Regierung sucht Einigung bei Erstaufnahmezentrum  

erstellt am
13 01. 10

Fekter: Zusätzliche Asyl-Erstaufnahmestelle außer Streit gestellt
Gemeinsamer Fahrplan mit Bundesminister Darabos festgelegt
Wien (övp-pk) - "Angesichts steigender Asylantragszahlen und 1000 neuen Asylwerbern pro Monat haben Verteidigungsminister Norbert Darabos und ich bei unserem gemeinsamen Gespräch die Notwendigkeit einer zusätzlichen Asyl-Erstaufnahmestelle klar außer Streit gestellt", so Innenministerin Dr. Maria Fekter. "Weiters haben wir zusammen einen Fahrplan vereinbart, in dem die Regierungspartner mögliche umsetzbare Alternativstandorte zu Eberau ausloten", so Fekter weiter.

Bis Ende Jänner wird mit Unterstützung von Experten ein Paket erarbeitet, welches anschließend dem Ministerrat zur weiteren Beratung vorgelegt wird. Im ersten Schritt werden die Landeshauptleute und die Bundesimmobiliengesellschaft eingeladen mögliche Standorte zu nennen. Zudem prüft das Innenministerium, ob es geeignete ressorteigene Gebäude mit mehr als 1000m² gibt. Weiters wird auch deren rechtliche Umsetzbarkeit geprüft.

"Bei 1000 neuen Asylwerbern pro Monat brauchen wir dringend ein zusätzliches Erstaufnahmezentrum um Traiskirchen und Thalham zu entlasten", so die Ministerin. "Klar ist, dass es Begeleitmaßnahmen für dieses Projekt braucht. Daher werden wir einen verfassungs- und menschenrechtskonformen Entwurf für die Anwesenheitspflicht von Asylwerbern ausarbeiten", so Fekter. "Denn ich nehme die wirklichen Sorgen der Menschen ernst."  

 

Darabos: Genereller längerer Freiheitsentzug für alle Asylwerber wird nach wie vor abgelehnt - verfassungswidrig
Klarstellung: SPÖ gegen Einsperren von Flüchtlingen ohne Grund
Wien (sk) - Zu aktuellen Medienberichten stellt Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) klar: "Die SPÖ ist gegen die generelle Inhaftierung oder das Einsperren von Flüchtlingen. Eine Haft ohne Grund wird es mit der Sozialdemokratie nicht geben." Jeder Bericht, der einen "Schwenk", eine "Wendung", ein "Umfallen" oder eine "Relativierung" der SPÖ in dieser Angelegenheit hin zu einem "Ja" zu "Hausarrest", "Haft" oder ähnlich zu bewertenden Begriffen behauptet oder andeutet, entspreche nicht der Realität und sei zurückzuweisen.

Seitens der SPÖ sei man der Überzeugung, dass genereller Freiheitsentzug für sämtliche Asylwerber über eine längere Zeitpanne verfassungswidrig ist und der Menschenrechtskonvention widerspricht, so Darabos. "Diese Ansicht hat sich weder nach der Aussprache mit der Ministerin Fekter am Montag noch nach dem Ministerrat am Dienstag geändert", sagt Darabos. Eine Reihe der renommiertesten Verfassungsjuristen teile bekanntlich diese Rechtsansicht ebenfalls.

Im Übrigen weist Darabos darauf hin, dass laut dem bereits geltenden Asylgesetz eine vorübergehende Festnahme eines Asylwerbers (bis zu 72 Stunden) unter bestimmten Umständen, im Einzelfall und als letztes Mittel möglich sei, sollte sich dieser dem Zulassungsverfahren und den von den Asylbehörden gesetzten Terminen entziehen.

 

Hofer: Haltung der SPÖ ist scheinheilig
FPÖ verurteilt Zahlung von Arbeitslosengeld an strafffällige Asylwerber
Wien (fpd) - Im Zusammenhang mit den täglich wechselnden Aussagen der SPÖ-Spitzen zum Thema Asyl fordert FPÖ-Vizebundesparteiobmann NAbg. Ing. Norbert Hofer die Bundesregierung auf, die Zahlung von Arbeitslosengeld an strafffällige Asylwerber zu stoppen. Norbert Hofer: "Dieser Umstand ist bis heute kaum jemandem in Österreich bekannt. Wenn über straffällig gewordene Asylwerber - aus welchem Grund auch immer - nicht sofort ein Aufenthaltsverbot verhängt wird oder diese nicht in Schubhaft genommen werden, kommt es nach der Verbüßung der Haftstrafe immer wieder zur Auszahlung des gemäß § 66a Arbeitslosenversicherungsgesetz verliehenen Anspruches auf Auszahlung des Arbeitslosengeldes. Das ist schlichtweg ein Skandal und muss daher abgestellt werden."

In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit kann es nicht sein, so Hofer, dass strafffällige Asylwerber statt in die Heimat abgeschoben zu werden hierzulande Arbeitslosengeld kassieren. Das Auszahlen von Arbeitslosengeld hatte in Österreich bisher den Zweck, den entlassenen Haftgefangenen zu resozialisieren. Hofer: "Eine solche, wie Statistiken belegen leider oft erfolglose, Resozialisierung ist bei straffällig gewordenen Asylwerbern auf Grund der notwendigen Abschiebung mit Sicherheit nicht erforderlich, weshalb der Verlust des Anspruches auf Auszahlung des Arbeitslosengeldes auch sachlich gerechtfertigt ist."

Die FPÖ fordert die SPÖ auf, ihren großen - wenn auch dissonanten - Tönen auch Taten folgen zu lassen und Asylmissbrauch und den Missbrauch von Arbeitslosengeld durch Asylwerber abzustellen. Aufgrund der Vorgänge rund um die Errichtung eines weiteren Erstaufnahmezentrums wird Hofer mit seinen Fraktionskollegen am 29. Jänner einen Misstrauensantrag gegen Innenministerin Fekter einbringen. Das Abstimmungsverhalten der SPÖ, vor allem aber der aus dem Burgenland stammenden Mandatare der SPÖ, wird von wesentlicher Bedeutung sein. Denn die SPÖ-Burgenland hat den Rücktritt der Innenministerin gefordert.

 

 Korun: Bund hat Möglichkeit zur Unterbringung
Ein drittes großes Asylerstaufnahmezentrum sei nicht notwendig
Wien (grüne) - Die Grünen haben im Zuge der aktuellen Asyl-Debatte eine Lösung ohne Beteiligung der Bundesländer vorgeschlagen. Durch die bestehende 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern habe die Regierung die Möglichkeit, Asylwerber in Bundesquartieren in allen Ländern unterzubringen, erklärte die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun am 13.01. bei einer Pressekonferenz. Derzeit gebe es allerdings nur zwei solcher Bundesquartiere, weshalb man noch weitere finden müsse.

Ein drittes großes Asylerstaufnahmezentrum sei nicht notwendig, meinte Korun abermals. Stattdessen solle man Asylwerber auf alle Bundesländer aufteilen, um die bestehenden Lager in Traiskirchen und Thalham zu entlasten. Dafür brauche man die Länder auch gar nicht, denn nach bestehender Gesetzeslage könne der Bund Asylwerber in eigenen Bundesquartieren unterbringen. Die Regierung solle "in Angriff nehmen, was sie kann und was sie darf", forderte Korun.
Fekters "Idee" ist verfassungswidrig

Zur Zeit gebe es allerdings nur Bundesquartiere in Bad Kreuzen (OÖ) und in Reichenau an der Rax (NÖ). Weitere Quartiere, etwa alte Kasernen, müssten also erst gefunden werden, räumte die Grüne Abgeordnete ein. Wie viele solcher kleinen Zentren benötigt würden, hänge von der jeweils aktuellen Zahl an Asylsuchenden ab.

Kritik übte Korun erneut am Vorschlag von Innenministerin Maria Fekter (V), Asylwerber während der Erstabklärung zu internieren: Diese Idee sei auch ohne einen entsprechenden Gesetzestext verfassungswidrig - dies belegten unter anderem die Europäische Menschenrechtskonvention oder das Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit.

Die von Fekter angegebene durchschnittliche Dauer von 28 Tagen für die Erstabklärung entspreche im Übrigen nicht der Wahrheit, so Korun. In einer Anfragebeantwortung von März 2009 habe Fekter selbst erklärt, dass sich manche Fälle über ein Jahr ziehen würden - mit Stichtag 27. Jänner 2009 seien demnach beim Bundesasylamt neun Verfahren über die Klärung, welches Land im Rahmen des Dublin-Abkommens für den Betroffenen zuständig ist, seit über einem Jahr anhängig gewesen. Hinzu kommen würden beim Dublin-Verfahren außerdem Probleme mit anderen Ländern, Griechenland oder Italien etwa würden bei Anfragen anderer Staaten erst nach sechs Monaten tätig.

 

Landesregierung beschließt Volksbefragung am 21. März 2010
LH Niessl: "Ein derartiges Projekt kann nicht gegen den Willen der Bevölkerung errichtet werden!"
Eisenstadt (blms) - In der ersten Regierungssitzung des neuen Jahres hat am 12.01. die Burgenländische Landesregierung auf Antrag von Landeshauptmann Hans Niessl die Durchführung einer Volksbefragung zur Errichtung einer Asyl-Erstaufnahmestelle für das Gebiet der Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf am 21. März 2010 beschlossen. Der Beschluss erfolgte einstimmig - allerdings ohne die Stimme von Landeshauptmann-Stellvertreter Steindl, der an der Sitzung nicht teilnahm. "Ein derartiges Projekt kann nicht gegen den Willen der Bevölkerung errichtet werden. Das Ergebnis dieser Volksbefragung muss bindend sein", so der Landeshauptmann.
Die Fragestellung lautet: "Sind Sie dafür, dass die Burgenländische Landesregierung die Pläne und Vorhaben der Frau Bundesministerin für Inneres Maria Fekter unterstützt und Landesinfrastruktur bereitstellt, damit in Ihrer Gemeinde eine Erstaufnahmestelle für Asylwerberinnen und Asylwerber errichtet werden kann?"
     

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