Europaparlament prüft Hahn   

erstellt am
13 01. 10

Länder und Gemeinden formulieren indessen ihre Erwartungen an den designierten EU-Regionalkommissar
Brüssel/Innsbruck (cor.europa) - Die österreichischen Länder- und Gemeindevertreter im Ausschuss der Regionen der Europäischen Union (AdR) haben vor der offiziellen Anhörung durch das Europäische Parlament ihre Erwartungen an den designierten EU-Kommissar für Regionalpolitik, Dr. Johannes Hahn, formuliert. Der AdR nimmt durch seinen Präsidenten Luc Van den Brande offiziell an der Anhörung am 14.01. in Brüssel teil.

DDr. Herwig Van Staa, Präsident des Tiroler Landtages und Vorsitzender der österreichischen Delegation im Ausschuss der Regionen (AdR), sieht vor allem in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und territorialen Kohäsion wichtige neue Impulse für Europa und hofft daher, dass der künftige EU-Kommissar für Regionalpolitik gerade diesen Bereichen einen zentralen Stellenwert zukommen lässt. Von entscheidender Bedeutung sei, dass die finanziellen Mittel für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auch in der kommenden Förderperiode nicht nur erhalten bleiben, um laufende Projekte nicht zu gefährden, sondern auch weiter ausgebaut werden.

Die Erwartungen des Österreichischen Städtebundes fasst dessen Präsident, der Wiener Bürgermeister Dr. Michael Häupl, ebenfalls Mitglied im Ausschuss der Regionen, folgendermaßen zusammen: "Ich erwarte mir generell, dass die neue Kommission in den anstehenden wichtigen Entscheidungen in den kommenden Jahren die Anliegen der Städte und Gemeinden berücksichtigt. Da geht es - neben der Frage der künftigen Kohäsionspolitik - vor allem um die Situation der Städte und Gemeinden in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise und wie sie ihre Aufgaben innerhalb des europäischen Binnenmarkts erbringen können. Der nun in Kraft getretene Vertrag von Lissabon stärkt die Position der Regionen, Städte und Gemeinden in Europa. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht wird als Bestandteil der jeweiligen nationalen Identität anerkannt. Endlich wird auch dem oft zitierten "Subsidiaritätsprinzip" eine stärkere Bedeutung erwiesen; Städte und Gemeinden erhalten damit die Möglichkeit zu erweiterten Mitwirkungs- und Konsultationsrechten im europäischen Umfeld. Europas Regionen, Städte und Gemeinden werden die Kommission daran messen, welche „Begleitmusik“ sie zum Vertrag spielen wird. Denn da hat in der Vergangenheit oft die Harmonie gefehlt."

Der Österreichische Gemeindebund, der mit zwei Mitgliedern im AdR vertreten ist, hat eine hohe Erwartungshaltung an den neuen EU-Regionalkommissar: „Gerade in den letzten Jahren haben wir sehr deutlich gesehen, welch ungeheuer wichtige Rolle die Regionen und kleineren Einheiten in einer globalisierten Welt spielen“, so Gemeindebund-Präsident Bgm. Helmut Mödlhammer. „Die Kraft kommt von unten, das sieht man an hunderten regionalen Projekten und Ideen. Hier hat die Europäische Union eine große Verantwortung, solche Projekte und Ideen zu unterstützen. Johannes Hahn verfügt als langjähriger Kommunalpolitiker über entsprechende Erfahrungen, ich erwarte mir, dass er einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung und Unterstützung der Regionen von Seiten der EU legt“, so Mödlhammer.

EU-Ausschuss der Regionen vertritt lokale und regionale Interessen in Brüssel
Der Ausschuss der Regionen wird bei der Anhörung des neuen EU-Regionalkommissars auch vor Ort vertreten sein, um die Forderungen der Regionen und Kommunen Europas vorzubringen. AdR-Präsident Luc Van den Brande (Belgien) wird am Hearing teilnehmen und die gemeinsamen Positionen der europäischen Städte und Regionen zu den wichtigsten Zukunftsfragen präsentieren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der AdR-Website.


Der Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU. Seine 344 Mitglieder aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten haben den Auftrag, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die durch sie vertretene Bevölkerung in den Beschlussfassungsprozess der EU einzubinden und sie über die EU-Politik zu informieren. Österreich entsendet 12 Gemeinde- und Landespolitiker in den Ausschuss der Regionen, dessen neue fünfjährige Mandatsperiode im Februar 2010 beginnt.

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat sind verpflichtet, den AdR in den für die Städte und Regionen relevanten Politikbereichen anzuhören. Der AdR kann den Europäischen Gerichtshof anrufen, wenn seine Rechte verletzt wurden, oder wenn er der Auffassung ist, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt bzw. dass regionale oder lokale Kompetenzen missachtet werden.
     
Informationen: http://www.cor.europa.eu    
     
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