Urteile: Religiöse Motive dürfen kein Milderungsgrund sein  

erstellt am
03 02. 10

Kaltenegger: Hart gegen Gewalt in der Familie
Religiöse Motive dürfen kein Milderungsgrund bei Gewalt in der Familie sein – Ehrenmorde und Zwangsehen müssen härter geahndet werden.
Wien (övp-pd) - Gewalt in der Familie ist ein ernstzunehmendes Problem. Religiöse Motive dürfen dafür kein Milderungsgrund sein, fordert Generalsekretär Fritz Kaltenegger nicht zuletzt wegen eines entsprechendes Falles, in der ein Mann seine Ehefrau schwer verletzt hat, weil sie sich scheiden lassen wollte. Kaltenegger: „Es ist Aufgabe der Politik, den gesetzlichen Rahmen zu ändern oder zu verschärfen, so dass es nicht zu solchen Urteilen kommt.“

Strafgesetzbuch reformieren
Fritz Kaltenegger schlägt daher mehrere Reformen vor, um der Gewalt in der Familie wie im erwähnten Fall einen Riegel vorzuschieben:

  • Im Strafgesetzbuch soll ausdrücklich festgehalten werden, dass religiöse Motive für Verbrechen kein Milderungsgrund sein dürfen.
  • Er will noch weiter gehen: Gewalt und gefährliche Drohungen aus religiösen Motiven sollen zu höheren Strafen führen, indem sie als Verbrechen mit besonderer Erschwerung gelten. Kaltenegger denkt hier etwa an Ehrenmorde oder die grausame Praxis der Genitalverstümmelung
  • Zwangsheirat, Zwang zum Tragen einer Burka, die Verweigerung des Zugangs zu Bildung und Arbeit und andere erzwungene Verhaltensweisen müssen härter bestraft werden.


Nun soll zügig ein Gesetzesvorschlag vorbereitet werden, um der Gewalt einen Riegel vorzuschieben. 


 

Winter: Opfer von kulturell-religiös motivierter Gewalt brauchen mehr Hilfe!
Justizministerin wacht endlich auf - zusätzlich zu Strafrechtsänderungen auch Notwohnungen für unterdrückte Frauen nötig
Wien (fpd) - Die FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter fordert ein Gesamtpaket zur Unterstützung von Opfern religiös oder kulturell motivierter Gewalt: "Dass die Justizministerin endlich aufwacht nach dem Skandalurteil, wonach zahlreiche Messerstiche und Schläge mit einem Eisenrohr kulturbedingt nur als versuchter Totschlag zu werten seien, ist allerhöchste Zeit", stellt Winter fest. Alleine die Klarstellung, dass religiöse Motive vor Gericht kein Milderungsgrund sein dürfen, löse das Problem allerdings nicht, so Winter.

"Wir haben durch die ungezügelte Massenzuwanderung Probleme importiert, die sich nicht einfach durch eine Anpassung des Strafgesetzbuches aus der Welt schaffen lassen", erklärt Winter. Die Lebensweise vieler muslimischer Zuwanderer stehe in völligem Gegensatz zu den gesellschaftlichen Normen einer aufgeklärten Gesellschaft. "Wo Frauen nicht arbeiten und sich weiterbilden dürfen, zur Verschleierung und zur Heirat gezwungen werden, in besonders radikalen Kreisen sogar Genitalverstümmelungen durchgeführt und Morde als taugliches Instrument zur Wiedererlangung von Ehre betrachtet werden, muss auch die Politik härter reagieren. Es kann nicht sein, dass mache Politiker vor solchen Zuständen die Augen verschließen und schwer erkämpfte Frauenrechte auf dem Multi-Kulti-Altar opfern", kritisiert die steirische Abgeordnete.

Ergänzend zur nötigen Verschärfung und Konkretisierung des Strafrechts müsse man Menschen - vor allem sind es Frauen - Hilfe anbieten, wenn sie aus ihrer Gefangenschaft ausbrechen wollen. Das Regierungsprogramm sehe etwa betreute Wohnungen für Opfer von Zwangsheirat vor. Das endlich umzusetzen allein geht für Winter nicht weit genug: "Auch wenn Frauen freiwillig heiraten, willigen sie damit nicht in lebenslange Unterdrückung ein. Die Wohnungen müssen zudem nicht nur betreut, sondern auch gut beschützt sein, weil viele dieser Frauen vom ersten Moment an in Lebensgefahr schweben, wenn sie sich aus der familiären Gefangenschaft befreien."

"Unterdrückung und Gewalt gegen Frauen haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Daher müssen sie - unabhängig von Kultur und Religion der Täter - gesellschaftlich geächtet werden. Der Anpassungsdruck auf die Täter muss ebenso verstärkt werden wie die Information für die Opfer", fordert Winter eine breite Kampagne auf politischer wie auch gesetzlicher Ebene.

 

Stadler begrüßt Verschärfung
Aber auch besseren Schutz religiöser Lehren gefordert
Wien (bzö) -Unterstützung für die Pläne von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, den religiösen Hintergrund von Verbrechen künftig strafrechtlich stärker berücksichtigen zu wollen, kommt von BZÖ-Justizsprecher Ewald Stadler. "Gerade Verbrechen aus religiösen Motiven müssen in einer modernen Gesellschaft streng bestraft werden, denn Verbrechen im Namen der Religion haben im Österreich des Jahres 2010 gar nichts mehr verloren. Egal ob Ehrenmorde, Zwangsehen oder Problemgurus, hier hat der Staat mit der vollen Härte des Gesetzes einzugreifen und zu bestrafen", betont Stadler.

Der BZÖ-Justizsprecher verlangt aber im Gegenzug einen verbesserten Schutz der Religionen vor Herabwürdigung. "So wie wir den Missbrauch der Religion nicht tolerieren dürfen, so ist es auch die Aufgabe des Staates, die Unversehrtheit der Religionen und die freie Religionsausübung vor bewussten Herabwürdigungen zu schützen", verlangt Stadler einen Ausbau des Paragraphen 188 StGB, der die Herabwürdigung religiöser Lehren regelt.

 

 Steinhauser vehement gegen Schaffung von Kulturdelikten
Kultureller Hintergrund weder Rechtfertigungsgrund noch Argument für strengere Strafen
Wien (grüne) - "Die jüngste Forderung von Justizministerin Bandion-Ortner religiös motivierte Gewalt, wie Ehrenmorde oder Genitalverstümmelung im Strafgesetzbuch besonders zu regeln, ist ideologischer Unsinn", reagiert der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser. Diese Delikte sind ohnedies schon strafbar. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein kaltblütiger Mord aus Rache eines Österreichers anders beurteilt werden soll, als ein Mord eines Türken, der vielleicht aus falschen Ehrvorstellungen gehandelt hat.

Wer, wie die Grünen, beim jüngst diskutierten Urteil, kulturelle Zuschreibungen als Rechtfertigung ablehnt, muss auch konsequent gegen die Schaffung von Kulturdelikten eintreten. Für Steinhauer ist klar: Allgemeine kulturelle und religiöse Hintergründe dürfen keinen Einzug ins Strafgesetzbuch halten. Weder als Rechtfertigung für ein Verhalten, noch als Argument für eine strengere Bestrafung. "Es wäre schlimm, wenn politische und gesellschaftliche Auseinandersetzungen jetzt durch ideologisch geprägte Delikte über das Strafgesetzbuch ausgetragen werden", schließt Steinhauser.
 

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