Salzburg: 15a-Vereinbarung über Helmpflicht beim Wintersport kundgemacht   

erstellt am
29 01. 10

Kostenloser Newsletter auf der Landes-Website unter http://service.salzburg.gv.at/news
Salzburg (lk) - Drei Verordnungen der Landesregierung, eine Verordnung der Landeshauptfrau, eine 15a-Vereinbarung sowie ein Gesetz wurden am 29.01. im Salzburger Landesgesetzblatt als Nummern 7 bis 12 des Jahrganges 2010 auf der Landes-Website unter http://www.salzburg.gv.at kundgemacht. Unter http://service.salzburg.gv.at/news kann man kostenlos einen Newsletter, der über neu kundgemachte Landesgesetzblätter informiert, abonnieren.

Das Landesgesetzblatt Nummer 7 enthält eine Verordnung der Salzburger Landesregierung betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Gemeinde Anif für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Gemeinde Anif – Projekt an der B 159 Salzachtal Straße). Eine Verordnung der Landeshauptfrau, mit der die Tierkörperbeseitigungs-Verordnung 2004 geändert wird, ist Inhalt des Landesgesetzblattes Nummer 8. Nummer 9 betrifft eine Vereinbarung gemäß Art 15a Abs 2 B-VG über die Helmpflicht beim Wintersport. Diese Vereinbarung verpflichtet das Land, ein Gesetz über die Helmpflicht beim Wintersport zu beschließen. Der Landtag wird über dieses Gesetz bei der Haussitzung am Mittwoch, 3. Februar, abstimmen. Bei Beschluss wird das Gesetz am 1. Juli 2010 in Kraft treten.

Darüber hinaus wurden noch zwei Verordnungen der Salzburger Landesregierung, mit der die Rückzahlungsbegünstigungs-Verordnung 2005 geändert wird (Nummer 10) beziehungsweise mit der die Soziale Dienste-Verordnung geändert wird (Nummer 11) sowie ein Gesetz, mit dem das Jagdrechtsabgabegesetz nochmals geändert wird (Nummer 12), kundgemacht.
     
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