Spindelegger: Herrschaft des Rechts im ureigenen Interesse Europas   

erstellt am
28 01. 10

Spindelegger Diskussionsleiter am Weltwirtschaftsforum in Davos zu „Rule of Law“
Davos (bmeia) – „Strengthening the Rule of Law“ lautet der Titel eines hochrangig besetzten Panels, bei dem Außenminister Michael Spindelegger am 28.01. beim Weltwirtschaftsforum in Davos mit Experten wie David Kennedy, Direktor des Instituts für Luis Völkerrecht und internationale Entwicklung an der Harvard Law School, Moreno-Ocampo, Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und und Joseph E. Stiglitz, Professor an der Columbia University, diskutierte. Dabei ging es insbesondere um die Fragestellung, wie die globale Rechtssicherheit gestärkt und besser durchgesetzt werden könnte. Was sind heute die größten Hindernisse, um dieses Ziel zu erreichen und welche neuen Ansätze und Möglichkeiten könnte man dabei andenken?

Spindelegger skizzierte dabei die Bedeutung der Herrschaft des Rechts als Leitgedanken der Außenpolitik: „Für ein kleineres Land wie Österreich ist die Herrschaft des Rechts kein Wahlfach, sondern ein Pflichtprogramm. Herrschaft des Rechts und menschliche Sicherheit sind untrennbar miteinander verbunden. Ohne den einen, kann es das andere nicht geben“, unterstrich der Außenminister. „Unser Einsatz für Frieden und Sicherheit wurzelt in der festen Überzeugung, dass Recht vor Macht gehen muss. Auf internationaler Ebene kann es keinen rechtsfreien Raum geben. Österreich hat daher die Herrschaft des Rechts auch ins Zentrum seiner Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat gestellt.“

Der Außenminister verwies auf Österreichs Erfahrungen mit diesem Thema im UN-Sicherheitsrat und auf die Schwierigkeiten, die sich in der Praxis immer wieder stellen. Jüngste Beispiele seien etwa die Diskussionen rund um den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den Präsidenten des Sudan, Omar Al-Bashir, wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Darfur und die Vorarbeiten auf die Resolution 1894 zum Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten: „Die Debatten im Vorfeld der Resolution zum Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten, die im November im UN-Sicherheitsrat unter österreichischem Vorsitz angenommen wurde, zeigten neuerlich, dass hier hartnäckige Überzeugungsarbeit gefragt ist.“ Besonders umstritten waren gerade jene Teile der Resolution, die sich mit der Schutzverantwortung von Staaten gegenüber Zivilisten und den Möglichkeiten der Sanktionierung von Verbrechen gegen Zivilisten befassten. „Hier musste buchstäblich um jedes Wort gerungen werden“, so Spindelegger.

Abschließend betonte Minister Spindelegger: „Um dem „rule of law“ jene Geltung zu verleihen, die erforderlich ist, um Gesellschaften spürbar weiter zu entwickeln, dürfen wir nicht bei internationalen Konventionen und dem Völkerrecht stehen bleiben. Es ist es notwendig, gesamthafte, nachhaltige Konzepte zu entwickeln, die soziale und kulturelle Bereiche ebenso mit umfassen wie wirtschaftlichen Fortschritt“.
     
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