Grünes Licht für Medienförderung privater Rundfunkveranstalter  

erstellt am
03 02. 10

Ostermayer: Erfolgreiche Einigung mit EU-Kommission
RTR entscheidet über Mittelvergabe nach Stellungnahme des Fachbeirates "Medienförderung"
Wien (bpd) - Nach der erfolgreichen Verhandlung und dem Abschluss des ORF-Wettbewerbsverfahrens konnte jetzt auch die Notifikation der Medienförderung für private Rundfunkveranstalter in der Höhe von 6 Millionen Euro pro Jahr erfolgreich abgeschlossen werden.

"Eine kluge und ausgewogene Vorbereitung hat diese Einigung mit der EU-Kommission ermöglicht", so Staatssekretär Josef Ostermayer. "Wir konnten nach dem ORF-Wettbewerbsverfahren eine zweite wichtige Verhandlung erfolgreich abschließen, auch diesmal mit Kommissarin Kroes."

Ingesamt stehen jetzt 5 Millionen Euro für kommerzielle sowie 1 Million Euro für nichtkommerzielle Rundfunkbetreiber zur Verfügung. Österreich hat angekündigt, die Förderung im Jahr 2012 einer Evaluierung zu unterziehen, dies wurde so auch mit der Kommission vereinbart.

"Zusammen mit 5 Millionen Euro aus dem Budget 2009 stehen 2010 insgesamt 10 Millionen Euro für kommerzielle Betreiber zur Verfügung. Wir haben uns mit dem Koalitionspartner darauf geeinigt, diese Höhe auch im Jahr 2011 zu ermöglichen und schrittweise auf 15 Millionen Euro zu erhöhen." Auch die Förderung für nichtkommerzielle Betreiber soll entsprechend erhöht werden.

Über die Vergabe der Mittel entscheidet nach einer Stellungnahme des fünfköpfigen Fachbeirates "Medienförderung" unter dem Vorsitz von Prof. Michael Holoubek der Fachbereich Rundfunk in der RTR-GmbH.
Kurzfassung der Medienförderungsrichtlinien


I. Förderrichtlinie Privatrundfunkfonds – PRRF

Förderziele:
* Förderung der Vielfalt und Qualität des privaten Angebots
* Förderung des lokalen und regionalen Programmangebots
* Beitrag zur Förderung der österreichischen Kultur
* Förderung des österreichischen und europäischen Bewusstseins
* Förderung der Information und Bildung der Bevölkerung

Aufteilung der Mittel:
* 5 Millionen Euro für kommerzielle Rundfunkveranstalter:
o 60 Prozent für private Fernsehveranstalter
o 40 Prozent für private Hörfunkveranstalter

Davon jeweils:
* 80 Prozent Inhalte- und Projektförderung (Sendungen, Sendereihen oder Sendungsteile)
* 10 Prozent Ausbildungsförderung
* 10 Prozent Reichweitenerhebungsförderung

1. Inhalte- und Projektförderung
Folgende Formate können bei Erfüllung der von Kriterien gefördert werden:
* Nachrichten
* Reportagesendungen
* Dokumentationen
* Diskussionssendungen
* Magazinsendungen (wenn zusätzliche Kriterien erfüllt werden zum Beispiel klare
österreichische, regionale oder lokale Prägung)

a) Förderhöhe der förderfähigen Gesamtkosten für Hörfunk
* Bei einer technischen Reichweite von weniger als 100.000 Hörern maximal 50 Prozent
* Bei einer technischen Reichweite von weniger als 300.000 Hörern maximal 40 Prozent
* Bei einer technischen Reichweite von mehr als 300.000 Hörern maximal 30 Prozent

Ist ein Förderungswerber in einem Medienverbund wird die Reichweite der zum Medienverbund gehörigen Unternehmen addiert. Insbesondere werden auch Sendungsuntertitelung, Audiodeskription und Verdolmetschung in Gebärdensprache gefördert.

b) Förderhöhe für Fernsehen
* Bundesweite Fernsehveranstalter bis zu 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten
* lokale/regionale Fernsehveranstalter bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten

Dieser Prozentsatz erhöht sich um 5 Prozent, wenn der Fernsehveranstalter nachweist, dass bei der Produktion Kosten für die Untertitelung, Audiodeskription oder Verdolmetschung in Gebärdensprache angefallen sind.

Inhalteförderung, die Fernsehveranstaltern für ein österreichisches Fensterprogramm gewährt wird, wird abhängig von der Dauer des Fensters gekürzt.

II. Förderichtlinie - Nichtkommerzieller Rundfunkfonds – NKRF

Aufteilung der Mittel:
* 1 Million Euro für die Unterstützung des nichtkommerziellen Rundfunks
o 80 Prozent Inhalte- und Projektförderung
o 10 Prozent Aus- und Weiterbildung
o 10 Prozent Reichweitenerhebungsförderung

Ausmaß der Inhalte- und Projektförderung
Die jährliche Förderung von Inhalte- und Projekten bezogen auf die Gesamtkosten
* beträgt für nichtkommerzielle Hörfunkveranstalter maximal 10 Prozent
* beträgt der Maximalbetrag für Fernsehveranstalter maximal 20 Prozent

 

Kopf erfreut über EU-Genehmigung
ÖVP-Mediensprecher und Klubobmann: Private erbringen wertvollen Beitrag für Medienpluralismus und -qualität in Österreich
Wien (övp-pk) - Erfreut ist ÖVP-Klubobmann und Mediensprecher Karlheinz Kopf darüber, dass die europäische Kommission nun die österreichische Medienförderung für Privatsender genehmigt hat. "Dieser Schritt geht maßgeblich auf unsere Initiative in den Regierungsverhandlungen zurück", sagte Kopf am 02.03.

"Die ÖVP hat sich im Zuge der laufenden Verhandlungen zum ORF-Gesetz für eine deutliche Erhöhung der Medienförderung eingesetzt. Wie mit dem Koalitionspartner akkordiert, soll eine schrittweise Erhöhung des Betrages bis 2013 auf 15 Millionen Euro kommen", betonte der ÖVP-Mediensprecher und wies darauf hin, dass "auch oder gerade die Privaten einen wertvollen Beitrag für Medienpluralismus und -qualität in Österreich erbringen."

 

Petzner: Medienförderung für Privatsender zu begrüßen
Generell verlangt der BZÖ-Mediensprecher aber eine bessere Dotierung der Förderung für die Privatsender
Wien (fpd) -
BZÖ-Mediensprecher Stefan Petzner begrüßt ausdrücklich die Genehmigung der EU für die künftige staatliche Förderung von Privatsendern in Österreich. "Die Privatmedien leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Medien- und Meinungsvielfalt in Österreich und sind nicht mehr aus unserer Medienlandschaft wegzudenken". Petzner erinnert auch daran, dass erst durch die Wende im Jahr 2000 die Mediensteinzeit beendet werden konnte und Österreich eine moderne Medienlandschaft bekommen hat.

Generell verlangt der BZÖ-Mediensprecher aber eine bessere Dotierung der Förderung für die Privatsender, um einen fairen Wettbewerb mit dem gebührenfinanzierten ORF zu ermöglichen. "Die jetzige Lösung ist zwar nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber auch endlich eine Anerkennung der Leistungen der privaten Radio- und Fernsehmacher, die unter schwierigsten finanziellen Bedingungen großartige Arbeit leisten", betont Petzner.

 

VÖP begrüßt Notifizierung der Medienförderungsrichtlinien
Aber dringend Erhöhung auf 20 Millionen Euro gefordert
Wien (vöp) - Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) begrüßt in einer ersten Reaktion die nunmehr erfolgte Notifizierung der Richtlinien zur Medienförderung für den privaten Rundfunk. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, dem nun aber wesentliche weitere Schritte und Taten folgen müssen.

So erwartet der VÖP einerseits im Hinblick auf die Vergabe der Fördermittel eine einfach handhabbare Umsetzung der ersten Förderwelle im Jahr 2010, die rasch und mit Augenmaß erfolgen muss.

Andererseits fordert der VÖP mit Nachdruck, dass die Höhe der Privatrundfunkförderung so rasch wie möglich auf zumindest 20 Millionen Euro pro Jahr angehoben wird. Idealerweise sollte dies noch 2010 erfolgen, spätestens jedoch mit Wirksamkeit zum 1.1.2011. Damit würde zumindest ein teilweiser Ausgleich der eklatanten Verzerrung des Wettbewerbs zwischen den Privatsendern und dem ORF, dem erst kürzlich zusätzliche 160 Millionen Euro an Gebührenmitteln zugesichert wurden, erfolgen. Darüber hinaus ist eine rasche Aufstockung auf 20 Millionen Euro jährlich unabdingbar, um die gewünschte Förderung qualitativer Inhalte tatsächlich nachhaltig umzusetzen - denn für deren Finanzierung sind 10 Millionen Euro deutlich zu gering bemessen.

Eine Erhöhung der Privatrundfunkförderung auf 15 Millionen Euro ab dem Jahr 2013, wie von Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer angekündigt, ist aus Sicht des VÖP erstens viel zu spät und zweitens deutlich zu gering. Der VÖP betont im Hinblick auf diese Aussage mit Nachdruck, dass eine Erhöhung der Medienförderung auf 20 Millionen Euro jährlich spätestens ab 1.1.2011 unabdingbar ist.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
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