Wieder begünstigte Rückzahlung der Wohnbauförderung möglich   

erstellt am
22 01. 10

Blachfellner: Bis zu 40 Prozent der Wohnbauförderungs-Schulden können erlassen werden
Salzburg (lk) - Auch heuer bietet die Wohnbauförderung auf Initiative von Landesrat Walter Blachfellner den Menschen wieder die Möglichkeit, die gewährte Wohnbauförderung für Eigentumswohnungen, Reihenhäuser und Eigenheime zu günstigen Bedingungen vorzeitig zurückzuzahlen. Darauf wies Wohnbaureferent Landesrat Walter Blachfellner am 22.01. hin. Zwischen zehn und maximal 40 Prozent der Wohnbauförderungs-Schulden erlässt das Land jenen Personen, die vorzeitig das Geld zurückzahlen.

Geld kommt Wohnungssuchenden und Umweltschutz zugute
"Zugute kommt diese Aktion nicht nur den Kunden der Wohnbauförderung, indem sie ihre Wohnbauförderungsschulden loswerden, sondern auch den Wohnungssuchenden und dem Umweltschutz. Das vorzeitig zurückfließende Geld bleibt nämlich im Wohnbauförderungskreislauf und wird wieder für die Förderung der Errichtung oder Sanierung von Wohnraum verwendet", betonte Blachfellner. Durch diese Rückzahlungen sind seit Inkrafttreten der jüngsten Verordnung im Jahr 2005 um die 90 Millionen Euro früher in das Budget der Wohnbauförderung zurückgeflossen.

Nötig für eine Bewilligung des Antrags ist unter anderem, dass die Förderungszusicherung bereits mindestens acht Jahre zurückliegt und die einkommensbezogen berechnete Restlaufzeit mindestens 2,5 Jahre beträgt. Entscheidend ist auch die Art der Förderung.
     
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