RZB-Handschrift bei neuen weltweiten Garantierichtlinien   

erstellt am
29. 12. 09

Neue Richtlinien für Bankgarantien der Internationalen Handelskammer treten am 1. Juli 2010 in Kraft – RZB eine von sieben internationalen Taktgebern
Wien (rzb) - Am 1. Juli 2010 treten neue, globale Richtlinien für Bankgarantien in Kraft. Dieses Vorhaben wurde im Auftrag der Internationalen Handelskammer, Paris, unter maßgeblicher Mitwirkung der RZB in den letzten zweieinhalb Jahren erarbeitet.

"Die alten Garantierichtlinien wurden bereits in den 1970er Jahren gestaltet und haben das Geschäft von heute nicht mehr widergespiegelt. Umso wichtiger war eine zeitgemäße Überarbeitung im Sinne aller Nutzer", sagt Karl Sevelda, der zuständige Firmenkundenvorstand der RZB. Er freut sich, dass mit Andrea Hauptmann, Leiterin der RZB-Garantieabteilung, die RZB maßgeblich in die Neufassung eingebunden war. Frau Hauptmann war eine von weltweit sieben Expertinnen und Experten aus Banken, Wissenschaft und Interessensvertretungen, die bei der Ausarbeitung dieser Richtlinien die Federführung inne hatten.

"Eine Überarbeitung der Richtlinien war nötig, um den schon längst erfolgten Sprung ins Zeitalter einer globalisierten Wirtschaft auch in den Garantierichtlinien formal nachzuvollziehen", fasst Andrea Hauptmann die Arbeit in den Gremien zusammen.

Garantien sichern Zahlungen und Leistungen
Garantien sind ein Kernprodukt im Bankgeschäft und sind vom Privatkundengeschäft bis hin zum Kommerzkundenbereich zu finden. Sie dienen der Zahlungs- und Leistungssicherung bei internationalen Verträgen und Projekten. Mit jährlich mehr als 4.000 begebenen Garantien ist die RZB die Nummer 1 in Österreich. Sie hat damit ein Volumen von rund 12 Milliarden Euro abgesichert. Weltweit werden jährlich Garantien im Wert von hunderten Milliarden Euro erstellt.

Nach jahrelangen Verhandlungen verabschiedete die Internationale Handelskammer nun die neuen Regeln („Einheitliche Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien/Uniform Rules for Demand Guarantees“). Die Regeln sorgen für Konsens und faire Balance zwischen Banken, Kunden und Interessensgruppen. Sie umfassen 35 Artikel und regeln den gesamten Lebenszyklus einer Garantie beginnend mit Annahme, Antrag, Absicherung, Inanspruchnahme, Zahlung bis hin zu möglichen Streitfällen. Die Neufassung der Richtlinien wird in Kürze auf der Website der Internationalen Handelskammer publiziert: http://www.iccwbo.org
     
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