Die Europäische Bürgerinitiative nimmt Konturen an   

erstellt am
29 01. 10

Stellungnahme zum Grünbuch der Kommission im EU-Unterausschuss
Wien (pk) - Die im Reformvertrag von Lissabon verankerte Europäische Bürgerinitiative nimmt langsam Gestalt an. In Hinkunft verfügen EU-Bürgerinnen und -Bürger erstmals über ein EU-weites Instrument der direkten Demokratie. Mittels einer EU-Bürgerinitiative, die von einer Million Unterschriften aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedsländern unterstützt werden muss, besteht die Möglichkeit, die Europäische Kommission aufzufordern, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten.

Ziel ist es, damit der europäischen Demokratie eine neue Dimension zu verleihen und unter anderem die öffentliche Debatte über europäische Themen zu beleben. Die Bürgerinitiative soll zu einer besseren Einbindung der BürgerInnen und der organisierten Zivilgesellschaft in die Gestaltung der EU-Politik beitragen.

Da der Reformvertrag nur die Grundsätze für die genannte Bürgerinitiative festlegt, müssen das konkrete Verfahren und die Bedingungen vom EU-Parlament und vom Rat auf Vorschlag der Kommission in einer eigenen Verordnung festgelegt werden. In einem eigens dafür erstellten Grünbuch hat nun die EU-Kommission Vorschläge zur genaueren Durchführung ausgearbeitet und im Interesse einer koordinierten Vorgangsweise die EU-Mitgliedstaaten gebeten, dazu Stellung zu nehmen.

Die Mitglieder des EU-Unterausschusses haben in diesem Zusammenhang heute einstimmig eine Stellungnahme beschlossen.

Darin vertreten sie die Auffassung, dass die UnterzeichnerInnen einer Bürgerinitiative aus mindestens sechs Mitgliedstaaten kommen sollten. Damit wäre das geforderte Kriterium der "erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten" erfüllt, andererseits könnte man damit einen allzu hohen Schwellenwert vermeiden, heißt es in dem Papier. Die Abgeordneten machen in diesem Zusammenhang auch darauf aufmerksam, dass das Anliegen einer Bürgerinitiative nicht notwendigerweise ein flächendeckendes Unionsanliegen betreffen muss. Darüber hinaus sprechen sie sich dafür aus, dass die Mindestzahl von Unterschriften aus jedem der beteiligten Mitgliedstaaten mit 0,2 % der Wahlberechtigten des betreffenden Landes festgelegt werden sollte. Das Mindestalter für die Beteiligung an einer Europäischen Bürgerinitiative wäre laut Stellungnahme der Ausschussmitglieder an das jeweilige Wahlalter des Mitgliedstaats zu koppeln.

Weiters sollten sich Gegenstand und Ziele des Vorschlags, zu dem die EU-Kommission aufgefordert wird tätig zu werden, klar aus der Bürgerinitiative ergeben. Die Verpflichtung, die Initiative in einen Gesetzestext zu kleiden, würde eine unüberwindbare Hürde darstellen, argumentieren die Abgeordneten. Des weiteren äußern sich die Ausschussmitglieder zu organisatorischen Fragen.

Die Stellungnahme wird nun durch die Präsidentin des Nationalrats an die zuständigen Institutionen der EU weitergeleitet.
     
zurück