Faymann: Korruption ist kein Kavaliersdelikt   

erstellt am
09  02. 10

Geordnete und fallbezogene Vorgangsweise bei Asylthemen
Wien (sk) - "Wir sind für eine restlose Aufklärung in der Justiz - unsere Aufgabe als gewählte Vertreter ist es nicht, wegzuschauen, sondern sicherzustellen, dass vor dem Gesetz alle gleich behandelt werden", erklärte Bundeskanzler Werner Faymann am 09.02. im Pressefoyer im Anschluss an den Ministerrat. Keinesfalls wolle er freilich in die Entscheidungen der unabhängigen Justiz eingreifen, so Faymann. "Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern muss entschieden bekämpft werden", betonte der Bundeskanzler. Sollte der "Freikauf" von einem Korruptionsdelikt in einem anderen europäischen Land zu einem Freikauf in Österreich - bei gegensätzlicher Gesetzeslage - führen, dann, so der Bundeskanzler, bestehe sicherlich Handlungsbedarf auf europäischer Ebene.

Zur Frage der Anwesenheitspflicht in Erstaufnahmezentren stellte Faymann klar: "Der Schutz von Verfolgten darf keinesfalls mit Kriminalitätstourismus verwechselt werden." Bei Asylthemen forderte Faymann eine geordnete Vorgangsweise, die ein Ziel verfolge: Die gemeinsame Bekämpfung der Kriminalität. Eine generelle Anwesenheitspflicht für neu ankommende Asylwerber kann er sich nicht vorstellen, da es hier verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Vielmehr sprach sich Faymann für eine fallbezogene Überprüfung aus. "Bei der Verfolgung von Steuersündern dürfen die Grenzen des Rechtsstaats nicht überschritten werden", betonte Faymann zur Diskussion um gestohlene Daten über Steuerhinterziehung in Deutschland. Der Rechtsstaat müsse beim Verfolgen von Steuersündern aber auf jeden Fall alle Möglichkeiten, die ihm zur Verfügung stehen, ausschöpfen.

Faymann verwies darauf, dass die Zusammenarbeit in der Regierung sehr gut funktioniere. "Inmitten der größten Wirtschaftskrise hat die Regierung gezeigt, dass sie zu einer geordneten Vorgangsweise fähig ist", erklärte Faymann.
     
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