistungsrichtlinie auf EU-Ebene. Das EU-Portal der einheitlichen Ansprechpartner http://ec.europa.eu/eu-go wird in den nächsten Tagen online gehen, in Österreich ist ab heute die Plattform http://www.eap.gv.at erreichbar. Ein in Österreich entwickelter, elektronischer Assistent steht am 1.1.2010 zur Verfügung. Alle Informationen stehen auch in http://HELP.gv.at bereit.

Die Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet alle EU-Länder zur Beseitigung rechtlicher und bürokratischer Hindernisse. Eine Niederlassung im Dienstleistungssektor oder die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen sind ab sofort online möglich.

Dies gilt zum Beispiel für einen Tischler aus Österreich, der sich in Slowenien niederlassen möchte, genauso wie für einen in Österreich niedergelassenen Architekten, der mit dem Bau eines Hauses in Deutschland beauftragt ist, oder einen österreichischen Veranstaltungsmanager, der ein Open-Air-Festival in Ungarn organisieren möchte.

Reduzierte Bürokratie, einfachere Verfahren
Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer: „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft und sind Hauptantriebskraft für Wachstum sowie Beschäftigung. Bei der Expansion in andere Märkte gab es jedoch oft Schwierigkeiten, die notwendigen Informationen über formale Anforderungen zu bekommen. Langwierige und komplizierte Verfahren bei vielen unterschiedlichen Behörden waren notwendig. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie reduziert die Bürokratie, gewährleistet schnellere Verfahren und ermöglicht damit einen leichteren Marktzugang, vor allem auch für kleinere Unternehmen.“

Bei der Geschäftsgründung oder -expansion muss jetzt nicht mehr eine Vielzahl von Behörden - Ministerien, örtliche Behörden, Berufsverbände und andere Stellen – teils auf unterschiedlichen Ebenen (national, regional und kommunal) kontaktiert werden. In jedem EU-Land können diese Informationen jetzt auf elektronischem und damit vereinfachtem Weg eingeholt werden.

Alle EU-Mitgliedstaaten haben ab sofort über das Internet zugängliche Portale mit elektronischen Behördendiensten anzubieten, müssen klare und umfassende Informationen über die Verfahren und konkreten Anforderungen zur Verfügung stellen und die erforderlichen Verfahren (wie zum Beispiel Einholung von Erlaubnissen und Genehmigungen, Erfüllung von Meldepflichten et cetera) online durchführen. Alle Unternehmen können bei dem jeweiligen “einheitlichen Ansprechpartner“ alle angeforderten Informationen und Dokumente auch elektronisch einreichen und erhalten auf dem gleichen Weg eine Antwort.

Online-Assistent in Österreich
Dafür hat das Bundeskanzleramt gemeinsam mit dem Bundesrechenzentrum und der Fachhochschule Joanneum einen Online-Assistenten entwickelt. Dienstleistungswerber werden mit Hilfe eines Frage-/Antwortsystems zu den relevanten Berufsinformationen und Behördenverfahren geführt. Derzeit enthält der Assistent Beschreibungen zu 19 ausgewählten Berufen und den zugehörigen Behördenwegen auf Bundesebene. Ein bedarfsorientierter Ausbau, eine stärkere Vernetzung mit den Landes- und Gemeindeangeboten sowie eine mehrsprachige Version sind für 2010 geplant.

Den Assistenten finden Sie ab 1.1.2010 am österreichischen Portal zur Dienstleistungsrichtlinie http://www.eap.gv.at.

„Mit dieser elektronischen Hilfe wird Österreich seiner Vorreiterrolle im E-Government in Europa gerecht. Diese Innovation ist eine gelungene Verbindung aus Technologie und elektronischer Verwaltung“, freut sich der zuständige Staatssekretär Ostermayer.
     
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