Debatte zur Änderung des Asylgesetzes  

erstellt am
10  02. 10

Faymann: Gegen Generalisierung, für fallbezogenes Handeln
Freiheitsentzug für alle Asylwerber wäre sowohl verfassungsrechtlich bedenklich wie auch sachlich unsinnig
Wien (sk) - "Ich bin in der Asylpolitik für fallbezogenes Handeln, aber gegen eine Generalisierung", sagt Bundeskanzler Werner Faymann zur jüngsten Debatte um Vorschläge zu einer neuerlichen Änderung des Asylgesetzes. "Ein generelles Einsperren aller Asylwerber, auch nur für wenige Tage, ist erstens verfassungsrechtlich äußerst bedenklich, zweitens auch sachlich unsinnig", stellt der Bundeskanzler klar. Denn sollte ein einzelner Asylwerber Missbrauchsabsichten haben und in die Illegalität untertauchen wollen, so geschehe dies laut Berichten von Experten nicht ausschließlich in den ersten Tagen, sondern erfahrungsgemäß dann, wenn das Verfahren, das im Durchschnitt sechs bis acht Wochen dauert, sich in Richtung einer Ablehnung bewegt.

Daraus ergibt sich für den Bundeskanzler: "Wenn im Einzelfall davon auszugehen ist, dass das Asylrecht missbraucht werden könnte, dann bin ich selbstverständlich für jede Maßnahme, die das verhindert. Es ist im derzeit geltenden Asylrecht bereits die fallbezogene Möglichkeit der Festnahme verankert, sollte sich jemand dem Verfahren entziehen. Diese Maßnahme wird auch immer wieder, als letztes, schärfstes Mittel, durch die zuständigen Behörden eingesetzt. Wenn es für die Praxis sinnvoll ist, kann man diese bestehenden Regelungen auch verbessern. Das muss man auf jeden Fall prüfen. Was aber nicht sein darf, ist dass man alle Menschen, die in unser Land kommen und Hilfe in einer Notsituation suchen, generell in ein Lager sperrt - auch nicht unter der Bezeichnung ,Aufenthaltspflicht‘."

Bundeskanzler Faymann weist weiters darauf hin, dass es die Aufgabe einer Arbeitsgruppe im Innenministerium ist, Lösungen zu finden, wie die bestehenden Asyl-Erstaufnahmezentren zu entlasten sind - vor allem jenes in Traiskirchen in Niederösterreich. Sollte dabei das Ergebnis eindeutig in die Richtung gehen, dass ein oder mehrere weitere derartige Zentren in Österreich notwendig und sinnvoll sind, dann wird die zuständige Bundesministerin für Inneres einen oder mehrere entsprechende Standorte suchen.

 

Fekter: Anwesenheitspflicht sichert rasche Asylverfahren
Innenministerin Maria Fekter hat einen Gesetzesentwurf zur Anwesenheitspflicht für Asylwerber vorgelegt.
Wien (bmi) - "Darin ist vorgesehen, dass Asylwerber künftig bis zu sieben Tage in der Erstaufnahmestelle verbleiben", sagte Innenministerin Maria Fekter. "Danach können sie nur in Ausnahmefällen bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens die Erstaufnahmestelle verlassen."

"Für mich ist das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig", sagte Fekter. "Ich habe daher einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der diesem Bedürfnis Rechnung trägt und gleichzeitig für eine Beschleunigung der Verfahren sorgt." In Zukunft sollen alle Asylwerberinnen und Asylwerber verpflichtet werden, sich fünf Arbeitstage lang in der Erstaufnahmestelle zur Verfügung zu halten. In dieser Zeit werden Befragungen, Untersuchungen und erkennungsdienstliche Behandlungen durchgeführt. Sollte sich in diesem Zeitraum ein Wochenende befinden, kann die Verpflichtung bis zu sieben Tage dauern.

Laut Gesetzesentwurf ist die Polizei berechtigt, Asylwerberinnen und Asylwerber am Verlassen des Erstaufnahmezentrums zu hindern. Zusätzlich sind Geldstrafen bis 5.000 Euro oder Ersatzarreststrafen vorgesehen.

Nach der Phase 1 ist eine eingeschränkte Anwesenheitspflicht vorgesehen. Diese trifft auf Asylwerberinnen und Asylwerber zu, wenn davon auszugehen ist, dass ihr Zulassungsverfahren negativ endet. Betroffen davon sind Personen, bei denen ein anderer Staat für das Verfahren zuständig ist oder die aus einem sicheren Herkunftsland kommen. Die Asylwerberinnen und Asylwerber werden nicht mehr am Verlassen gehindert, laufen aber Gefahr bei unrechtmäßigem Verlassen in Schubhaft genommen zu werden. Gerechtfertigt ist das Verlassen der Erstaufnahmestelle für die Betroffenen nur, wenn sie der Ladung von Gerichten oder Verwaltungsbehörden Folge leisten müssen, es für eine bestimmte medizinische Behandlung notwendig ist, wenn gesetzliche Fürsorge- und Beistandspflichten zu erfüllen sind oder wenn sie Österreich freiwillig verlassen.

Eine IMAS-Studie hat ergeben, dass 56 Prozent der Befragten die Anwesenheitspflicht befürworten, lediglich 33 Prozent haben sich dagegen ausgesprochen. "Ich gestalte Sicherheit", sagte Fekter. "Für mich ist ein geordnetes Fremdenrecht ein wichtiger Grundstein für ein Mehr an Sicherheit."

 

Vilimsky: Fekter zu schwach, das Asylrecht zu ordnen!
Neuerlicher Vorstoß in Asylpolitik wieder nur schwammig - Missbrauch ist so nicht in den Griff zu bekommen
Wien (fpd) - Zum aktuellsten Gesetzesvorschlag von Innenministerin Fekter hält FPÖ- Sicherheitssprecher NAbg. Harald Vilimsky fest, dass - wie man schon hinlänglich von der Ministerin gewohnt sei - die tatsächliche Tragweite des Gesetzes zu kurz sei. Fekter versuche sich damit zwar als scharfe Vollzieherin gegen jeglichen Asylmissbrauch zu positionieren, bei genauer Lektüre des Vorschlags werde sich sicher wieder zeigen, dass die Griffigkeit der geplanten Bestimmungen absolut ausbleibe.

Denn, so Vilimsky, die im Grunde begrüßenswerte Anwesenheitspflicht von Asylwerbern in den diesbezüglichen Einrichtungen, sei zeitmäßig zu kurz anberaumt. Zudem werde es sicher wieder genug Ausnahmeregelungen geben, bei denen das Areal dann doch verlassen werden könnte. "Damit haben wir wieder schwammige Bestimmungen, die wir ja schon von der Regelung für straffällig gewordene Asylwerber von der Innenministerin kennen", erinnert Vilimsky an Fekters Vorstoß im vergangenen Jahr.

Die FPÖ verlange eine Anwesenheitspflicht der Asylwerber bis zum tatsächlichen Ausgang des Verfahrens, hält Vilimsky fest. Das müsste einhergehen mit einer notwendigen Straffung der Dauer der Asylverfahren und der Schaffung einer angebrachten Infrastruktur für Asylwerber in den Erstaufnahmezentren. "Wir vermissen in der Fremdenpolitik von Fekter nach wie vor die nötigen Verschärfungen, um den Asylmissbrauch endlich in den Griff zu bekommen! Was die Ministerin diesbezüglich bis dato zustande gebracht hat, widerspricht jeglicher Auffassung von einem geordneten Asylrecht", schließt Vilimsky.

 

Westenthaler: Fekter soll umsetzen und nicht ankündigen
BZÖ-Sicherheitssprecher vermißt sinnvolle Konzepte im Kampf gegen die Kriminalität
Wien (bzö) - "Fekter hat sich zur größten Ankündigungsministerin entwickelt. Jede Woche werden neue Maßnahmen in ihrem Ressort angekündigt - aber es passiert nichts", kommentiert BZÖ-Sicherheitssprecher Abg. Peter Westenthaler die neuesten Asylpläne. "Es gibt nur eine einzige Lösung: die Drittstaatenregelung vollziehen und Asylwerber gleich ins Herkunftsland zurückschicken", so Westenthaler.

Was aus Fekters Ankündigungen wird, ist laut Westenthaler an der bis zum Jahreswechsel angekündigten Erhöhung der Mindeststrafen bei Einbrüchen zu sehen: "Wir warten immer noch!", so der BZÖ-Sicherheitssprecher, der sinnvolle Konzepte im Kampf gegen die Kriminalität vermisst.

Zu Fekters Idee, Asylwerber in den Erstaufnahmezentrum festhalten zu wollen, erklärt Westenthaler, "dass jegliche Haftmaßnahmen und Festnahmen nicht nötig seien, wenn Asylwerber, die aus sicheren Drittstaaten kommen, sofort wieder zurückgeschickt werden. Dazu braucht es auch kein weiteres Erstaufnahmezentrum, sondern gründliche Grenzkontrollen!"

 

 Korun: Haft wird zur Regel, Freiheit zur Ausnahme
SPÖ muss Veto gegen Fekters Haftplänen einlegen
Wien (grüne) - "Die ersten bekannt gewordenen Eckpunkte der Haftpläne der Innenministerin für AsylwerberInnen bedeuten, dass im Asylverfahren Haft zur Regel wird und Freiheit für AsylwerberInnen zur Ausnahme", so Alev Korun, Menschenrechtssprecherin der Grünen. Korun appelliert nun an die SPÖ, diesem verfassungswidrigen Ansinnen Fekters ein Ende zu bereiten: "Sollte die SPÖ diesen Haftplänen nachgeben, dann hat sie sich und ihre sozialdemokratische Tradition aufgegeben." Insbesondere erinnert Korun an Prammers klare Aussagen zur Internierungshaft in der letzten ORF-Pressestunde und erwartet von der stv. SP-Chefin und Nationalratspräsidentin, auf ihre Fraktion einzuwirken.

"Da die Klärung der Zuständigkeit für Asylverfahren z.B. mit Italien oder Griechenland über sechs Monate dauern kann, ist das Einsperren von AsylwerberInnen in dieser Zeit nicht nur menschenrechtswidrig, sondern auch völlig sinnlos. AsylwerberInnen müssten die Schlampigkeit und Versäumnisse mancher EU-Länder bei Feststellung der Zuständigkeit für Asylverfahren mit pauschal verhängter, wochenlanger Haft ausbaden" kritisiert Korun diese geplante Regelung.

"Fekter setzt mir ihren Haftplänen Straches Programm um: Eine Gruppe wird aufgrund des behaupteten Unbehagens mancher für vogelfrei erklärt, und schließlich wird selbst das Recht auf Freiheit mit der Ausrede der Mehrheitsverhältnisse abgeschafft." Denn: "Der Plan, Menschen am Verlassen eines Areals mit Polizeigewalt zu hindern, sorgt weder für schnellere und bessere Verfahren, noch entspricht es internationalen Menschenrechtsstandards. "Zudem erklärt Fekter in keinster Weise, wozu diese sechs Wochen Haft gut sein sollen, außer dass die Menschen vom Straßenbild verschwunden wären. Faktum ist, dass ihr Vorschlag eine nicht gerechtfertigte und wohl verfassungswidrige Freiheitsberaubung ist und bleibt." so Korun.
 
zurück